Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser ArbG hat Pflichtweiterbildungen in der Zeit von 11 bis 13 und 14.30 bis 16.30 Uhr "angesetzt". Vormittag für den Frühdienst sicher kein Problem. Aber: 11 bis 13.00 Uhr ist auch für den Spät- und Nachtdienst, und Nachmittag für Früh- Spät- Nachtdienst. der Hammer: auch Mitarbeiter im Frei sollen daran teilnehmen! Nicht nur, dass es außerhalb der ArbZ liegt und somit mitbestimmungspflichtig ist (wir haben dem nicht stattgegeben) mal theoretisch: stimmt man dieser Mehrarbeit zu, die Mitarbeiter kommen dann auch brav von daheim, können dann Reise-/ Fahrtkosten beim ArbG geltend gemacht werden?

Wir gehen davon aus, dass die Weiterbildungen stattfinden, aber letztendlich durch ArbG gesagt wird: wer kommt der kommt halt, ich zwinge Niemanden und die Mitarbeiter kommen tatsächlich aus dem Frei oder vor Spät/ Nachtschicht, können auch die dann Fahrt/ Reisekosten geltend machen?

Danke für die interessanten Antworten.