Hallo,
was muss man bei einem entstandenen Kfz-Schaden während der
Arbeitszeit auf dem Parkplatz des Unternehmens in dem man arbeitet
beachten? Haftet hier der ArbG?
Da es in der Vergangenheit schon öfters zu Beschädungen an Kfz von
Mitarbeitern gekommen ist, hat unser ArbG jetzt mehrfach auf unseren
betriebseigenen Parkplatz Schilder aufstellen lassen: "Parken auf eigene
Verantwortung". Entfällt damit die ArbG-Haftung? Was sollte man darüber
wissen? Wo findet man darüber gängige Rechtsprechungen?