Jahresgespräch kommt. Gibt es Argumente gegenüber dem Arbeitgeber?
Hallo, was soll man mit einem ArbG machen, der immer nur den Standpunkt vertritt: "Das was ich will, wird gemacht"? Im Januar haben wir als BR eine Besprechung mit dem ArbG (Auswertung des Vorjahres etc.), bei der es auch um das seit 2 Jahren nicht gezahlte Urlaubs- Weihnachtsgeld sowie die Personalplanung geht. Obwohl bei uns in der Druckindustrie bei der Entlohnung der Sperrparagraph 77 Abs.3 Anwendung findet, werden die Herrschaften wiedermal rummjammern, denn in der heutigen Gesellschaft sind ja die Reichen die Jenigen, die kein Geld haben. Ich verspüre als BR-Mitglied jetzt schon den Druck, den der ArbG auf uns ausüben wird, um wieder einseitig durchzusetzen, dass alle Mitarbeiter nicht das verdienen, was ihnen zusteht. "Wir können ja froh sein, dass unsere Arbeitsplätze ein weiteres Jahr gesichert sind". Ich denke schon lange über das Anstreben eines Verfahrens i. S. §§ 23 Abs.3 und 101 mit vorheriger Fristsetzung und Abmahnung oder die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung im Bezug auf die Unterbesetzung an unseren Druckmaschinen nach, stehe aber im BR mit dieser Idee allein. Jeder will sein Arbeitsplatz behalten, so dass die Bereitschaft für Gegendruck immer mehr sinkt. Also was soll man mit so einem ArbG machen? Uns fehlen Argumente, Mut und Standhaftigkeit.
Community-Antworten (3)
30.12.2005 um 12:45 Uhr
Hallo Frank, den Sperr§ kenne icht nicht. Die §§ BetrVG 23 und 101 kannst Du vergessen. Was soll das bringen? Ich gehe davon aus, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld "freiwillige" Leistungen sind, die bei einem gewissen Betriebsergebnis gezahlt werden. Gründet einen Wirtschaftsausschuss und prüft die Bilanz oder die BWA 12/2005 sehr genau. Wenn Ihr selbst dazu nicht in der Lage seid, beauftragt eine Profi damit. Die Gewerkschaft hat auch solche Leute. Dann habt Ihr auch gute Argumente was die Bonität Euer Firma angeht. Für Mut und Standhaftigkeit müsst Ihr schon selber sorgen. Sollte bei Betriebsräten allerdings selbstverständlich sein. Viel Glück
30.12.2005 um 13:05 Uhr
"Ich gehe davon aus, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld "freiwillige" Leistungen sind, die bei einem gewissen Betriebsergebnis gezahlt werden."
Wieso?
30.12.2005 um 13:18 Uhr
"Na, um eine tariflich vereinbarte Leistung wird es sich ja wohl kaum handeln"
Deshalb!
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