Hallo,
was soll man mit einem ArbG machen, der immer nur den Standpunkt vertritt:
"Das was ich will, wird gemacht"?
Im Januar haben wir als BR eine Besprechung mit dem ArbG (Auswertung des Vorjahres etc.), bei der es auch um das seit 2 Jahren nicht gezahlte Urlaubs- Weihnachtsgeld sowie die Personalplanung geht. Obwohl bei uns in der Druckindustrie bei der Entlohnung der Sperrparagraph 77 Abs.3 Anwendung findet, werden die Herrschaften wiedermal rummjammern, denn in der heutigen Gesellschaft sind ja die Reichen die Jenigen, die kein Geld haben.
Ich verspüre als BR-Mitglied jetzt schon den Druck, den der ArbG auf uns ausüben wird, um wieder einseitig durchzusetzen, dass alle Mitarbeiter nicht das verdienen, was ihnen zusteht. "Wir können ja froh sein, dass unsere Arbeitsplätze ein weiteres Jahr gesichert sind".
Ich denke schon lange über das Anstreben eines Verfahrens i. S. §§ 23 Abs.3 und 101 mit vorheriger Fristsetzung und Abmahnung oder die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung im Bezug auf die Unterbesetzung an unseren Druckmaschinen nach, stehe aber im BR mit dieser Idee allein. Jeder will sein Arbeitsplatz behalten, so dass die Bereitschaft für Gegendruck immer mehr sinkt.
Also was soll man mit so einem ArbG machen?
Uns fehlen Argumente, Mut und Standhaftigkeit.