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Lohnniveau

B
Booker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

mich würde mal interessieren wie es bei einer Übernahme einer Insolvenz - Firma und deren Mitarbeiterlöhne weiter geht.

Also Firma A übernimmt durch den Insolvenz - Verwalter die Firma B mit Maschinen und einen größeren Teil der Mitarbeiter ( ca. 40 Mitarbeiter), Die MA der Firma B hatte ein größeres Gehaltsgefüge als die MA der Firma A. Werden die Löhne sofort nach der Übergabe angepasst oder gibt es eine "Schonfrist" für die MA der Firma B denn es sollten zum Schluß doch alle gerecht verdienen.

Danke

84202

Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.02.2015 um 20:25 Uhr

Wenn es sich bei diesem Vorgang um einen Betriebsübergang handelt, gilt natürlich § 613a BGB.

Dazu müsste man aber mehr Details der Verträge kennen. Ihr solltet (sofern Ihr es noch nicht getan habt) einen Fachanwalt hinzuziehen.

W
Widder

03.02.2015 um 11:21 Uhr

Wenn ich deinen Nick richtig interpretiere, fragst du nicht als BR.

Ihr wollt die Gehälter der MA der Firma B nach unten ziehen, und sucht einen Ansatzpunkt? Denkt lieber in die andere Richtung, denn der Schuss kann leicht nach hinten losgehen.

Gerecht verdienen heißt nicht das es nach unten gehen muss.

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