Erstellt am 02.02.2015 um 08:36 Uhr von Lexipedia
Ganz einfach: Nein, er kann auch außerhalb der Schulferien gemacht werden.
Erstellt am 02.02.2015 um 10:16 Uhr von gironimo
Fragst Du als Betriebsrat?
Wenn der AG (oder sonstwer) so etwas behauptet, immer gleich nach den Rechtsquellen fragen. Dann wird das Argument meistens sehr schnell dünn....
Erstellt am 02.02.2015 um 10:45 Uhr von Dezibel
Ich glaube eher, dass ist Wunschdenken der Arbeitnehmer. Aber Betriebsurlaub ist in der Regel abhängig von betrieblichen Belangen, sei es größere Reparaturen an Maschinen und Anlagen, Saisontiefpunkt o. Ä.
Erstellt am 02.02.2015 um 12:32 Uhr von moreno
Als Betriebsrat würde ich allerdings jeden längeren Betriebsurlaub außerhalb der Schulferien ablehnen, notfalls bis zur Einigungsstelle.
Erstellt am 02.02.2015 um 19:41 Uhr von Hoppel
@ Moreno
Soso ... wenn ein Betrieb z.B. von einem Zulieferer abhängig ist, der 3 Wochen Betriebsferien in der Ferienzeit macht (gleicher Ferienzeitraum), wirst Du in Deiner Einigungsstelle gegen die Wand laufen ...
Will sagen, dass eine Antwort wie "Als Betriebsrat würde ich allerdings jeden längeren Betriebsurlaub außerhalb der Schulferien ablehnen" wenig bis nicht zielführend ist!
Wie so oft, kommt es auf den Einzelfall an.
Vollkommener Quatsch ist allerdings, dass Betriebsurlaub nur während der Ferien gemacht werden kann.
Erstellt am 03.02.2015 um 07:28 Uhr von moreno
@Hoppel hast Du schon mal was von Vereinbarkeit von Arbeit und Familie gehört?
Und wenn der Betriebsrat bei ner Einigungsstelle an die Wand läuft... dann hat er solchen Plänen wenigstens nicht zugestimmt.
Erstellt am 03.02.2015 um 10:01 Uhr von Pjöööng
Also, ich finde Morenos Standpunkt klasse. Dieser Standpunkt erspart einem mühsames Nachdenken im Einzelfall.
Erstellt am 03.02.2015 um 11:30 Uhr von Nubbel
und im einzelfall lässt du dann 50% der kollegen im betriebsurlaub außerhalb der ferien arbeiten, weil sie sich die kinder in den ferien nicht in die hosentasche stecken können?
bist du immer so arbeitgeberfreundlich? oder bist du kein br?
Erstellt am 03.02.2015 um 11:55 Uhr von Snooker
In jedem Fall kann es nicht angehen das ihr als BR einen Betriebsurlaub nur aus dem Grund zustimmt, weil ein Zulieferer evtl zu der Zeit nicht liefern könnte da evtl selber Bude dicht.
Hier würde ein Außenstehender Betrieb Einfluss auf die innere Struktur und Planung eines anderen Betriebes nehmen. In so einem Fall würde es an dem AG liegen einen zweiten Zulieferer an Land zu ziehen.
Wie ist es eigentlich bei euch in der Vergangenheit gelaufen? Und Warum erst jetzt der Wandel ?
Erstellt am 03.02.2015 um 12:22 Uhr von moreno
Haben genug Kollegen die schon Schwierigkeiten haben mit dem Partner die Schulferien abzudecken und dann noch Betriebsurlaub außerhalb der Schulferien dafür sind wir nicht gewählt worden. Dann gibt es noch viele Kollegen die ne Partnerin oder nen Partner mit schulpflichtigen Kindern hat usw...
Na und Pjöööng wie komm ich zu einer vernünftigen Ausnahmeregelung für solche Kollegen doch bestimmt nicht wenn ich als BR gleich zustimme!
Komischerweise kann sich der AG meistens auch anders behelfen bevor er zur Einigungsstelle geht ;-)
Erstellt am 03.02.2015 um 13:45 Uhr von Pjöööng
moreno,
"zu einer vernünftigen Ausnahmeregelung" kommt man durch Verhandlungen, nicht durch Ablehnung. Wenn ich ablehne, dann braucht es keine Ausnahmeregelungen.
Erstellt am 03.02.2015 um 14:02 Uhr von Snooker
*Komischerweise kann sich der AG meistens auch anders behelfen bevor er zur Einigungsstelle geht ;-)*
Gebe ich moreno vollkommen recht, denn wrum ist es bisher gegangen.
*"zu einer vernünftigen Ausnahmeregelung" kommt man durch Verhandlungen, nicht durch Ablehnung. Wenn ich ablehne, dann braucht es keine Ausnahmeregelungen*
Die in der Regel seinen Preis kosten.
Erstellt am 03.02.2015 um 16:31 Uhr von moreno
Also Pjöööng meine Erfahrung ist das ich bessere Ergebnisse erziele wenn der Betriebsrat erst mal nein sagt zu dem was der AG vorhat, der soll ruhig wissen das es teuer wird wenn er mit dem Kopf durch die Wand will. Mit ungewissen Ausgang!
Wenn Du andere Erfahrungen gemacht hast dann liegt es vielleicht an Deinem AG aber ich frage mich ob Du überhaupt Betriebsrat bist? Das soll nicht Dein Wissen vom BetrVG schmälern nur die Frage wie weit Du in der betrieblichen Praxis der Betriebsratsarbeit bist.
Erstellt am 04.02.2015 um 11:05 Uhr von Pjöööng
Ok moreno, mir war nicht klar dass bei Dir "ablehnen. notfalls bis zur Einigungsstelle" bedeutet "erst einmal nein sagen und dann warten mit welchem Angebot der Arbeitgeber um die Ecke kommt."
Wenn ich etwas ablehne, dann kann mein Gegenüber sicher sein, dass er mit dieser Idee gar nicht mehr bei mir aufschlagen braucht.