Falsche Vorlage des AG zur befristeten Einstellung - dann unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Wir haben im Dezember 2005 einer Vorlage zur Einstellung einer Mitarbeiterin für ein befristetes Projekt bis mitte August 2006 zugestimmt. In dieser Vorlage stand nichts von einer Befristung für die Mitarbeiterin. Nun soll das Projekt um 1 Jahr verlängert werden und wir haben eine Vorlage mit Befristung erhalten. Im Arbeitsvertrag der MA, vom Dezember steht eine Befristung (haben wir erst jetzt gesehen). Unserer Meinung nach war die 1. Vorlage des AG (versehntlich) falsch und die Mitarbeiterin hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.Wenn ja, ist es schädlich jetzt einer Befristung zuzustimmen?
Community-Antworten (16)
28.07.2006 um 17:07 Uhr
woraus schließt ihr das die mitarbeiterin einen unbefristeten arbeitsvertrag hat. die falsche anhörung macht aus dem vertrag keinen unbefristeten vertrag. entscheident ist hier die individualrechtliche geschichte und da ist eine befristung vereinbart. einen befristungsgrund gibt es offensichtlich auch.
28.07.2006 um 17:19 Uhr
In der Vorlage zur Einstellung war nichts von einer Befristung des Arbeitsverhältnisses geschrieben und wir haben unserer Meinung nach somit einem Unbefristetem Arbeitsverhältnis zugestimmt.
28.07.2006 um 17:27 Uhr
frnolime,
ja, Ihr habt einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zugestimmt.
Der Arbeitgeber hat aber einen ganz anderen Vertrag mit dem AN abgeschlossen.
Dieser Vertrag ist dann, mangels Zustimmung des BR, schwebend unwirksam.
Wenn Ihr möchtet muss der AN umgehend seinen Schreibtisch räumen. Die Entlohnung erfolgt dann nach den Grundsätzen des "faktischen Arbeitsverhältnisses".
Es gibt keine Verpflichtung des Arbeitgebers den Vertrag in der Form abzuschliessen wie er fälschlich dem BR vorgelegt wurde.
28.07.2006 um 18:02 Uhr
@ramsesII
wie kommst du darauf das der vertrag schwebend unwirksam ist? der individualrechtliche vertrag ist unabhängig von der zustimmung des BR. aber der AG und AN können vereinbaren, dass der vertrag erst bei zustimmung des BR gilt. aber dies muss explizit vereinbart werden.
aber ramses du hast völlig recht. die falsche bezeichnung in der BR-Anhörung ändert nichts daran, dass der MA einen befristeten Arbeitsvertrag hat
28.07.2006 um 18:22 Uhr
Schade, dass hatte ich befürchtet! Natürlich wollen wir nicht das die MA ihren Platz räumt. Wir hatten aber Hoffnung das sie nun schon unbefristetes AV hat.
28.07.2006 um 21:32 Uhr
Die Mitarbeiterin wußte doch bei ihrer Einstellung, das sie befristet eingestellt wird.
Hättet ihr der Befristung denn widersprochen, so denn der AG sie genannt hätte `?
28.07.2006 um 22:14 Uhr
Natürlich wußte sie das, wir auch. Hatten aber gedacht und gehofft das duch die falsche Angabe in der Vorlage des AG die Befristung aufgehoben ist.
29.07.2006 um 02:21 Uhr
@paula "aber der AG und AN können vereinbaren, dass der vertrag erst bei zustimmung des BR gilt. aber dies muss explizit vereinbart werden."
So mit der "Muffe gepufft" kann ein AG ja auch nicht sein, oder?
29.07.2006 um 22:14 Uhr
@kölner
das gibts öfters als du denkst.....
29.07.2006 um 22:32 Uhr
@paula Ich kannte ja mal einen TV in dem das so geregelt war. Das erwies sich jedoch nach äusserst kurzer Zeit als ein nicht akzeptabler Zustand: Die BR's ergötzten sich an einem narzisstischen Pseudo-Chef-Gehabe und der AG sah sich mitunter seiner unternehmerischen Freiheit beraubt. Kennst Du aktuell eine solche BV?
29.07.2006 um 22:34 Uhr
BV dazu kenne ich keine aber viele AG vereinbaren dass im arbeitsvertrag
29.07.2006 um 22:35 Uhr
@paula Freiwillig? Hast Du so einen vorliegen?
29.07.2006 um 22:55 Uhr
also mein bruder hat so ein teil z.B.
29.07.2006 um 22:57 Uhr
@paula Er sollte sich unbedingt an ein Museum wenden....
30.07.2006 um 01:47 Uhr
Kölner,
das ist doch Quatsch!
Viele große Firmen bieten den Abschluss eines Arbeitsvertrages "vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrates" an. Das hat ganz pragmatische Gründe. Ohne diese Einschränkung müsste der AG erst den BR fargen, ehe er Angebote unterbreiten darf. Dabei wird es ihm immer wieder passieren dass Bewerber sich mittlerweile anders entschieden haben. Mit dieser Einschränkung kann er zuerst den Vertrag anbieten und muss dann nur noch durch die Mitbestimmung wenn der Bewerber auch unterzeichnet.
Das "Pseudo-Chef-Gehabe" kann der BR doch in beiden Fällen an den Tag legen.
Der von Dir skizzierte TV dürfte übrigens heute an der allgemeinen Inhaltskontrolle scheitern. Ob jemals solch eine Regelung rechtens gewesen sein kann möchte ich hier öffentlich bezweifeln, da wir es ja hierbei mit einem typischen Henne/Ei Problem zu tun hätten...
P.S. Das ist ja ein allgemeines Problem der Museen: Sie haben oft mehr Exponate als sie ausstellen können.
paula,
ich weiß dass es bezüglich der Thematik "Arbeitsverträge ohne Zustimmung des BR" unterschiedliche Kommentarmeinungen gibt. Auch ich wähle meinen Rechtsstandpunkt abhängig von der zu erzielenden Wirkung.
30.07.2006 um 01:55 Uhr
@Ramses II Ich habe tatsächlich bereits ein gehöriges Maß an AV gesehen, aber diese Klausel ist mir nicht geläufig - Quatsch hin oder her.
Da Du Dich der Meinung von paula hier anschliesst, ich mich also in Unkenntnis geäußert habe, tue ich hiermit meine Verwunderung kund und verneige mein Haupt 'gen dem imposanten Kölner Feuerwerk und grüsse den Süden Deutschlands.
Verwandte Themen
Übernahme in ein befristetes Angestelltenverhältnis vor der Wahl zum JAV-Mitglied - unbefristetes Arbeitsverhältnis einfordern?
Hallo, Mitte diesen Jahres habe ich als Auszubildende eine Übergangsvereinbarung zur Übernahme in ein Angestelltenverhältnis nach dem Ende meiner Ausbildung Ende September unterschrieben. Diese
Kündigungsfrist
Hallo zusammen, ich bin mir aus folgendem Grund unsicher mit meiner Kündigungsfrist: ich bin von einem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf des
Azubi im Betriebsrat - muss ich irgendetwas machen um in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden?
Hallo zusammen, ich befinde mich in der Ausbildung und bin nun seit knapp einem Jahr ordentliches Betriebsratsmitglied (nicht JAV!!) Meine Ausbildung geht so langsam dem Ende zu (Dezember 2007)
Übernahme von MitarbeiterInnen von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Besitzstandswahrung BAT AW II?
Folgende Situation. Unser Betrieb ist derzeit aus der Tarifbindung. Neue MitarbeiterInnen werden nach dem TVöd bezahlt. Bisherige ArbeitnehmerInnen nach BAT AW II. Situation in unserem Betrieb ist, da
Ist eine Übernahme eines befristeten Arbeitnehmers in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine Einstellung
Hallo Forum, ist die Übernahme eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeiteverhältnis seitens des BR wie eine Einstellung nach §99 zu werten? Und wie fast immer....wo