Statistik Krankmeldungen
Ein Hallo allen Forumteilnehmern, ich habe eine Frage über Krankheitsstatistiken und Informationsrecht des BR vs. Datenschutz. Vorweg: In unserer Firma werden über das HR-System Krankheitsdaten erfasst. Z.B. so: "Fehlt ohne AU-Bescheinigung" bzw. "Krank mit Bescheinigung". Es gibt auch eine Betriebsvereinbarung Arbeitszeit, die die Krankmeldung und den Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen regegelt. Leider etwas strenger als das Gesetz vorsieht. Deshalb gab es eine vom BR bislang unausgesprochene Duldung, dass in Ausnahmefällen mit Gehemigung des Schichtleiters bei Kurzkrankheiten auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verzichtet werden kann. Diese Duldung führte aber letztendlich zu Wilkür. Um dies zu prüfen nach einer laaangen Vorede ein/zwei kurze Fragen:
Hat der BR das Informationsrecht eine statistische Auswertung aller Mitarbeiter hinsichtlich der Fehlzeiten ohne Nachweis (wie gesagt, wird bei uns erfasst) zu erhalten? Mit Klarnamen?
Community-Antworten (3)
04.07.2016 um 16:56 Uhr
Wenn Ihr einen vernünftigen Grund angeben könnt, wieso Ihr diese Infos unbedingt benötigt ...
05.07.2016 um 02:04 Uhr
Der Paragraph 80.2 BetrVG spricht von den erforderlichen Informationen. Man muss also mit einigen plausiblen Sätzen sagen können, wofür ihr die Infos braucht.
Wozu eigentlich?
05.07.2016 um 12:34 Uhr
Wozu eigentlich? Es geht darum zu prüfen ob die Ausnahmeregelung für Härtefälle auch wirklich nur für solche angewandt gibt. Unter den Arbeitnehmern herrschen große Unzufriedenheit und Zweifel an der gerechten Anwendung der Härtefallregelung.
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