Erstellt am 31.01.2015 um 07:37 Uhr von Dezibel
Warum nicht? Bitten kann man um alles, letztendlich ist der Arbeitsschutz eine eurer wichtigsten Aufgaben und bei vertrauensvoller Zusammenarbeit steht dem doch nichts entgegen. Vielleicht habt ihr auch noch Ergänzungen dazu.
Erstellt am 31.01.2015 um 09:35 Uhr von gironimo
Natürlich habt Ihr einen Anspruch. Der ergibt sich schon aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG. Der AG muss Euch alle Informationen und Unterlagen geben, die für Eure Arbeit als BR erforderlich sind. Wenn Ihr also mit zwei drei plausiblen Sätzen sagen könnt, warum Ihr das braucht, ist es erforderlich.
Wenn es im Übrigen um Schulungsunterlagen geht, sei an die Mitbestimmung des BR bei Qualifizierungsmaßnahmen erinnert (§§ 96-98 BetrVG).
Schließlich habt Ihr mitzubestimmen, wie Schulung durchgeführt wird. Da dürfte schon einmal aus der Ferne angezweifelt werden, dass allein das Überreichen von Unterlagen über den Brandschutz ausreichend ist.
Das Ihr das überprüfen wollt, ist (mehr ) als Euer gutes Recht.
Erstellt am 01.02.2015 um 00:15 Uhr von seesee
Ihr könntet aber auch einen Mitarbeiter bitten, euch die Unterlagen, die er erhalten hat, auszuhändigen bzw. Eine Kopie.