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angewiesene Zusatzschichten und dann krank

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Damei81
Nov 2022 bearbeitet

Hallo

Wie verhält es sich wenn ein MA an seinem freien Tag zu Überstunden verpflichtet wird? Bekommt er trotzdem die Zeit bezahlt/gutgeschrieben? Muss er für den Tag einen Krankenschein bringen?

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Community-Antworten (14)

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seehas

17.11.2022 um 09:11 Uhr

Mir ist nicht ganz klar, was ein freier Tag mit einem Krankenschein zu tun hat. Könntest du deine Frage etwas deutlicher formulieren?

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Relfe

17.11.2022 um 09:19 Uhr

Wenn Du an einem eigentlich freien Tag zu Überstunden "verpflichtet" wirst, dann sind diese auch entsprechend zu entlohnen. Solltest Du zufällig an diesem Tag krank sein, dann musst Du dich beim AG krank melden, da Du ja arbeiten müßtest durch die Überstundenanordnung. Somit ist der Tag ein Arbeitstag und auch so zu behandeln. Ob Du eine AUB vorlegen musst, hängt davon ab, ob für Dich die 3-Tage-Regel verkürtzt worden ist bzw. ob der beschriebene Tag bereits der 4. Tag "krank" ist.

Mußt Du erst ab dem 4. Tag eine AUB vorlegen und der Krankheitstag liegt in den Tagen 1-3 "krank" dann musst Du keine AUB vorlegen (soweit bei Dir bzw. euch die 3-Tage-Regel gilt)

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Damei81

17.11.2022 um 09:49 Uhr

Hallo

Danke für die Antwort.

Bei uns will man an freien Tag die Überstunden nicht bezahlen aber einen Krankenschein (3Tage Reglung wird an diesen Tagen nicht akzeptiert) haben

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Relfe

17.11.2022 um 09:57 Uhr

würde mal behaupten: Arbeiten ohne Entlohnung ist unzulässig, zumindestens in Deutschland. --> soweit Du keine wirksame pauschale Überstundenabgeltungsregelung im AV vereinbahrt hast, muss der AG Arbeit "Überstunden/Mehrarbeit" natürlich auch entlohnen.

Ob er die 3-Tage-Regel eigenständig ändern kann hängt davon ab, ob ihr einen Betriebsrat habt und/oder das z.B. durch BV oder TV geregelt ist.

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Damei81

17.11.2022 um 10:16 Uhr

Also nochmal zusammengefasst.

Freier Tag und Überstunden anordnet und dann krank, werden die h gutgeschrieben, aber der MA muss AU bringen oder 3Tage Reglung nutzen.

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Relfe

17.11.2022 um 10:36 Uhr

das ist jetzt zwar wieder was anderes, als was Du im Eingangsthread geschrieben hast. evt. wäre es sinnvoll wenn Du den Zusammenhang der Fragestellung im Eingangsthread auch darstellen würdest?

Aber wenn ein Dienstplan für den Tag vorsieht, dass Du arbeiten musst, dann darf Dir durch die AUB kein Nachteil entstehen und der AG müßte den Tag wie wenn gearbeitet worden wäre vergüten. --> Lohnausfallprinzip

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Damei81

17.11.2022 um 10:58 Uhr

Wieso. Ich schrieb doch, das der MA an seinem freien Tag (also laut Dienstplan frei) zu Überstunden gezwungen wird und er dann krank wird.

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DummerHund

17.11.2022 um 11:05 Uhr

Verpflichtet und gezwungen sind zwei Grundverschiedene Begriffe und hätten rechtliche Relevanz

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DummerHund

17.11.2022 um 11:11 Uhr

Aber mal zusammen gefasst. Überstunden müssen selbstverständlich vergütet werden oder aber auf ein Stundenkonto als Plus gewertet werden. Zählt bei euch die 3 Tage Regelung das ganze Jahr über dann zählt das auch für den von dir angesprochenen Tag; es sei den Arbeitsvertraglich oder per BV wurde etwas anderes Vereinbart. Wurde etwas anderes Vereinbart muss der MA für den Tag eine AU vorlegen. Macht er dies nicht könnte der AG ihn abmahnen.

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Damei81

17.11.2022 um 11:11 Uhr

Also nochmal eine Zusammenfassung.

Überstunden an einen freien Tag angeordnet und der MA krank wird, gibt es die Zeit trotzdem und muss AU oder 3Tage Reglung nutzen

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takkus

17.11.2022 um 12:00 Uhr

Na damei81: deinen letzten Beitrag mit der vorgehaltenen Waffe nochmal geändert?

Wenn der ArbN an einem freien Tag arbeitet, dann werden diese Stunden auch vergütet bzw. auf dem Zeitkonto gutgeschrieben. Warum zum Teufel sollte der ArbN eine AUB oder sonst was vorlegen???

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Damei81

17.11.2022 um 12:06 Uhr

Sorry hatte ich vergessen zuschreiben. Aber am Anfang schon mal geschrieben.

Der MA wird während der Überstunden an freien Tagen krank

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takkus

17.11.2022 um 12:08 Uhr

Ahh- jetzt hab auch ich es kapiert.

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XYZ68

17.11.2022 um 12:17 Uhr

Für 3-Tage-Regelung aber bitte genau schauen: Bei uns ist z.B. im Tarifvertrag geregelt, dass man davor und danach arbeiten muss (kein Krank ohne Attest an einem Montag, Freitag oder in Verbindung mit Urlaub oder Frei), dann würde man hier auch einen AU-Schein benötigen.

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