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GL lässt arbeiten ohne Zustimmung des Betriebsrats

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lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Folgender Sachverhalt! Wir arbeiten in einer 6 Tage Woche und der Sonntag ist eine Zusatzschicht die Seitens der GL immer extra beantragt wird und vom BR auch genehmigt wird! Vor zwei Wochen kam kein Antrag auf Zusatzschichten und trotzdem wurden die Kollegen für Sonntag eingeteilt und haben auch gearbeitet. Diese Woche kam ebenso keine Anfrage auf Zusatzschichten am Sonntag aber trotzdem wurden die Kollegen im Schichtplan eingeteilt.....wir der BR haben der GL eine E-Mail geschrieben das es so nicht geht....aber es kam keine Rückantwort und die Kollegen arbeiten wieder da sie davon ausgehen das der BR die Schichten genehmigt hat! Meine Frage dazu: Was kann der BR nun rechtlich unternehmen damit wir wieder mit im Boot sind, denn die GL will offensichtlich den BR nicht mit ins Boot nehmen! Danke im Voraus für Eure Kommentare.....

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Community-Antworten (5)

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Irmgard

11.03.2012 um 13:40 Uhr

Ihr macht einen Aushang, dass die letzten zwei Sonntage ohne Genehmigung des Betriebsrates angeordnet wurden.

Ein Schreiben an die GL mit der Aufforderung dies zu unterlassen.

Wenn es noch einmal vorkommt, Beschluss für einen Rechtsanwalt.

Beratungsgespräch.

Beschluss für eine einstweilige Verfügung und Unterlassung.

Los gehts.

Gibt es eine Genehmigung für Sonntagsarbeit?

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lkjmn

11.03.2012 um 13:59 Uhr

Der Sonntag wurde immer beantragt von der GL und wurde bis jetzt immer genehmigt da es notwendig ist das die Maschinen laufen! Das geht bereits seit vielen Jahren schon so.....

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DerAlteHeini

11.03.2012 um 15:16 Uhr

lkjmn AG schriftlich abmahnen. Ändert er sein Verhalten nicht, mit § 23 BetrVG gegen den AG vorgehen. Damit es auch für den AG interessant wird, unbedingt in den Antrag an das Arbeitsgericht mit aufnehmen, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlunge vom Arbeitsgericht schon ein Zwangsgeld festgesetzt wird. Da der BR schon zweimal zugeschaut hat, dass ohne Genehmigung des BR gearbeitet wurde, dürfte ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung kein Erfolg haben. Für die Mitarbeiter ist es unerheblich ob die Sonntagsarbeit genehmigt wurde oder nicht.

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Laffo

11.03.2012 um 15:31 Uhr

Was würde eigentlich das Gewerbeaufsichtsamt oder der Zoll zu einer illegalen Sonntagsbeschäftigung sagen....

G
gironimo

11.03.2012 um 16:19 Uhr

... das frage ich mich auch....

Hat der Arbeitgeber denn dem BR die behördliche Genehmigung zur Sonntagsarbeit irgendwann mal gezeigt? Oder wolltet Ihr sie denn mal sehen?

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