Hallo Georg,
*Was kann der BR machen wenn der AG den MA regelmässig an seinen freien Tagen telefonisch belästigt und fragt ob er zur Arbeit kommt*
Der BR könnte den AG darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der Aufforderung zur Übernahme von Zusatzschichten um mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit gem. § 87 handelt, selbst, wenn der AN diese freiwillig leisten würde oder u.U sogar einen Passus im AV dazu hat. Ihn auffordern das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten, bevor er die MA anruft im Wiederholungsfall Verfahren androhen => das wäre der richtige Weg. Unabhängig von den MB Rechten sollte vielleicht im Vorwege mit dem Betroffenen geklärt werden, ob der BR wirklich tätig werden soll, weil manche AG es nicht besonders toll finden, wenn in einem solchen Fall der BR eingeschaltet wird un den MA das u.U.auch heftig spüren lassen.
*Was kann der Mitarbeiter machen wenn der AG den MA regelmässig an seinen freien Tagen telefonisch belästigt und fragt ob er zur Arbeit kommt, also Zusatzschichten fahren will*
Nun, der MA ist nicht verpflichtet, in seiner Freizeit an das Telefon zu gehen, es sei denn, es ist arbeitsvertraglich etwas dazu vereinbart, wie z.B. Rufbereitschaft. Wenn er denn doch an das Telefon geht, darf er sagen, nein ich kann nicht. Wichtig ist, das auch durchzuhalten.
Hier ein Link dazu => kopieren und einfügen. Ist zwar viel von der Pflege die Rede, gilt aber auch woanders.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/pocketheft.pdf
*Da der BR des MA recht neu ist kann er nicht weiterhelfen und hält sich wegen Unerfahrenheit in solchen Angelegenheiten da raus.*
Die Arbeitszeit ist ein wenn nicht das größte Mitbestimmungsrecht des BR. Dieser sollte von den Betroffenen immer darüber informiert und aufgefordert werden, hier tätig zu werden, denn irgend wann ist das neu sein keine Entschuldigung mehr, für Untätigkeit und es gibt Schulungen zu dem Thema, die der BR auch verpflichtet ist zu absolvieren.
*da der MA schon Angszustände bekommt wenn er in seine Freien Tage geht.*
Noch mal, allererste Maßnahme: nicht ans Telefon gehen!