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Frage zur Mitbestimmung von Arbeitszeitänderungen

C
Camel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich hab mal eine Frage bezüglich Mitbestimmung bei Arbeitszeitenänderung. Wenn man als BR mitbekommt, dass Vorgesetzte an einem neuen Arbeitszeitmodell arbeiten, soll man sich da als BR einschalten und fragen, ob man dabei sein kann? Wenn ein fertiger Plan vorgelegt wird, muss man sich den ja auch erklären lassen, oder soll man abwarten, bis man die offizielle Info bekommt? Das passiert, wenn man einem neuen Arbeitszeitmodell nicht zustimmt? Muss man dann ein eigenes Modell vorlegen, oder müssen dann die Verantwortlichen sich was Neues ausdenken? Hat jemand damit Erfahrungen und kann ein paar Tipps geben, wie man sich verhalten soll?

Dankeschön Camel

1.01903

Community-Antworten (3)

E
eynuk

28.01.2015 um 11:19 Uhr

Hallo Camel, in allen Fragen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit seid ihr in der Mitbestimmung. Einseitige Änderungen durch den AG sind nicht möglich(wenn es einen BR gibt). AG und BR müssen sich immer einigen. Wenn euch der Vorschlag des AG gefällt, könnt ihr unterschreiben und die neuen Regeln gelten. Gefällt der Vorschlag nicht, könnt ihr z.B. sagen, ihr seht keinen Anlass zu Veränderungen und es bleibt alles beim alten. Will der AG trotzdem was verändern, muss er euch zu Verhandlungen auffordern. Dann macht ihr eure eigenen Vorschläge und das Feilschen geht los. Werdet ihr euch nicht einig,geht es am Ende vor die Einigungsstelle.(Anwalt nehmen)

Auf jeden Fall wünsche ich viel ,,Spaß´´ beim rumzanken. Unsere letzten Verhandlungen zu dem Thema haben 2 Jahre gedauert.

G
gironimo

28.01.2015 um 11:28 Uhr

soll man sich da als BR einschalten<

Das muss man wohl, wenn man als BR ernst genommen werden will. Das ist letztendlich eine Frage der Mitbestimmung. Missachtet der AG (oder hier ein Vorgesetzter) die Mitbestimmung, muss man den AG auffordern es zu unterlassen, einseitig neue Arbeitszeitmodelle ins Leben zu rufen.

Ob ihr andere neue Vorschläge macht, auf den bisherigen Modellen weiter besteht oder die neuen Modelle akzeptiert, bleibt Euch überlassen. Ggf. könnt Ihr die E-Stelle anrufen.

V
Vobamaus

28.01.2015 um 13:57 Uhr

hallo gironimo! Wo (§87,2) steht, dass er uns (zu welchem Zeitpunkt) einschalten muss?

Danke

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