Erstellt am 28.01.2015 um 10:19 Uhr von eynuk
Hallo Camel,
in allen Fragen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit seid ihr in der Mitbestimmung. Einseitige Änderungen durch den AG sind nicht möglich(wenn es einen BR gibt).
AG und BR müssen sich immer einigen. Wenn euch der Vorschlag des AG gefällt, könnt ihr unterschreiben und die neuen Regeln gelten. Gefällt der Vorschlag nicht, könnt ihr z.B. sagen, ihr seht keinen Anlass zu Veränderungen und es bleibt alles beim alten.
Will der AG trotzdem was verändern, muss er euch zu Verhandlungen auffordern.
Dann macht ihr eure eigenen Vorschläge und das Feilschen geht los. Werdet ihr euch nicht einig,geht es am Ende vor die Einigungsstelle.(Anwalt nehmen)
Auf jeden Fall wünsche ich viel ,,Spaß´´ beim rumzanken.
Unsere letzten Verhandlungen zu dem Thema haben 2 Jahre gedauert.
Erstellt am 28.01.2015 um 10:28 Uhr von gironimo
>soll man sich da als BR einschalten<
Das muss man wohl, wenn man als BR ernst genommen werden will. Das ist letztendlich eine Frage der Mitbestimmung. Missachtet der AG (oder hier ein Vorgesetzter) die Mitbestimmung, muss man den AG auffordern es zu unterlassen, einseitig neue Arbeitszeitmodelle ins Leben zu rufen.
Ob ihr andere neue Vorschläge macht, auf den bisherigen Modellen weiter besteht oder die neuen Modelle akzeptiert, bleibt Euch überlassen. Ggf. könnt Ihr die E-Stelle anrufen.
Erstellt am 28.01.2015 um 12:57 Uhr von vobamaus
hallo gironimo!
Wo (§87,2) steht, dass er uns (zu welchem Zeitpunkt) einschalten muss?
Danke