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Mitbestimmung Veränderungsvertrag

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aussenwerbung
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe da mal eine Frage, wo es um die Mitbestimmung geht. Eine Kollegin die erst seit kurzem bei uns ist, soll mit den Stunden hoch gesetzt werden, obwohl Minus stunden geschrieben werden, des weiteren soll sie nur noch Frühschichten machen dürfen, -Begründung, sie hat ein Kind.Wir arbeiten im Einzelhandel,wo Schichten unvermeidbar sind. Nun aber zu meiner eigentlichen frage, wir als BR haben noch keine Veränderungsvereinbarung vorliegen, obwohl im Plan schon die erhöhten Stunden geschrieben werden. Wenn das unter die Mitbestimmung fällt, giebt es dort bestimmte Fristen für die Einreichung einer Veränderung. Darf der BR die Vorgesetzte auffordern diese Entscheidung zu Begründen und Eventuell ablehnen.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

26.01.2015 um 14:59 Uhr

Wenn die Stundenzahl deutlich erhöht wird, muss der BR nach § 99 BetrVG beteiligt werden.

Aber ist denn die Kollegin damit einverstanden und hat sie der Vertragsänderung zugestimmt (unterschrieben)????

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aussenwerbung

26.01.2015 um 17:06 Uhr

Hallo nochmal, Sie wird der Veränderung zugestimmt haben, da Sie diese Veränderungen gefordert hatte, allerdings hat sie durch eine solche Veränderung Vorteile, die kein anderer bei uns hat. Das heißt, das die anderen Mitarbeiter nicht begeistert sein werden, und Unruhe in den Betrieb rein bringen.

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AlterMann

26.01.2015 um 22:46 Uhr

Mitarbeiter müssen nicht alle gleich behandelt werden, wenn besondere Umstände unterschiedlich sind. Eigentlich ist es doch nicht verwerflich, wenn Euer Chef auf die besonderen Bedürfnisse ener Mutter Rücksicht nimmt, oder? Evtl. gibt es ja auch andere AN, die lieber dauernd spät arbeiten, dann wäre das Problem gelöst.

Und wie gironimo schon schreibt, seid Ihr bei einer größeren Stundenerhöhung in der Mbst. Wenn Ihr also Nachteile bei anderen seht, z.B. durch noch mehr Minusstunden, könnt Ihr die Maßnahme auch ablehnen.

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