Erstellt am 25.01.2015 um 19:19 Uhr von gironimo
Na eine Pause war es ja wohl nicht.
Die Frage ist, ob der Arztbesuch nur zu diesem Zeitpunkt möglich war (§ 616 BGB) oder er auch genauso gut zu einem Zeitpunkt außerhalb der Arbeit möglich gewesen wäre.
Und natürlich, was Ihr für eine Arbeitszeitregelung habt.
Erstellt am 26.01.2015 um 07:45 Uhr von ickederdicke
Konnte der Kollege eine Bescheinigung des Arztes beibringen, welche ihm bestätigt, dass dieser Termin nur an diesem Zeitpunkt möglich und durch den Arzt vorgegeben war ?
Beispiel: zu 08:00 nüchtern für Labor ( Blutabnahme ).
Dann hat der AG die reine Zeit beim Arzt zu tragen, An- / Abfahrtzeit geht zu lasten des AN.
Und wenn der AN dann insgesamt max. 8 Std. tätig war incl. Arztbesuch, dann ... was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Pausen bei 8 Std. Arbeitszeit ? 1/2 Std.
Erstellt am 26.01.2015 um 10:18 Uhr von Pjöööng
HerrButz,
ob hier eine Pause und in welcher Länge abzuziehen war, hängt zuallererst einmal von Euren Arbeitszeitregelungen ab. Wenn bei Euch z.B. von 12:00 bis 13:00 Mittagspause festgeschrieben ist, dann hat der AN in dieser Zeit seine Pause zu machen. Was er in der Pause tut, kann dem Arbeitgeber egal sein. Pausen sind grundsätzlich unbezahlt.
Nach dem Gesetz DARF nicht mehr als 6 Stunden ohne Pause gearbeitet werden. Bei mehr als sechs Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause (45 Minuten ab 9 Stunden) zu machen. Die 6 Stunden scheinen hier (7:48 minus ca. 2:00) nicht überschritten zu sein. Ein gesetzliches Muss für eine Pause besteht daher nicht.
Allerdings ist für mich auch nicht nachvollziehbar, wie bei Deiner Schilderung Minusstunden entstehen können. Deute ich das richtig, dass der Arztbesuch als vergütete Arbeitszeit zählt? Dann kann doch kein Minus entstanden sein. Oder war der AN zwei Stunden beim Arzt (ohne Vergütung), hat davon eine Stunde in der Mittagspause nachgearbeitet und hat damit eine Fehlstunde, die als "Pause" verbucht wurde?
Zitat (ickederdicke):
"An- / Abfahrtzeit geht zu lasten des AN"
Kannst Du das belegen?
Ziata (ickederdicke):
"Und wenn der AN dann insgesamt max. 8 Std. tätig war incl. Arztbesuch, dann ... was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Pausen bei 8 Std. Arbeitszeit ?"
Du willst doch hoffentlich nicht ernsthaft behaupten, dass der Arztbesuch Arbeiszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist?