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Arztbesuch

A
ArturK
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

mal ne Frage bezüglich Arztbesuch, in der Regel bei Schmerzen etc kein Thema und der MA wird ja nach §616BGB bezahlt und freigestellt.

Was wäre wenn ein Mitarbeiter Schmerzen hat und zum Arzt fährt und vergisst die Zeiterfassung, er Sticht nicht aus, wobei er aber müsste da!?!

Was nun?

Was ist wenn er nur seinen Kollegen die Abwesenheit mitteilt, jedoch nicht dem nächsten Chef?

Gruss Artur

1.50702

Community-Antworten (2)

G
gironimo

08.09.2015 um 18:32 Uhr

Dazu muss es doch Regelungen beim Thema Zeiterfassung in der dazu gehörenden Betriebsvereinbarung geben. Das jemand nicht ausstempelt, kann ja auch bei anderen Dingen vorkommen.

Naja - und sich nicht beim Chef abmelden - da waren die Schmerzen wohl sehr groß.

Der BR sollte die Wogen auf diplomatischem Wege glätten, bevor sie hochschwappen.

H
Hoppel

09.09.2015 um 11:46 Uhr

@ ArturK

"Was ist wenn er nur seinen Kollegen die Abwesenheit mitteilt, jedoch nicht dem nächsten Chef?"

... ein AN ist bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich verpflichtet, die entsprechende Mitteilung dem AG machen zu müssen. Innerbetrieblich können diese Meldepflichten anders geregelt sein.

Aber ein AN trägt grundsätzlich auch das Risiko, dass KollegInnen eine solche Mitteilung nicht an entsprechende Stelle weiterleiten. Im schlimmsten Fall, wird sich dieser Kollege eine Abmahnung einfangen.

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