Hallo mal wieder... da die Situation mal wieder hier an den BR getragen worden ist:

Vorab die Frage: geht eine Betriebsvereinbarung "über" das Gesetz ?

Situation: Es gibt eine Betriebsvereinbarung zur Arbeits.- / Gleitzeit in unserem Hause, wo aber auch drin aufgeführt ist, dass die Fehlstunden für JEDEN Arztbesuch während der Arbeitszeit nicht gutgeschrieben werden, sondern nachgearbeitet werden müssen. SOOOO, gilt das auch für einen zwingend notwendigen Arztbesuch? > Hier Kollege hatte sich den Arm privat verknackst und ist morgens zum Arzt zum Röntgen. Jeder weiß, wie lange das dauert und der Kollege ist trotzdem danach ins Büro gekommen, aus Pflichtbewußtsein, nicht weil er mußte.

Wir als neuer BR möchten eh die bestehende BV wegen der Gleitzeitregelung und wegen der Arztbesuche ändern lassen.

DAZU gibt es noch eine Ungleichbehandlung, da nicht von jedem Mitarbeiter die Arbeitszeit erfasst wird, so dass diese jederzeit zum Arzt könnten und so weiter, aber die se Fehlstunden nicht nacharbeiten müssen...

Kann man da, solange die alte BV gilt, überhaupt etwas machen? Vielen Dank schon mal, für Eure evtl. Antworten :-)