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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung Überstunden

J
Jolly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir arbeiten gerade an einer Betriebsvereinbarung zum Thema Überstunden und möchten die Anzahl der zu leistenden Überstunden nach oben hin begrenzen. Soll heißen, dass ein AN, der 40 Wochenstunden arbeitet, maximal 20 Überstunden auf seinem Konto haben darf. Damit wollen wir erreichen, dass insgesamt weniger Überstunden anfallen und diese besser auf alle AN verteilt werden. Haben wir diese Möglichkeit? Wie drückt man das aus? In einer Prozentzahl? Denn ein AN, der eine 30 Stundenwoche hat, sollte doch weniger Überstunden haben, oder? Laut Arbeitsvertrag sind wir zur Leistung von Überstunden verpflichtet, aber wir möchten unser Mitbestimmungsrecht wahrnehmen. Es ist jedoch praktisch in unserer Branche nicht möglich, bei jeder anfallenden Überstunde mitzureden.

So viele Fragen und vielen Dank im Voraus für Eure Antworten LG Bärbel

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Community-Antworten (2)

P
Pickel

23.01.2015 um 10:02 Uhr

Hallo, wie ihr es vorhabt ist es mMn genau der richtige Weg.

Zur Formulierung doch ganz einfach: "Der AG kann ohne Rücksprache mit dem BR Überstunden ansetzen, sofern auf dem Zeitkonto des MA durch das Ansetzen der Überstunden nicht die Hälfte der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitsstundenzeit übertroffen wird."

Ich persönlich würde darüber hinaus noch schauen, ob ich eine Öffnung auf zB die doppelte Stundenzeit durchbekomme, wenn dafür eine %uale Entschädigung fließt und dies vom MA zugestimmt wird. Und da heißt es jetzt zu verhandeln.

G
gironimo

23.01.2015 um 10:23 Uhr

Gebt Ihr mit dieser BV auch die eigentlich notwendige Zustimmung des BR mit aus der Hand? Sprich, der BR stimmt pauschal den besagten 20 Stunden /Monat zu?

Das würde ich so nicht tun (sondern zustimmungsfrei weniger ansetzen).

Auch wäre zu überlegen, Gründe für "automatische" Überstunden festzulegen.

Auf jedem Fall müsste dann nämlich eine gute und praktikable Zeitausgleichsregelung dabei sein. Die Frage stellt sich doch, wie wird man die Plusstunden wieder los.

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