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Anwesenheitsprämie

Z
zuckertuete
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, Dringende Frage, da wir heute morgen eine BR-Sitzung zum Thema "Gewährung einer Anwesenheitsprämie haben". Kann die Geschäftsleitung auch ohne Zustimmung des Betriebsrates eine Sonderzahlung in Form einer Anwesenheitsprämie (mit Kürzung bei Krankheit nach §4a EFZG) durchführen. Wir haben als Betriebsrat einen Gegenvorschlag gemacht der jedoch abgelehnt wurde. Danke.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

23.01.2015 um 10:35 Uhr

Wenn es Verteilungs- und Beurteilungsgrundsätze gibt, ist der BR immer in der Mitbestimmung.

Gleichwohl würde ich hier alles ausreizen, um eine derartige Prämie zu verhindern. Ein AN kann in den überwiegenden Fällen nicht durch sein Verhalten beeinflussen, ob er gesund oder krank ist.

Und zahlen kann der AG natürlich - er tut es einfach - dann würde ich allerdings den 23.3 ins Auge fassen und an E-Stelle denken.

Zu beachten ist unbedingt die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit. Der AG könnte auf die Idee kommen in blumigen Worten den AN eine Prämie vor die Augen zu führen, und die Nichtzahlung mit der starren Haltung des BR begründen.

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