Hallo Leute,
Dringende Frage, da wir heute morgen eine BR-Sitzung zum Thema "Gewährung einer Anwesenheitsprämie haben".
Kann die Geschäftsleitung auch ohne Zustimmung des Betriebsrates eine Sonderzahlung in Form einer Anwesenheitsprämie (mit Kürzung bei Krankheit nach §4a EFZG) durchführen.
Wir haben als Betriebsrat einen Gegenvorschlag gemacht der jedoch abgelehnt wurde.
Danke.