Erstellt am 15.09.2010 um 12:03 Uhr von zyklus
Hi,
wozu soll denn die Prämie gut sein?
zyklus
Erstellt am 15.09.2010 um 12:11 Uhr von pfeilenbogen
DieGuten
Denkt ihr auch an Koll. welche z.B. chronische Erkrankungen haben oder auch Schwerbehinderte welche ggf. aus Gründen der Schwerbehinderung mehr unvermeidbare Krankenfehltage haben?
Oder aber älter Koll. und Eltern, welche vielleich Fehltage wegen Krabkheit von Kindern haben?
Auch in diesem Zusammenhang einmal an den § 1 AGG gedacht. Hier könnte dann sehr schnell ein Problem entstehen.
Erstellt am 15.09.2010 um 12:57 Uhr von Tanzbär
Anwesenheitsprämie find ich geil!
Nicht, dass die Kranken schon genug am Bein haben, vor allem Langzeitkranke, nein, sie gucken auch noch bei einer Prämienverteilung in die Röhre.
Am Besten, gleich entlassen, da seid ihr die Schwerenöter los.
Erstellt am 15.09.2010 um 13:01 Uhr von MonaLisa
@DieGuten,
lasst die Finger davon, das beste Beispiel für so eine Bösartigkeit hat Tanzbär genannt! Die GL würde euch voll über den Tisch ziehen!
Lasst euch nicht benutzen........
Erstellt am 15.09.2010 um 13:05 Uhr von Ulrik
@DieGuten
Wollt ihr da denn unbedingt etwas in Geld ausbezahlen??
Wir haben bei uns auch Probleme mit der Krankenquote und ein Bonussystem für Dauergesunde. Wer bei uns weniger als 10 Tage im Jahr krank ist, bekommt im Folgejahr bis zu sechs Tage zusätzlichen Erholungsurlaub.
Und bevor ich jetzt gleich gesteinigt werde, das mag auch nicht das Optimum sein, aber die Akzeptanz ist gut und alle sind zufrieden.
Erstellt am 15.09.2010 um 13:12 Uhr von MonaLisa
@Ulrik,
das ist doch dasselbe - nur in grün!
Wenn der Krankenstand sehr hoch ist (worüber man noch diskutieren könnte was man unter sehr hoch versteht) sollte man doch wohl Ursachenforschung betreiben. Auch da kann der Betriebsrat gute Arbeit leisten, wenn er die Augen aufhält und konkrete Gespräche vor allem am jeweiligen Arbeitsplatz mit den Kollegen führt.
Hast dich zu früh gefreut, nix mit steinigen! Wenn schon, dann wird in Betriebsratskreisen geteert und gefedert...... :-)
Erstellt am 15.09.2010 um 13:13 Uhr von pfeilenbogen
Ulrik
Bis der erste, z.B. Schwerbehinderte der auf Grund der Schwerbehinderung mehr AU Tage hat, wegen Verstoß gegen § 1 AGG klagt!
Dann muss der BR auch fragen lassen, warum missachtet er § 80 Abs. 1 BetrVG?
Weiter, haben solche Maßnahmen auch gezeigt, dass wirklich Kranke eben die Kranjheit nicht auskurieren und sich so schwere dauerhagte Erkrankungen zuziehen.
Es scheit aber bei euch auch im BR das Thema " Gesundheitsschutz" keinen hohen Stellenwert zu haben. Das Thema "blau machen mit AU-Meldung" oder was kann man machen um AU zu vermeiden, also Prävention geht man anders an. Das sollte gerade ein BR wissen und beachten.
Erstellt am 15.09.2010 um 14:31 Uhr von Immie
@Ulrik
Cool... dann wäre ich bei euch mit dieser Erkältung nicht zu Hause geblieben...
und hätte noch andere um ihre Prämie gebracht.
Seit wann gibt es diese Prämie bei euch?