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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freiwillige Überstunden/Mitbestimmung

S
Schlaubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben gerade einen Streit mit dem AG. Es geht um "freiwillige Überstunden". Einige Mitarbeiter haben vorgeschlagen, täglich eine Überstunde zu machen, da sie absehen, dass sie sonst mit ihrer Arbeit ins Hintertreffen geraten (was wir als BR toll finden und dem wir zustimmen würden; was ist gegen engagierte MA einzuwenden?).

Der Arbeitnehmer hat das geduldet; der BR wurde nicht gefragt/informiert.

Wir als BR haben den Zeigefinger erhoben und sind der Meinung, auch "freiwillig geleistete Überstunden (also keine angeordneten) sind mitbestimmungsberechtigt.

Jetzt schreibt der Anwalt vom AG folgendes: Zitat: "Auch wenn Überstunden nur gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer angeordnet werden sollen, ist dies grundsätzlich nach § 87 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, weil es sich um eine Regelungsfrage handelt, die die kollektiven Interessen der Arbeitnehmer berührt (vgl. Richardi, BetrVG 14. Aufl. 2014, § 87 Rd.-Nr. 339 ff.).

Deshalb scheidet das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden gegenüber einer einzelnen Person nur dann aus, wenn es einzig um die Berücksichtigung individueller Wünsche einzelner Arbeitnehmer geht (vgl. Fitting, BetrVG 27. Aufl. 2014, § 87 Rd.-Nr. 134.). Einzig in Notfällen (Brand, Überschwemmung, Explosionsgefahr) kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen, muss die Zustimmung des Betriebsrats dann aber unverzüglich nachholen."

Ist das so? Wir haben auf BRI gelernt, dass es sowas wie "freiwillig" in einem Verhältnis AG-AN nie gibt (Abhängigkeitsverhältnis).

Was sagt ihr dazu? Haben wir mitzureden, oder nicht?

6.92309

Community-Antworten (9)

D
Dezibel

22.01.2015 um 14:54 Uhr

Ihr habt mitzureden, aber ...

was wir als BR toll finden und dem wir zustimmen würden ... das würde ich mir noch einmal gut überlegen.

S
Schlaubi

22.01.2015 um 15:00 Uhr

@Dezibel

Hast Du vielleicht einen § dafür zur Hand, der uns den Rücken stärkt?

Zustimmen würden wir schon, wir haben gerade eine unvorhergesehene Auftragsspitze zu bewältigen; und eingearbeites Fachpersonal bekommen wir nicht so schnell ran. Daher wären wir ausnahmseise mit 5-6 Tagen 1 Stunde tgl. mehr einverstanden. Aber so, an uns vorbei... dann schon aus Prinzip nicht! ;-)

Weiß jemand, was mit "Berücksichtigung individueller Wünsche einzelner AN" gemeint ist. Wir verstehen diesen Anwalts-Deutsch-Satz nicht...!?

G
gironimo

22.01.2015 um 16:30 Uhr

Einige Mitarbeiter haben vorgeschlagen< da habt Ihr doch schon den kollektiven Bezug. Es geht hier nicht um den Wunsch eines einzelnen.

Und >sie sonst mit ihrer Arbeit ins Hintertreffen geraten<

Also ist das wohl doch nicht so freiwillig. Erst wird die Arbeit vom AG reichlich verteilt und dann die Hände in Unschuld - dass geht so nicht.

P
Pjöööng

22.01.2015 um 17:19 Uhr

Zitat (Schlaubi): "Weiß jemand, was mit 'Berücksichtigung individueller Wünsche einzelner AN' gemeint ist. Wir verstehen diesen Anwalts-Deutsch-Satz nicht...!?"

Da dieser Satz im Fitting nicht mit einem Beschluss hinterlegt ist, handelt es sich dabei sowieso eher um eine Kommentarmeinung als um eine rechtlich gefestigte Tatsache.

Meines Erachtens ist damit der Fall gemenut, dass der AN zum Arbeitgeber kommt und sagt: "Chef ich habe gebaut und meine Frau ist zum fünften Mal schwanger. Mein Geld reicht vorne und hinten nicht, darf ich jeden Tag eine Stunde länger arbeiten?"

Also... absolute Freiwilligkeit!

S
Schlaubi

22.01.2015 um 17:32 Uhr

@ Pjöööng

Aha - wenn Du das so mit Beispiel bringst, können wir dem folgen.

Unser AG reitet drauf rum, dass die Leute "freiwillig" wg. der vielen Arbeit die Mehrarbeit angeboten haben (offenbar denkt er, die haben einfach nichts besseres zu tun und machen das "gerne"). Unsere Hinweise, dass die Mitbestimmung nur dann nicht greift, wenn es um einen einzigen MA geht, bei uns aber aus Arbeitssicherheitsgründen IMMER MÌND. 2 MA anwesend sein müssen, es also faktisch IMMER das Kollektiv betrifft, weil für einen der freiwillig will mind. noch einer mit in die Bresche springen muss, stösst einfach auf taube Ohren!

P
Pjöööng

22.01.2015 um 17:50 Uhr

TOP 4 Beschlussvorschlag "Der BR beschliesst Herrn Rechtsanwalt R. Echtsver-Dreher mit der Vertretung in der ersten Instanz des Arbeitsgerichtes in der Angelegenheit 'Durchsetzung der Mitbestimmung bei Mehrarbeit' zu beauftragen."

Beschließen, dem Arbeitgeber mitteilen und zurücklehnen.

W
Widder

22.01.2015 um 18:06 Uhr

Wenn es eine festgelegte Arbeitszeit, z. B. 8°° - 16°° Uhr gibt, und es wird darüber hinaus gearbeitet, ist dies eine Änderung der Arbeitszeit und unterliegt somit der Mitbestimmung, auch wenn dies unter dem dehnbaren Begriff der Freiwilligkeit verkauft wird. Auch Freiwillige Mehrarbeit ist ein ausdehnen/verändern der Arbeitszeit. Wenn dies nicht so wäre, könnte jeder AG mit dem Begriff der Freiwilligkeit die Mitbestimmung aushebeln.

Wenn ihr einen Arbeitszeitrahmen festgelegt habt, z. B. 6°° - 18°° Uhr entstehen erst dann Mehrarbeitstunden wenn sie über die z. B. täglichen 8 Stunden hinausgehen, unterliegen aber dann auch der Mitbestimmung durch den BR.

ich würde so handeln, wie pjöööng empfohlen hat.

H
Hartmut

22.01.2015 um 19:33 Uhr

Euer Chef muss ein toller Marketing Mann sein, wenn er die vorhandenen Leutchen dazu bringt, eine Überstunde pro Tag anzubieten! Im Ernst. Gironimo hat natürlich recht, das geht gar nicht, der Chef soll gefälligst mehr Leute einstellen. Und ihm das schonend beizubringen, das ist eure Aufgabe als BR.

S
Schlaubi

23.01.2015 um 08:09 Uhr

@Hartmut

Nee, unser Chef ist ganz bestimmt kein Toller, in gar nichts!

Wir haben eher richtig tolle Kollegen die mit anpacken, wenn der Karren in der Schieße steckt! :-)

Danke für Eure Beiträge!

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