Hallo!

Wir haben gerade einen Streit mit dem AG. Es geht um "freiwillige Überstunden". Einige Mitarbeiter haben vorgeschlagen, täglich eine Überstunde zu machen, da sie absehen, dass sie sonst mit ihrer Arbeit ins Hintertreffen geraten (was wir als BR toll finden und dem wir zustimmen würden; was ist gegen engagierte MA einzuwenden?).

Der Arbeitnehmer hat das geduldet; der BR wurde nicht gefragt/informiert.

Wir als BR haben den Zeigefinger erhoben und sind der Meinung, auch "freiwillig geleistete Überstunden (also keine angeordneten) sind mitbestimmungsberechtigt.

Jetzt schreibt der Anwalt vom AG folgendes:
Zitat: "Auch wenn Überstunden nur gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer angeordnet werden sollen, ist dies grundsätzlich nach § 87 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, weil es sich um eine Regelungsfrage handelt, die die kollektiven Interessen der Arbeitnehmer berührt (vgl. Richardi, BetrVG 14. Aufl. 2014, § 87 Rd.-Nr. 339 ff.).

Deshalb scheidet das Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden gegenüber einer einzelnen Person nur dann aus, wenn es einzig um die Berücksichtigung individueller Wünsche einzelner Arbeitnehmer geht (vgl. Fitting, BetrVG 27. Aufl. 2014, § 87 Rd.-Nr. 134.). Einzig in Notfällen (Brand, Überschwemmung, Explosionsgefahr) kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen, muss die Zustimmung des Betriebsrats dann aber unverzüglich nachholen."

Ist das so? Wir haben auf BRI gelernt, dass es sowas wie "freiwillig" in einem Verhältnis AG-AN nie gibt (Abhängigkeitsverhältnis).

Was sagt ihr dazu? Haben wir mitzureden, oder nicht?