Erstellt am 21.01.2015 um 20:21 Uhr von Kölner
Je nach Lage der Dinge sind noch viel mehr Tage am Stück möglich.
Erstellt am 21.01.2015 um 20:39 Uhr von vitus
also wenn ich das richtig verstehe gibt es keine genauen Grenzen, sondern nur das, wie sich BR und GF einigen?
Erstellt am 21.01.2015 um 20:57 Uhr von Kölner
Das ArbZG setzt (wenn nicht ein TV noch etwas anderes sagt) hier die Grenzen...
Erstellt am 21.01.2015 um 21:14 Uhr von vitus
das ist ja eigentlich meine Frage, wo genau ist das definiert, bitte genau das Gesetz mit dem dazugehörigem Paragraphen, wir sind im Metall und Elektrobereich, es nützt mir kein Halbwissen oder eine Andeutung
Erstellt am 21.01.2015 um 21:50 Uhr von Kölner
§§ 3 ff. besonders 9, 10, 11 ArbZG.
Erstellt am 21.01.2015 um 22:08 Uhr von vitus
Danke,
kann leider nur daraus schließen, daß es keine genaue Definition gibt, nur ein Formel die es anzuwenden gilt, die auf ein halbes Jahr ausgelegt ist, und die Betroffenen ohne Bedenken dazu eingeteilt werden können, bis das entsprechende Kontigent ausgeschöpft ist. Also was BR und GF im Rahmen dieser Formel beschliesen
mfg
Erstellt am 21.01.2015 um 22:16 Uhr von nicoline
vitus,
Eine direkte gesetzliche Regelung darüber, wie viele Tage hintereinander AN eingesetzt werden dürfen, gibt es nicht. Aus Absatz 3 des
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
und der Regelung zum Ersatzruhetag kann man rechnerisch folgern, dass theoretisch bis zu 32 Arbeitstage am Stück möglich wären.
Erstellt am 22.01.2015 um 08:27 Uhr von gironimo
Der BR kann im Zuge seiner Mitbestimmung durchaus auch die persönlichen Interessen des AN mit ins Spiel bringen - mitbestimmen heißt ja nicht nur nach gesetzlichen Grenzwerten suchen.
Also ich würde jedenfalls nur kürzere Intervalle meine Zustimmung geben - verbunden mit einer akzeptablen Ausgleichsregelung.
Erstellt am 22.01.2015 um 19:21 Uhr von vitus
Danke für die Antworten,
der Link mit der Aufschlüsselung für die 32 Tage am Stück hat bei mir nicht funktioniert, wäre interessant wenn jemand den Text hier rein stellen könnte
Erstellt am 22.01.2015 um 22:18 Uhr von nicoline
tja, unter dem link finde ich auch nichts, hab ihn leider nicht ausprobiert vorher. Aber hier ist es erklärt, zweiter Beitrag
http://www.arbeitsrecht.de/forum/betriebsraete/211508-rolltage-2.html
Hier mal die Beispielrechnung für 32 Arbeitstage am Stück
Samstag 1 Frei Ausgleichstag für den 09.
Sonntag 2 Frei
Montag 3 Frei Ausgleichstag für den 16.
Dienstag 4 Arbeiten 1 AT
Mittwoch 5 Arbeiten 2 AT
Donnerstag 6 Arbeiten 3 AT
Freitag 7 Arbeiten 4 AT
Samstag 8 Arbeiten 5 AT
Sonntag 9 Arbeiten 6 AT
Montag 10 Arbeiten 7 AT
Dienstag 11 Arbeiten 8 AT
Mittwoch 12 Arbeiten 9 AT
Donnerstag 13 Arbeiten 10 AT
Freitag 14 Arbeiten 11 AT
Samstag 15 Arbeiten 12 AT
Sonntag 16 Arbeiten 13 AT
Montag 17 Arbeiten 14 AT
Dienstag 18 Arbeiten 15 AT
Mittwoch 19 Arbeiten 16 AT
Donnerstag 20 Arbeiten 17 AT
Freitag 21 Arbeiten 18 AT
Samstag 22 Arbeiten 19 AT
Sonntag 23 Arbeiten 20 AT
Montag 24 Arbeiten 21 AT
Dienstag 25 Arbeiten 22 AT
Mittwoch 26 Arbeiten 23 AT
Donnerstag 27 Arbeiten 24 AT
Freitag 28 Arbeiten 25 AT
Samstag 29 Arbeiten 26 AT
Sonntag 30 Arbeiten 27 AT
Montag 31 Arbeiten 28 AT
Dienstag 32 Arbeiten 29 AT
Mittwoch 33 Arbeiten 30 AT
Donnerstag 34 Arbeiten 31 AT
Freitag 35 Arbeiten 32 AT
Samstag 36 Frei Ausgleichstag für den 23.
Sonntag 37 Frei
Montag 38 Frei Ausgleichstag für den 30.
32 Tage am Stück sind ergo gesetzlich theoretisch möglich.