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Wie viele Tage am Stück maximal arbeiten?

V
vitus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb ist eine seltene Ausnahmesituation (krankheits und kapazitätsbedingt) entstanden, so das die wenigen an dem Arbeitsplatz einsatzfähigen MA das Wochenende durcharbeiten sollen (täglich 8 Std), den Montag darauf weiter.

Wie viele Tage am Stück darf man arbeiten, Gerüchte zufolge 10 Tage, dann min ein Tag Pause. Wenn das so ist, wo steht das?

Danke

3.773010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

21.01.2015 um 21:21 Uhr

Je nach Lage der Dinge sind noch viel mehr Tage am Stück möglich.

V
vitus

21.01.2015 um 21:39 Uhr

also wenn ich das richtig verstehe gibt es keine genauen Grenzen, sondern nur das, wie sich BR und GF einigen?

K
Kölner

21.01.2015 um 21:57 Uhr

Das ArbZG setzt (wenn nicht ein TV noch etwas anderes sagt) hier die Grenzen...

V
vitus

21.01.2015 um 22:14 Uhr

das ist ja eigentlich meine Frage, wo genau ist das definiert, bitte genau das Gesetz mit dem dazugehörigem Paragraphen, wir sind im Metall und Elektrobereich, es nützt mir kein Halbwissen oder eine Andeutung

K
Kölner

21.01.2015 um 22:50 Uhr

§§ 3 ff. besonders 9, 10, 11 ArbZG.

V
vitus

21.01.2015 um 23:08 Uhr

Danke,

kann leider nur daraus schließen, daß es keine genaue Definition gibt, nur ein Formel die es anzuwenden gilt, die auf ein halbes Jahr ausgelegt ist, und die Betroffenen ohne Bedenken dazu eingeteilt werden können, bis das entsprechende Kontigent ausgeschöpft ist. Also was BR und GF im Rahmen dieser Formel beschliesen

mfg

N
nicoline

21.01.2015 um 23:16 Uhr

vitus, Eine direkte gesetzliche Regelung darüber, wie viele Tage hintereinander AN eingesetzt werden dürfen, gibt es nicht. Aus Absatz 3 des

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html

und der Regelung zum Ersatzruhetag kann man rechnerisch folgern, dass theoretisch bis zu 32 Arbeitstage am Stück möglich wären.

G
gironimo

22.01.2015 um 09:27 Uhr

Der BR kann im Zuge seiner Mitbestimmung durchaus auch die persönlichen Interessen des AN mit ins Spiel bringen - mitbestimmen heißt ja nicht nur nach gesetzlichen Grenzwerten suchen.

Also ich würde jedenfalls nur kürzere Intervalle meine Zustimmung geben - verbunden mit einer akzeptablen Ausgleichsregelung.

V
vitus

22.01.2015 um 20:21 Uhr

Danke für die Antworten, der Link mit der Aufschlüsselung für die 32 Tage am Stück hat bei mir nicht funktioniert, wäre interessant wenn jemand den Text hier rein stellen könnte

N
nicoline

22.01.2015 um 23:18 Uhr

tja, unter dem link finde ich auch nichts, hab ihn leider nicht ausprobiert vorher. Aber hier ist es erklärt, zweiter Beitrag

http://www.arbeitsrecht.de/forum/betriebsraete/211508-rolltage-2.html

Hier mal die Beispielrechnung für 32 Arbeitstage am Stück

Samstag 1 Frei Ausgleichstag für den 09. Sonntag 2 Frei Montag 3 Frei Ausgleichstag für den 16. Dienstag 4 Arbeiten 1 AT Mittwoch 5 Arbeiten 2 AT Donnerstag 6 Arbeiten 3 AT Freitag 7 Arbeiten 4 AT Samstag 8 Arbeiten 5 AT Sonntag 9 Arbeiten 6 AT Montag 10 Arbeiten 7 AT Dienstag 11 Arbeiten 8 AT Mittwoch 12 Arbeiten 9 AT Donnerstag 13 Arbeiten 10 AT Freitag 14 Arbeiten 11 AT Samstag 15 Arbeiten 12 AT Sonntag 16 Arbeiten 13 AT Montag 17 Arbeiten 14 AT Dienstag 18 Arbeiten 15 AT Mittwoch 19 Arbeiten 16 AT Donnerstag 20 Arbeiten 17 AT Freitag 21 Arbeiten 18 AT Samstag 22 Arbeiten 19 AT Sonntag 23 Arbeiten 20 AT Montag 24 Arbeiten 21 AT Dienstag 25 Arbeiten 22 AT Mittwoch 26 Arbeiten 23 AT Donnerstag 27 Arbeiten 24 AT Freitag 28 Arbeiten 25 AT Samstag 29 Arbeiten 26 AT Sonntag 30 Arbeiten 27 AT Montag 31 Arbeiten 28 AT Dienstag 32 Arbeiten 29 AT Mittwoch 33 Arbeiten 30 AT Donnerstag 34 Arbeiten 31 AT Freitag 35 Arbeiten 32 AT Samstag 36 Frei Ausgleichstag für den 23. Sonntag 37 Frei Montag 38 Frei Ausgleichstag für den 30.

32 Tage am Stück sind ergo gesetzlich theoretisch möglich.

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