Darf ein Arbeitnehmer in einem Schichtbetrieb, der weniger als 48 Stunden werktäglich arbeitet (§3ArbZG) mehr als 6 Tage am Stück durcharbeiten, wenn er dieses freiwillig macht? Sachverhalt: Bei uns arbeiten die Mitarbeiter im Regelfall 25-30 stunden die Woche, Einsatz ist an allen Tagen (Mo-So) möglich da Call-Center mit Rundumbetrieb. Es werden viele Überstunden angeboten und die Mitarbeiter möchten natürlich gerne mehr und öfters arbeiten. Der Betriebsrat ist der Meinung, dass nur 6 Tage am Stück möglich sind und am 7. Tage soll man spätestens einen Erhohlungstag haben. Wir haben mit dieser Entscheidung massiv ärger gekriegt, weil die Leute gerne mehr verdienen wollen und deshalb auch mal 10-15 Tage durcharbeiten, zwar immer nur 5-6 Std. am Tag aber trotzdem, geht doch nicht oder? Hat Jemand außer dem § 3 ArbZG + Kommentare ein entsprechendes Urteil? Danke...