Erstellt am 17.05.2005 um 10:21 Uhr von Nidis
Hallo Nicole! Wenn ihr eine Genehmigung zur Sonntagsarbeit habt, dürfen eure Mitarbeiter/ innen natürlich mehr als 6 Tage am Stück arbeiten. Sie müssen dann nur gemäß § 11 ArbZG innerhalb von 14 Tage einen Ersatzruhetag haben. Ihr solltet allerdings überlegen, die Überstunden abzulehnen. Warum erhöht euer AG nicht generell die Stunden der Mitarbeiter/ innen. Solltet ihr mal mit ihm bereden.