Urlaubsregelung / Freie Tage Schichtdienst
Hallo Liebe Kollegen, ich stehe vor einem Problem diese Weihnachtssaison. Wir haben zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien, das an sich ist kein Problem. Nun Arbeiten wir im Schwimmbad (TV-V) dadurch fallen alle Wochentage als Arbeitstage an. In der Regel mussten wir die letzten Jahre (auch vor Covid) nicht am 24.12.-26.12. und auch nicht am 31.12. und 1.1. arbeiten. Nun fallen dieses Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr, aus Sicht unseres Betriebsleiters 4 Tage Urlaub an (27.12.-31.12.). Ich sehe das anders, da so die regulär gewährleisteten 2 Freien Tage pro Woche nicht mit reinfallen. Wie sind da eure Meinungen? Gibt es da Rechtsprechungen in die eine oder andere Richtung? Würde das regelmäßige, bezahlte, Freistellen an diesen regulären Feier/Freitagen bereits eine betriebliche Übung darstellen? Liebe Grüße
Community-Antworten (1)
15.11.2022 um 08:13 Uhr
kommt darauf an, ob...
- es dazu eine Regelung im TV gibt
- es dazu eine wirksame BV gibt
- es einen wirksamen Ausschluss für die betriebliche Übung gibt, sollte es tatsächlich eine freiwillige Zusatzleistung des AG sein
- ob überhaupt eine betriebliche Übung entstanden sein kann (regelgelmäßige, gleichmäßige Leistung)
--> dazu müßtest Du mal deinen Personalrat befragen
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