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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schriftl. Ansage von geplanter OP / oder angekündigtes Krank

D
Dirgni
Jan 2018 bearbeitet

eine Kollegin wird im Febr. Am Fuß operiert. Sie wird ca. 10 Arbeitstage fehlen. als sie dies in der Pers.abteilung heute mitteilt, wollen die das schriftlich haben. Das sie von ... Bis... Wegen Krankheit fehlen wird. Die KOllegin wendet sich an den BR, was sie jetzt machen soll. Eine ärztliche Bescheinigung im Voraus wird sie nicht bekommen. Die Pers.Abtlg. Hat noch nie bei geplanten OPs etwas Schriftliches im Voraus verlangt. Krankschreibung vor der OP sollte doch genügen. Oder liegen wir da falsch? Freuen uns über schnelle und kompetente Antworten, wie immer

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Community-Antworten (4)

R
rolfo

21.01.2015 um 11:09 Uhr

Die Kollegin hat mehr als ihre Pflicht getan und dem Arbeitgeber sogar netterweise dies vorher mitgeteilt. Sie wäre dazu nicht mal verpflichtet.

L
Lurchi

21.01.2015 um 12:08 Uhr

Ich würde der Kollegin empfehlen nicht mehr zu reagieren. Rolfo hat völlig recht. Sie kann m.E. auch gern auf den Rat des BR (oder ihres Arztes) verweisen....

G
gironimo

21.01.2015 um 12:16 Uhr

sehe ich auch so. Im Übrigen können die angekündigten 10 Tage ohnehin nur als "voraussichtlich" gewertet werden.

D
Dirgni

21.01.2015 um 12:44 Uhr

@gironimo sehen wir mit dem voraussichtlich ebenso. Ich bedanke mich herzlichst für eure schnellen Antworten.

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