Erstellt am 09.10.2007 um 14:26 Uhr von ego112
Erstellt am 09.10.2007 um 14:29 Uhr von carrie
Hallo
Der AG hat den BR rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Woche vor der geplanten Durchführung der Einstellung, zu informieren. Das heißt aber nicht, dass er deshalb nicht vorher mit Meier sprechen darf. Hört sich eher so an, als geht es hierbei um Stellen die mit bereits vorhandenen MA's besetzt werden sollen, da habt ihr ja die Möglichkeit nach § 93 BetrVG!
Erstellt am 09.10.2007 um 20:53 Uhr von DonJohnson
Naja ihr habt ja nicht Unrecht, aber denkt an §99 Abs. 1! In Unternehmen.... hat der Arbeitgeber den BR vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Verseztungzu unterichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen... ... und Zustimmung des BR zur geplanten Maßnahme einzuholen" also zur geplanten Maßnahme!!!