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Rechtzeitige Einbindung - des BR bezüglich geplanter personeller Maßnahmen?

M
migu
Jan 2018 bearbeitet

Wo liegt der Zeitpunkt, ab dem der AG den BR bezüglich geplanter personeller Maßnahmen einbinden/informieren muss?Wenn der AG z.B. plant, eine Stelle mit MAer "Meier" zu besetzen, muss er dann vor den Gesprächen mit "Meier" den BR informieren? Unser AG argumentiert, dass er grundsätzlich zuerst mit den Mitarbeitern spricht und erst anschließend den BR einbezieht. Dies tut er in der Regel erst, wenn er uns eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorlegt. Unserer Meinung nach ist dies zu spät, da keine "rechtzeitige Einbindung" erfolgte und wir im Vorfeld keine Möglichkeiten haben, eigene Ideen zu artikulieren.

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Community-Antworten (3)

E
ego112

09.10.2007 um 16:26 Uhr

§ 92 BetrVG

C
carrie

09.10.2007 um 16:29 Uhr

Hallo Der AG hat den BR rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Woche vor der geplanten Durchführung der Einstellung, zu informieren. Das heißt aber nicht, dass er deshalb nicht vorher mit Meier sprechen darf. Hört sich eher so an, als geht es hierbei um Stellen die mit bereits vorhandenen MA's besetzt werden sollen, da habt ihr ja die Möglichkeit nach § 93 BetrVG!

D
DonJohnson

09.10.2007 um 22:53 Uhr

Naja ihr habt ja nicht Unrecht, aber denkt an §99 Abs. 1! In Unternehmen.... hat der Arbeitgeber den BR vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Verseztungzu unterichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen... ... und Zustimmung des BR zur geplanten Maßnahme einzuholen" also zur geplanten Maßnahme!!!

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