"Krank mit Ansage"
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf folgende Situation: 2 Mitarbeitende haben unabhängig von einander(2 Monate abstand) jeweils den Kollegen/direkten Vorgesetzten am Tag bevor sie krank wurden Bescheid gesagt. Bei beiden zeichnete sich eine Erkältung ab. Einer arbeitet sozusagen als Dienstleister, einer in der Pflege, so dass ihre Arbeit von andere Kollegen übernommen werden muss.
In beiden Fällten hat die Geschäftsführende Person die Kollegen angerufen und sie zurecht gewiesen, dass das Krank mit Ansage war.
Dabei ging es den beiden nur darum, dass ihre Kollegen bescheid wussten und so rechtszeitig der Dienstplan angepasst werden konnte. Beide Kollegen waren am ersten Tag der Krankschreibung beim Arzt und unmissverständlich krank.
Beide Kollegen kamen auf mich zu und baten mich diesbezüglich mit der Geschäftsführenden Person zu sprechen.
Jetzt ist meine Frage, wenn ich zu der GL gehe, werde ich dann weggeschickt mit "Krank mit Ansage -> Kündigungsgrund" oder kennt jemand Bsp. wo diese Art von Krankvorhersagen in Ordnung waren. Vielleicht auch Gerichtsurteile? (unsere GL beruft sich gern auf Gerichtsurteile)
lg Paula
Community-Antworten (6)
11.12.2023 um 13:40 Uhr
Was zur Kündigung berechtigt ist die Drohung mit Krankenschein als solche die liegt hier garnicht vor. Hier war das nur eine Information das er schon krank ist die war nur noch nicht ärztlich festgestellt.
11.12.2023 um 13:52 Uhr
Sag eurer geschäftsführenden Person mal, sie soll bei google den Begriff "gesunder Menschenverstand" eingeben.
12.12.2023 um 16:28 Uhr
Grundsätzlich gilt, wenn der AG die AU vom Arzt in Frage stellt, muss er die Krankenkasse kontaktieren, die können dann die AU überprüfen.
"Krank mit Ansage" und die damit verbundene Urteile kommt immer dannum die Ecke, wenn man in ein Konfliktsituation sagt "dann bin ich hat krank...". In dem Fall gibt es beim Arbeitgeber (berechtigte!) Zweifel an der Wert des AUs, wobei er im Falle einer Kündigung und die darauf folgende Klage, schon glaubhaft machen muss, dass hier böser Absicht ins Spiel war.
In dem von Dir geschilderten Fall sehe ich dafür aber keinen Grund. In Gegenteil, da es sich hier um Bereiche handelt, wo es sinnvoll oder sogar notwendig ist Ersatz zu planen, kann und darf die Information "Ich glaube, ich bin so erkältet, ich bin morgen krank..." nicht negativ ausgelegt werden.
Der Arbeitgeber hat jetzt verschiedene Optionen.
- Er entscheidet sich nichts zu tun, was am vernünftigsten wäre (hat er aber nicht gemacht).
- Er entscheidet sich für eine Abmahnung oder Ermahnung wegen "Krank mit Ansage". In dem Fall muss der betroffene Person vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Er- bzw. Abmahnung klagen (und da wird er vermutlich Recht bekommen).
- Der Arbeitgeber entscheidte sich zur Kündigung: a) Ordentlich, welche natürlich von den BR widersprochen wird, wonach der betroffene Person Kündigungsschutklage einreichen wird und der Arbeitgeber heulend unter geht, oder b) Außerordentlich (§626 BGB), welche natürlich auch vom BR widersprochen wird und vor dem Arbeitsgericht sog. "Kichertest" (Alle Juristen fangen an zu kichern, wenn sie lesen was der Arbeitgeber da verzapft hat...) nicht bestehen wird und er ebenfalls heulend den Sall verläßt.
Hat der Arbeitgeber ein guten Anwalt, dann wird er ihm von den Optionen unter 3 sicherlich abraten.
12.12.2023 um 18:32 Uhr
Olaf einer außerordentlichen Kündigung kann der BR nicht widersprechen!
12.12.2023 um 19:38 Uhr
@Moreno: Stimmt, der BR kann (und sollte unbedingt) eine Stellungnahme abgeben.
Nebenbei bemerkt, auch wenn der BR widerspricht kann der AG kündigen, allerdings hat er dann ein Problem wenn es zu ene Klage kommt.
13.12.2023 um 09:24 Uhr
Stimmt, der BR kann (und sollte unbedingt) eine Stellungnahme abgeben.... Stimmt würde in diesem Fall aber eh keine Rolle spielen... b) Außerordentlich (§626 BGB), welche natürlich auch vom BR widersprochen wird und vor dem Arbeitsgericht sog. "Kichertest" (Alle Juristen fangen an zu kichern, wenn sie lesen was der Arbeitgeber da verzapft hat...) nicht bestehen wird und er ebenfalls heulend den Sall verläßt. Zitat Olaf
da bei diesem Fall wirklich nicht mehr rauskommt. :-)
Als BR würde ich im nächsten Monatsgespräch mal mit dem AG bereden was Krankheit auf Ankündigung bedeutet und was nicht!