Erstellt am 01.02.2010 um 18:14 Uhr von delagundula
was verstehst du unter "Ansage"? Ist das eine Abteilungsversammlung oder Betriebsversammlung ?
Mich würde brennend noch interessieren warum er es ihm verboten hat.
Erstellt am 01.02.2010 um 18:20 Uhr von Totalausfall
nein es ist keine Versammlung.....wir sind aber von dem Gerichtsurteil betroffen (28.01 Postmindestlohn) da er ja leider endgültig für rechtswidrig erklärt wurde, rennt die GL demnächst rum und klärt auf, was jetzt kommt und da möchte er gerne zuhören.
Der Chef sagt, weil er eben Urlaub hat, darf er nicht.
Erstellt am 01.02.2010 um 18:31 Uhr von erwin
Totalausfall
Was gedenkt denn die GL hinsicht der Koll. welche in EU/AU sind hier betreffend der Informationen zu unternehmen?
Weiter, erklärt doch dem AG, dass ihr als BR dann die notwenigkeit seht eine Betriebsversammlung zui diesem Thema zu machen, mehr Zeit und mehr Kosten für den AG
Erstellt am 01.02.2010 um 18:33 Uhr von Troisdorfer
Er darf nartürlich da hingehen,warum auch nicht ....Er hat das gleiche Recht wie die anderen Mitarbeiter über dieses Mindestlohnurteil informiert zu werden .... er soll einfach hingehen.
MFG Troisdorfer
Erstellt am 01.02.2010 um 18:40 Uhr von kriegsrat
warum sollte der AG den aufenthalt von mitarbeitern außerhalb ihrer arbeitszeit
im betrieb nicht untersagen können ?
hausrecht !
Erstellt am 01.02.2010 um 18:46 Uhr von delagundula
Ich denke, da es ein kollektiver Vorgang ist ,es wesentlich besser wäre, eine Abteilungs-oder Betriebsversammlung durchzuführen mit der Schwerpunktthematik"neue Entgeltordnung" o.ä.
Erstellt am 01.02.2010 um 18:47 Uhr von Troisdorfer
@kriegsrat,mit welchem Sinn sollte der Ag dieses tun ?
@Totalausfall ist der Betreffende Kollege zufällig Betriebsrat ?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 01.02.2010 um 18:52 Uhr von kriegsrat
troisdorfer, die sinnfrage darfst du mir nicht stellen
rechtlich gesehen hätte der AG recht
er könnte dich ja auch während der arbeitszeit freistellen,nach hause schicken
hausverbot erteilen etc.
dann stände der § 123 StGB im raum, wenn du meinst trotzdem da bleiben zu müssen
warum das sinn machen soll ? Pfffff ..........
Erstellt am 01.02.2010 um 19:01 Uhr von Troisdorfer
@kriegsrat
Stimmt das Hausrecht hat der AG .
Warum gerade dieser Kollege nicht dabei sein darf ,bringt mich ins grübeln ...
@Totalausfall
Wie hat der AG die leute Informiert und eingeladen um diese Ansage zu halten,
wie schon geantwortet wäre eine Betriebsversammlung das Sinnvollste
Erstellt am 01.02.2010 um 19:05 Uhr von kriegsrat
@ troisdorfer
denk daran, es ist nicht zweck dieses forums, jemand ins grübeln zu bringen ;-))
Erstellt am 01.02.2010 um 19:12 Uhr von Troisdorfer
Oh Nein,da du hast Recht ....
Ziel und Zweck des Forums ist :
Eine Kurze und Qualifizierte Antwort zu geben ...
Bei der Fragesellung ist es Unmöglich Qualifiziert zu Antworten ...
Zumal sich Totalausfall nicht näher dazu Äussert ...Schade.
Wir sind halt auch nur Menschen und keine Antwortenkataloge ;-)
Erstellt am 01.02.2010 um 19:15 Uhr von ridgeback
....grübel, grübel......
grübel,,,,grübel
Erstellt am 01.02.2010 um 19:20 Uhr von DonJohnson
@all
Ich glaube nicht, dass es in dem Betrieb einen BR gibt...
Erstellt am 01.02.2010 um 19:22 Uhr von kriegsrat
ohhh. don johnson, der seher ist da ;-)))
ich glaube......eine kantine dürfte auch fehlen...;-))
Erstellt am 01.02.2010 um 19:23 Uhr von Troisdorfer
Don,alles ist möglich ....
Wenn auch nichts mehr geht,kommt aus der kleinsten Ecken ein Betriebsrat her .... ;-)
Erstellt am 01.02.2010 um 19:24 Uhr von rainerw
Fakt ist aber auch das der AG allen MA den gleichen Wissensstand zukommen lassen muß, oder zumindest die Möglichkeit eröffnen muß, sonst verstößt er nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
Erstellt am 01.02.2010 um 19:26 Uhr von Troisdorfer
und doch ist da was Faul .... (Kopfkratzen und Grübeln )???
Erstellt am 01.02.2010 um 19:27 Uhr von delagundula
Deshalb favorisiere ich doch die Betriebsversammlung...Alles wird gut...
Erstellt am 01.02.2010 um 19:29 Uhr von rainerw
@delagundula
Dann muß aber erst mal einer da sein der sie einberuft.
Erstellt am 01.02.2010 um 19:32 Uhr von delagundula
Hirngespinst das erste,
vieleicht dient es dem MA aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Geschichte teilzunehmen---> hat der AG nicht eine Fürsorgepflicht.... weitergrübelt
Erstellt am 01.02.2010 um 19:33 Uhr von Troisdorfer
@delagundula
Betriebsversammlung ohne Betriebsrat ?
Totalausfall scheint einen Totalausfall zu haben .... ;-)
Erstellt am 01.02.2010 um 19:40 Uhr von delagundula
warum schreibt er dann im BR Forum "Hallo Kollegen" und warum rührt er sich gar nicht mehr und warum ist der Kollege ein BR oder nicht oder wahnsinnnnnnnnnn...
**TILT**
Erstellt am 01.02.2010 um 19:40 Uhr von Troisdorfer
Frag doch einfach mal bei der Geschäftsleitung nach warum ausgerechnet
dieser jener Mitarbeiter nicht Informiert werden darf ????
Die Gesichter möchte ich sehen ....
Erstellt am 01.02.2010 um 19:47 Uhr von rainerw
@Troisdorfer
Nachtigall ich hör Dir trapsen
Erstellt am 01.02.2010 um 20:18 Uhr von erwin
Fakt ist aber auch das der AG allen MA den gleichen Wissensstand zukommen lassen muß, oder zumindest die Möglichkeit eröffnen muß, sonst verstößt er nach dem Gleichbehandlungsgesetz.
Antwort 16 Erstellt am 01.02.2010 - 19:24 von rainerw
Hallo rainerw, welches NEUE Gesetz meisnt Du hier. Doch nit das AGG. Denn der § 1 besagt hierzu nichts. Also Diskriminierung weil man in Urlaub befindliche nicht informiert sieht es nicht vor.
Erstellt am 01.02.2010 um 20:23 Uhr von rainerw
@erwin
Setzt Du nur Dinge um die Du Wortwörtlich liest?
Erstellt am 01.02.2010 um 20:46 Uhr von erwin
rainerw
Nein, auch ich bin der Meinung der AG hatt alle Mitarbeiter zu informieren, nur eine Rechtsgrundlage hierfür?? Dass AGG auf keinen Fall.
Die einzige rechtliche Pflicht welche mir in diesem Zusammenhang einfällt wäre,
§ 8 Bekanntgabe des Tarifvertrags
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an
geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Also am schwarzen Brett eine Info ab sofort gilt wieder ......
Wobei der AG bei den AN wleche einen ArbV mit höherem Stundenlohn haben, diesen wohl nicht absenken kann. Mir fällt auf alle Fälle z.Zt. keine Rechtsgrundlage ein. Es sei der AG hätte höhere Stundenlöhne bisher unter Vorbehlat gezaglt. Dann müsste man prüfen ob dieses möglich war und jetzt der Vorbehalt greift.
Per Änderungskündigung geht es nicht, dass hat das BAG ja schon festgestellt.
Erstellt am 01.02.2010 um 20:55 Uhr von rainerw
@erwin
Dann müsste er alle AN über das Schwaze Brett informieren. Befor Ich ins AGG gehe nehme ich das erst mal den § 75 BetrVG.