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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Während des Urlaubs zur Arbeit - wegen einer Ansage des Arbeitgebers

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Totalausfall
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ein Kollege hat Urlaub und möchte in dieser Zeit in seine Abteilung gehen, weil dort eine Ansage (Dauer ca. 30 Minuten) der Geschäftsleitung ansteht, die sich um den neuen Lohn dreht. Sein Chef verbietet es ihm.....darf er nun oder darf er nicht?

6.213028

Community-Antworten (28)

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delagundula

01.02.2010 um 19:14 Uhr

was verstehst du unter "Ansage"? Ist das eine Abteilungsversammlung oder Betriebsversammlung ? Mich würde brennend noch interessieren warum er es ihm verboten hat.

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Totalausfall

01.02.2010 um 19:20 Uhr

nein es ist keine Versammlung.....wir sind aber von dem Gerichtsurteil betroffen (28.01 Postmindestlohn) da er ja leider endgültig für rechtswidrig erklärt wurde, rennt die GL demnächst rum und klärt auf, was jetzt kommt und da möchte er gerne zuhören. Der Chef sagt, weil er eben Urlaub hat, darf er nicht.

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Erwin

01.02.2010 um 19:31 Uhr

Totalausfall

Was gedenkt denn die GL hinsicht der Koll. welche in EU/AU sind hier betreffend der Informationen zu unternehmen?

Weiter, erklärt doch dem AG, dass ihr als BR dann die notwenigkeit seht eine Betriebsversammlung zui diesem Thema zu machen, mehr Zeit und mehr Kosten für den AG

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TROISDORFER

01.02.2010 um 19:33 Uhr

Er darf nartürlich da hingehen,warum auch nicht ....Er hat das gleiche Recht wie die anderen Mitarbeiter über dieses Mindestlohnurteil informiert zu werden .... er soll einfach hingehen. MFG Troisdorfer

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Kriegsrat

01.02.2010 um 19:40 Uhr

warum sollte der AG den aufenthalt von mitarbeitern außerhalb ihrer arbeitszeit im betrieb nicht untersagen können ?

hausrecht !

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delagundula

01.02.2010 um 19:46 Uhr

Ich denke, da es ein kollektiver Vorgang ist ,es wesentlich besser wäre, eine Abteilungs-oder Betriebsversammlung durchzuführen mit der Schwerpunktthematik"neue Entgeltordnung" o.ä.

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TROISDORFER

01.02.2010 um 19:47 Uhr

@kriegsrat,mit welchem Sinn sollte der Ag dieses tun ? @Totalausfall ist der Betreffende Kollege zufällig Betriebsrat ? MFG Troisdorfer

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Kriegsrat

01.02.2010 um 19:52 Uhr

troisdorfer, die sinnfrage darfst du mir nicht stellen

rechtlich gesehen hätte der AG recht er könnte dich ja auch während der arbeitszeit freistellen,nach hause schicken hausverbot erteilen etc. dann stände der § 123 StGB im raum, wenn du meinst trotzdem da bleiben zu müssen

warum das sinn machen soll ? Pfffff ..........

T
TROISDORFER

01.02.2010 um 20:01 Uhr

@kriegsrat Stimmt das Hausrecht hat der AG . Warum gerade dieser Kollege nicht dabei sein darf ,bringt mich ins grübeln ... @Totalausfall Wie hat der AG die leute Informiert und eingeladen um diese Ansage zu halten, wie schon geantwortet wäre eine Betriebsversammlung das Sinnvollste

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Kriegsrat

01.02.2010 um 20:05 Uhr

@ troisdorfer

denk daran, es ist nicht zweck dieses forums, jemand ins grübeln zu bringen ;-))

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TROISDORFER

01.02.2010 um 20:12 Uhr

Oh Nein,da du hast Recht .... Ziel und Zweck des Forums ist : Eine Kurze und Qualifizierte Antwort zu geben ... Bei der Fragesellung ist es Unmöglich Qualifiziert zu Antworten ... Zumal sich Totalausfall nicht näher dazu Äussert ...Schade.

Wir sind halt auch nur Menschen und keine Antwortenkataloge ;-)

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ridgeback

01.02.2010 um 20:15 Uhr

....grübel, grübel...... grübel,,,,grübel

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DonJohnson

01.02.2010 um 20:20 Uhr

@all Ich glaube nicht, dass es in dem Betrieb einen BR gibt...

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Kriegsrat

01.02.2010 um 20:22 Uhr

ohhh. don johnson, der seher ist da ;-)))

ich glaube......eine kantine dürfte auch fehlen...;-))

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TROISDORFER

01.02.2010 um 20:23 Uhr

Don,alles ist möglich .... Wenn auch nichts mehr geht,kommt aus der kleinsten Ecken ein Betriebsrat her .... ;-)

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rainerw

01.02.2010 um 20:24 Uhr

Fakt ist aber auch das der AG allen MA den gleichen Wissensstand zukommen lassen muß, oder zumindest die Möglichkeit eröffnen muß, sonst verstößt er nach dem Gleichbehandlungsgesetz.

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TROISDORFER

01.02.2010 um 20:26 Uhr

und doch ist da was Faul .... (Kopfkratzen und Grübeln )???

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delagundula

01.02.2010 um 20:27 Uhr

Deshalb favorisiere ich doch die Betriebsversammlung...Alles wird gut...

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rainerw

01.02.2010 um 20:29 Uhr

@delagundula Dann muß aber erst mal einer da sein der sie einberuft.

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delagundula

01.02.2010 um 20:32 Uhr

Hirngespinst das erste,

vieleicht dient es dem MA aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Geschichte teilzunehmen---> hat der AG nicht eine Fürsorgepflicht.... weitergrübelt

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TROISDORFER

01.02.2010 um 20:33 Uhr

@delagundula Betriebsversammlung ohne Betriebsrat ? Totalausfall scheint einen Totalausfall zu haben .... ;-)

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delagundula

01.02.2010 um 20:40 Uhr

warum schreibt er dann im BR Forum "Hallo Kollegen" und warum rührt er sich gar nicht mehr und warum ist der Kollege ein BR oder nicht oder wahnsinnnnnnnnnn...

TILT

T
TROISDORFER

01.02.2010 um 20:40 Uhr

Frag doch einfach mal bei der Geschäftsleitung nach warum ausgerechnet dieser jener Mitarbeiter nicht Informiert werden darf ???? Die Gesichter möchte ich sehen ....

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rainerw

01.02.2010 um 20:47 Uhr

@Troisdorfer Nachtigall ich hör Dir trapsen

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Erwin

01.02.2010 um 21:18 Uhr

Fakt ist aber auch das der AG allen MA den gleichen Wissensstand zukommen lassen muß, oder zumindest die Möglichkeit eröffnen muß, sonst verstößt er nach dem Gleichbehandlungsgesetz. Antwort 16 Erstellt am 01.02.2010 - 19:24 von rainerw

Hallo rainerw, welches NEUE Gesetz meisnt Du hier. Doch nit das AGG. Denn der § 1 besagt hierzu nichts. Also Diskriminierung weil man in Urlaub befindliche nicht informiert sieht es nicht vor.

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rainerw

01.02.2010 um 21:23 Uhr

@erwin Setzt Du nur Dinge um die Du Wortwörtlich liest?

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Erwin

01.02.2010 um 21:46 Uhr

rainerw

Nein, auch ich bin der Meinung der AG hatt alle Mitarbeiter zu informieren, nur eine Rechtsgrundlage hierfür?? Dass AGG auf keinen Fall.

Die einzige rechtliche Pflicht welche mir in diesem Zusammenhang einfällt wäre, § 8 Bekanntgabe des Tarifvertrags Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgebenden Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Also am schwarzen Brett eine Info ab sofort gilt wieder ......

Wobei der AG bei den AN wleche einen ArbV mit höherem Stundenlohn haben, diesen wohl nicht absenken kann. Mir fällt auf alle Fälle z.Zt. keine Rechtsgrundlage ein. Es sei der AG hätte höhere Stundenlöhne bisher unter Vorbehlat gezaglt. Dann müsste man prüfen ob dieses möglich war und jetzt der Vorbehalt greift.

Per Änderungskündigung geht es nicht, dass hat das BAG ja schon festgestellt.

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rainerw

01.02.2010 um 21:55 Uhr

@erwin Dann müsste er alle AN über das Schwaze Brett informieren. Befor Ich ins AGG gehe nehme ich das erst mal den § 75 BetrVG.

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