Hallo,
ein JAV (noch Azubi) ist im Nov. gewählt worden. Sein Ausbildungsverhältnis endet Ende Januar 2011. Der AG hat ihm heute schriftl. mitgeteilt, dass er nicht übernommen wird (z. Z. keine freie Stelle im Unternehmen)u. somit sein Beschäftigungsverhältnis mit seiner Prüfung endet, er soll sich schnellstmöglich beim Arbeitsamt melden! Nach 78a hat der JAV zwar einen bes. Schutz in besonderem Fall, wie aber sollen wir als BR uns verhalten??? Der JAV hat noch keine schriftl. Weiterbeschäftigung beim AG beantragt, was diesen zunächst allerdings nicht interessieren wird.
Danke im voraus.
Übrigens: Wie soll eigentl. ein schriftl. Antrag auf Weiterbeschäftigung aussehen?