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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung bzw. keine Übernahme im Anschluß der Ausbildung unseres JAV!

T
teletele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein JAV (noch Azubi) ist im Nov. gewählt worden. Sein Ausbildungsverhältnis endet Ende Januar 2011. Der AG hat ihm heute schriftl. mitgeteilt, dass er nicht übernommen wird (z. Z. keine freie Stelle im Unternehmen)u. somit sein Beschäftigungsverhältnis mit seiner Prüfung endet, er soll sich schnellstmöglich beim Arbeitsamt melden! Nach 78a hat der JAV zwar einen bes. Schutz in besonderem Fall, wie aber sollen wir als BR uns verhalten??? Der JAV hat noch keine schriftl. Weiterbeschäftigung beim AG beantragt, was diesen zunächst allerdings nicht interessieren wird. Danke im voraus. Übrigens: Wie soll eigentl. ein schriftl. Antrag auf Weiterbeschäftigung aussehen?

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Community-Antworten (4)

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nicoline

10.12.2010 um 23:07 Uhr

teletele, Der AG hat ihm heute schriftl. mitgeteilt, dass er nicht übernommen wird (z. Z. keine freie Stelle im Unternehmen)u. somit sein Beschäftigungsverhältnis mit seiner Prüfung endet Wenn der JAV jetzt nichts unternimmt und die Mitteilung so hinnimmt, dann wird eintreten, dass er nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz in dem jetzigen Betrieb hat. Wenn er in dem Betrieb einen Arbeitsplatz haben möchte so muss er innerhalb der letzten 3 Monate vor Ausbildungsende, also ziemlich bald, am besten jetzt, seine Übernahme beantragen.

was diesen zunächst allerdings nicht interessieren wird. Das wird ihn interessieren müssen, denn durch den Antrag entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und der AG müßte vor Gericht beweisen, dass er wirklich keinen Arbeitsplatz frei hat.

Wie soll eigentl. ein schriftl. Antrag auf Weiterbeschäftigung aussehen?

Sehr geehrter Herr A. Geber/ Frau A. Geberin

als Jugend- und Auszubildendenvertreter/in verlange ich, gemäß § 78 a BetrVG, die Übernahme in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis nach Abschluss meiner Ausbildung.

Mit freundlichen Grüßen

A. Nehmer / A. Nehmerin

H
Hannelore

10.12.2010 um 23:43 Uhr

...und wenn er sich jetzt nicht bei der Agentur für Arbeit meldet und das beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt wird, bekommt er dort Problem und vermutlich eine Sperre bei Arebitslosengeld. Denn AN müssen sich sofort bei der AfA arebitssuchend meldem wenn sie vom AG eine solche Info erhalten.

Also, zu mindest einmal mit der AfA sofort reden. Denn es könnte auch sein, dass er eine Sperre bekommt, wenn er nicht den § 78a BetrVG nutzt.

M
Mainpower

11.12.2010 um 11:28 Uhr

Hallo, wenn von allen Azubis eines Jahrgangs keiner übernommen wird, muß auch ein JAV ler nicht übernommen werden.

N
nicoline

11.12.2010 um 12:20 Uhr

mainpower, wenn von allen Azubis eines Jahrgangs keiner übernommen wird muß auch ein JAV ler nicht übernommen werden. für diesen Satz hast Du sicher eine Wissensquelle, die Du hier angeben kannst, oder????????

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