Erstes BEM-P Gespräch
Hallo, ich war in 2022 etwas über 6 Wochen (nicht zusammenhängend) krank geschrieben.
Nun hat mich mein Arbeitgeber zu einem "Gespräch" geladen, habe natürlich zugestimmt.
Was erwartet mich wohl?
Wie verhalte ich mich richtig, ohne mir zu schaden?!
Kann dieses Gespräch Folgen haben?
Was darf ich keinesfalls sagen?!
Gruß und Dank, Ralf D.
Community-Antworten (7)
14.11.2022 um 21:01 Uhr
Ich würde Dir empfehlen, dass ein BRM Dich zum Gespräch begleitet.
Nur mal so als INFO :
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX ist der Betriebsrat am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zu beteiligen, sofern der Arbeitnehmer ein solches in Anspruch nehmen möchte. Der Betriebsrat kann daher im Rahmen seiner Aufgaben regelmäßig Auskunft darüber verlangen, ob der Arbeitgeber in Frage kommenden Mitarbeitern auch tatsächlich ein BEM-Verfahren angeboten hat. Laut BAG hat der Betriebsrat zudem Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen (BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10). Quelle : Der Rolle des Betriebsrats beim BEM / Betriebsrat / Poko-Institut https://www.poko.de/Betriebsrat/.../Der-Rolle-des-Betriebsrats-beim-BEM-oder-Wer-d...
15.11.2022 um 09:15 Uhr
Wenn du das Gespräch verweigerst kann der AG vor einem Arbeitsgericht nachweisen, dass er versucht hat die Situation zu lösen, du aber kein Interesse gezeigt hast. das erleichtert ihm die Kündigung. Es ist also wichtig hinzugehen. Bei Mitarbeitern die immer wieder mal krank sind wird versucht durch so ein Gespräch einen gewissen Druck aufzubauen. Bei denen die gerne mal "krank feiern" wirkt das meist auch für eine Weile. Bei denen die ein echtes Problem haben wirkt es meistens auch, die arbeiten dann halt auch krank. Offiziell geht es darum zu ergründen, ob es bei den Erkrankungen einen Zusammenhang zur Arbeit gibt, und ob der AG etwas tun kann um deine Situation zu verbessern und so die Krankheitszeiten zu reduzieren. Das können Änderungen im Einsatz sein, Hilfsmittel, eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz, aber auch z.B. eine Reduktion des Beschäftigungsumfangs um mehr Zeit zur Erholung zu haben. Gut ist es, wenn du dir vorher Gedanken darüber machst ob es solche Möglichkeiten gibt. Du bist nicht verpflichtet Angaben zu deinem Gesundheitszustand und den Gründen der Erkrankung zu machen. Empfehlenswert ist es auf jeden Fall kooperativ zu sein oder zumindest so zu tun und sich nicht völlig zu verweigern. Nimm auf jeden Fall ein BRM deines Vertrauens mit. Das BRM soll sich ein paar Notizen machen und ein eigenes Protokoll anfertigen. Falls es das nicht möchte, dann solltest du das selbst tun.
15.11.2022 um 09:20 Uhr
Der AG lädt Dich nach §167 Abs. 2 zu einem BEM ein, das ist schonmal gut.
Ziel eines solchen Gesprächs ist es, gemeinsam zu erörtern, mit welchen Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt und im Betrieb gefördert werden kann. Dazu würde ich definitiv ein BRM als Vertrauensperson hinzuziehen.
Vom Ablauf her wird man zuerst die DSGVO-konforme Verarbeitung der Daten klären. Es geht ja immerhin um sehr sensible Daten (je nach dem wieviel Du über Deinen Gesundheitszustand preisgibst). Hier muss sichergestellt werden, dass die Daten nur den involvierten Personen zur Verfügung stehen und nach Abschluss des Vorgangs wieder gelöscht werden. Wenn entsprechende Erklärungen nicht über das Maß hinausgehen, ist das soweit in Ordnung.
Anschließend hast Du optimalerweise die Möglichkeit, zu erörtern, wie Du Dir die Wiedereingliederung in den Betrieb vorstellen kannst. Wie muss ein Arbeitsplatz aussehen, welche Risikofaktoren gibt es, welche Tätigkeiten kommen in Frage, welche Arbeitszeiten kannst Du leisten etc.
Auf freiwilliger Basis kannst Du noch auf Dein Krankheitsbild und eventuelle Behandlungsmaßnahmen eingehen. Je nach dem, wie vertrauensvoll Du das Vertrauensverhältnis zum AG einschätzt.
Dann muss der AG die Angaben irgendwie verwerten - und ich hoffe sehr, dass er Dir auf Basis dieser Angaben einen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann.
Wenn es hier Diskrepanzen gibt, kann man noch den Betriebsarzt hinzuziehen, der eventuelle Erfordernisse bescheinigt.
Im schlimmsten Fall kann man sich noch gewerkschaftlich oder juristisch begleiten lassen. Denn es kommt auch mal vor, dass das BEM-Gespräch völlig am Ziel vorbei geht und der AG nicht kooperiert, sondern einem eine Veränderung nahe legt. Das wäre zwar irgendwo ehrlich vom AG, aber im BEM-Gespräch absolut der falsche Rahmen.
15.11.2022 um 09:22 Uhr
Eine Frage hätte ich dazu aber auch:
Ist der Personaler zu einer Protokollführung verpflichtet, bzw. zur Aushändigung an die weiteren Teilnehmer des Gesprächs?
15.11.2022 um 09:37 Uhr
Die Frage von Muschelschubser verstehe ich nicht, wer ist der "Personaler"!?
15.11.2022 um 09:47 Uhr
Wie hat der AG dich denn eingeladen? einfach mal so zu einem Gespräch wie Du formuliert hast, oder tatsächlich ganz offiziell zu einem BEM-Gespräch?
Das macht schon einen großen Unterschied denn ein normales Gespräch wirst du während deiner Arbeitszeit nicht verweigern können, bei einem BEM entscheidest alleine Du ob du das machen willst oder nicht, und auch nur du entscheidest wer dabei ist. Der Rat ein BRM mitzunehmen ist sicherlich gut, aber such dir bitte eines was auch Ahnung von BEM hat, ansonsten kannst Du irgendeine, auch betriebsfremde, Person deines Vertrauens mitnehmen zum BEM. Das BEM von vorne herein abzulehnen ist keine gute Idee. Auch wenn ich die negativen Erfahrungen der Vorredner nicht teile so sollte man doch vorsichtig sein mit dem was man preis gibt. Bei uns wird das BEM tatsächlich durchgeführt um zu schauen ob und wie den Bemlingen geholfen werden kann.
Es kommt darauf an, ob deine Erkrankungen mit der Arbeit in Verbindung stehen oder du z.B. beim Skifahren das Bein gebrochen hast.
15.11.2022 um 09:56 Uhr
"Was darf ich keinesfalls sagen?!" --> wenn es darum geht ob Du in Zukunft weiterhin häufig krank sein wirst oder ob sich dein "Krankheitsgeschehen" auch weiterhin auf diesem Niveau bewegt oder ggf. noch "verschlimmert", dann muss man vorsichtigt werden mit seinen Aussagen. --> da geht es um dem AG dann um deine Gesundheitprognose und wenn Du selbst diese dann negativ darstellt, dann kann der AG das ggf. für eine Kündigung nutzen (krankheitsbedingte Kündigungen sind bei negativen Gesundheitprognosen u.U. möglich)
Also bei Fragen die in diese Richtung gehen würde ich immer irgendwas antworten in der Richtung: mein Arzt sagt das wird wieder besser / ganz gesund / sieht das positv (also suggerieren dass der Arzt eine positve Prognose ausstellen wird)
Immer deinen Krankheitsverlauf für die Zukunft positiv darstellen und eben auch ggf. darstellen das "Arbeitshilfen" zusätzlich auch noch dazu beitragen und langfristig wirksamer Gesundheitsschutz sind.
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