Zahlungen - Beteiligung - Erhöhung
Hallo BR Gemeinde,
ein Paar Fragen in die Runde :)
Wir haben in unsere Firma das Lohnsystem/Auszahlung umgestellt, ist das rechtens das der AG 15 Tage vor Montas Ende nur die Informationen abrechnet die Ihm bekannt sind?
Sollten danach Minus/Überstunden oder Urlaub/Bereitschaftsdienste außer Plan anfallen werden diese erst im Folge Monat verrechnet? Rechtens?
Wir kämpfen auch gerade um die Lohnerhöung und haben eine Art Era-Lohnsystem da wir nicht Tarif gebunden sind, ist es Rechtens die BV einfach auszusetzen weil die Inflation zu gering ist und die Mitarbeiter so nur 0,5 -1 % an Lohnerhöhung bekommen?
Wie seht Ihr das?
Community-Antworten (3)
21.01.2015 um 10:09 Uhr
Eine BV kann man nur einvernehmlich aussetzen (BR und AG); es sei denn, dem AG wird das alleinige Recht dazu in der BV zugesichert! Da aber niemand die BV kennt, ist es fraglich, ob Du hier bessere Antworten bekommen wirst (ausser, wenn Snooker antwortet; der weiss immer alles)
Ansonsten kann der AG die Lohnzahlungen umstellen - auch hier durchaus nur einvernehmlich, wenn kein TV besteht! Hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten gilt das gleiche!
21.01.2015 um 10:28 Uhr
Erinnert sei an den § 77 Abs. 3 BetrVG. Der BR ist zwar in der Mitbestimmung bei den allgemeinen Entgeltgrundsätzen, aber nicht bei der Höhe des Arbeitsentgelts - also auch nicht bei der jährlichen Erhöhung.
Das ist gewerkschaftliches Betätigungsfeld. Und wenn Ihr einen Tarif habt, könnt Ihr den nicht per BV aushebeln (es sei denn, es gibt eine Öffnungsklausel)
Die Frage ist also, was genau ist in der BV geregelt?
21.01.2015 um 12:23 Uhr
@gironimo
Wir sind nicht Tarif gebunden!
Im Grunde Regelt die BV die Bewertung der MA (Wie,Was u.s.w), welche Zulagen, welche Sonderzulagen bei Erreichen von Zielen, Betriebszugehörigkeit, Qualifikationen etc...
Z.b fallen beim Aussetzen der BV min 0,6% der Lohnerhöhung weg. (wenn ich nach dem Soll Lohn gehe, die auch dort geregelt ist sind es sogar 1,2 - 3 %)
@Kölner Also wären die 15 Tage also auch Mitbestimmungspflichtig, der AG kann nicht einfach Sagen wir bezahlen die Änderungen/Korrektur einfach in der nächsten Lohnabrechnung?
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