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krankgeschriebener Mitarbeiter und Urlaub

J
jaypar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Mitarbeiter ist seit mehreren Monaten krank geschrieben und sein Vertrag läuft zum 28. Feb. aus.

Nun hat er noch Urlaub aus dem letzten Jahr und natürlich auch noch ein paar Tage aus diesem Jahr.

Welche Möglichkeiten hat er bezüglich des Urlaubes? Hat er ein Anrecht darauf, diesen auszahlen zu lassen?

Da er ja bis zum Ende krank geschrieben ist, bin ich da unsicher.

Danke und Gruss, jaypar

1.14302

Community-Antworten (2)

L
Lurchi

21.01.2015 um 09:38 Uhr

Im BUrlG §7 ist zu lesen: (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Und in Punkt 3 steht auch die Übertragbarkeit aus dem Vorjahr. Ich hoffe es war so einfach.... MfG

H
Hoppel

21.01.2015 um 21:29 Uhr

@ jaypar

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil des BAG vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07) hat der Arbeitnehmer auch dann einen Abgeltungsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz, wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig wird. Dies betrifft zunächst nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Darüber hinausgehender Jahresurlaub (vertraglicher oder tarifvertraglicher) verfällt, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Ist hingegen für diesen Zusatzurlaub nichts vereinbart, hat der Arbeitnehmer auch hier einen Abgeltungsanspruch.

(Anmerkung: In der Vergangenheit ging das BAG dagegen davon aus, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erfüllt zu werden braucht, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danach bis zum Zeitpunkt des Anspruchsverfalls arbeitsunfähig ist. Diese Rechtsprechung ist jetzt hinfällig. Einzelheiten hierzu und zum aktuellen Stand der Rechtsprechung finden Sie in unserem Merkblatt "Langzeitkrankheit und Urlaub").

Quelle:IHK Darmstadt, Stand Oktober 2014

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