Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter in die Firma kommen um ein Gespräch mit dem BR zu führen ?
Hallo,
heute folgende Frage:
Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter in die Firma kommen um ein längeres Gespräch mit dem BR zu führen ?
Der Mitarbeiter hatte eine Transplantation und der AG sagt, dass aus Fürsorgepflicht der Firma gegenüber des Mitarbeiters, der Mitarbeiter das Firmengelände nicht betreten sollte, da er krankgeschriben ist.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort ! Euer Titus
Community-Antworten (20)
12.10.2009 um 13:24 Uhr
Man muss immer fein differenzieren, was die Begrifflichkeiten betriffft. Der AN ist arbeitsunfähig aufgrund von Krankheit. Das heißt, er darf nicht arbeiten! Das hatte er auch nicht getan.
Welchen Grund hat der AG, daß der AN das Firmengelände nicht betreten dürfe? Woraus sollte denn eine Verletzung oder Nichtausübung der Führsorgepflicht resultieren, wenn der AN das Gelände betritt, lauern irgendwelche Gefahren?
Auf der anderen Seite, kann sich ja auch der AN telefonisch an den BR wenden, ist das persönliche Treffen unbedingt nötig?
12.10.2009 um 13:32 Uhr
Also der Mitarbeiter besteht auf einem persönlichen Treffen mit dem BR.
Also kann der AG nicht vorschreiben, dass der Mitarbeiter da krankgeschrieben nicht das Firmengelände betreten soll ?
Was passiert wenn der Mitarbeiter plötzlich auf dem Firmengelände umkippt ? Er will auch noch Freunde und Kollegen besuchen.
Titus
12.10.2009 um 13:41 Uhr
Der AG hat das Hausrecht, er kann schon bestimmen wer auf das Grundstück kann und wer nicht.
Aber den Zugang zum BR kann er nicht grundlos verweigern. Stichwort: Interessenabwägung. Wenn was passiert, dann haftet der AG schon. Deshalb, drohen Gefahren oder nicht!?
Vom Besuch der Kollegen und Freunden würde ich abraten. Der AG braucht dies auch nicht zulassen.
12.10.2009 um 13:43 Uhr
ähmmmm...
ich würde zunächst Hilfe leisten.
Wenn ihr den Verdacht hegt das der MA so schwächlich ist... Dann lasst ihn zuhause...
(kopfschüttel)
12.10.2009 um 13:46 Uhr
Sag das mal dem Mitarbeiter. Der will unbedingt den BR sprechen, ganz egal wie es ihm geht.
Wir müssen nun abwegen, Treffen ja oder nein oder erst nach dem der Kollege gesundet ist.
12.10.2009 um 13:49 Uhr
@all Was spricht gegen einen Außentermin des BRV?
12.10.2009 um 13:57 Uhr
hi Don, Nichts ! :-) !
Die Frage stellt sich nur... ist es wirklich erforderlich dieses Gespräch zu führen ( Fristen) ?
Ansonsten würde ich (im Sinne der Frage ) klar sagen... Nein !
Mimi
12.10.2009 um 13:58 Uhr
@DonJohnson Gut Idee. Der BRV oder das Mitglied des Vertrauens kann sich außerhalb des Geländes mit dem AN treffen. Es bleibt BR-Arbeit.
12.10.2009 um 14:01 Uhr
@Mimilorand Sehe ich anders. Jeder Mitarbeiter, ob krank oder nicht kann sich an den BR wenden. Mit Fristen hat das nix zu tun. Es könnte ja auch ein Begehren nach §§ 84, 85 BetrVG Hintergrund sein, weiss man ja nicht.
Ich denke, Telefon oder Außentermin sind gute Kompromisse.
12.10.2009 um 22:23 Uhr
Also wo kommen wir denn als BR und als Mitarbeiter hin wenn der Arbeitgeber bestimmt ob wir ein Gespräch im BR Büro mit einem Mitarbeiter führen dürfen. Wenn sich ein Mitarbeiter dazu in der Lage fühlt in den Betrieb zu kommen um für ihn wichtige Dinge mit dem BR zu besprechen dann werde ich ein Teufel tun und den Mitarbeiter abhalten oder mich mit ihm verstecken damit es der AG nicht mitbekommt. Wäre der Mitarbeiter bettlägrig krank geschrieben und wollte unbedingt ein Gespräch mit dem BR dann würde ich selbstverstädlich einem Außentermin zustimmen, ansonsten findet die BRA im Betrieb statt.
12.10.2009 um 23:49 Uhr
*Wenn sich ein Mitarbeiter dazu in der Lage fühlt *
Hier war es eine Transplantation - also ehrlich - nee, dann besser Außentermin - wie der MA sich fühlt ist nciht von Relevanz, sondern was seinem Krankheitsverlauf schadet oder halt nicht...
12.10.2009 um 23:50 Uhr
ich würde ihn mal fragen, ob er nicht was ansteckendes hat. In Zeiten der "Neuen Grippe" sicher nicht unberechtigt
12.10.2009 um 23:52 Uhr
@Don
wo steht denn das mit der Transplantation? Ich glaube das Forum frisst mal wieder Beiträge
12.10.2009 um 23:54 Uhr
@langsamer Ach nur in der Frage...
Der Mitarbeiter hatte eine Transplantation und der AG sagt, dass aus Fürsorgepflicht der Firma gegenüber des Mitarbeiters, der Mitarbeiter das Firmengelände nicht betreten sollte, da er krankgeschriben ist.
;-)))
13.10.2009 um 00:23 Uhr
uuuuuuuuuuuuuups
mein Name ist Programm... insbesondere nach 9Std Schicht und danach fast 2 Stunden mit dem Zug nach Hause
13.10.2009 um 00:25 Uhr
@langsamer
Weißt du was? Das macht dich doch sympatisch... Wer überliest nciht mal was - wer interpretiert nicht mal was falsch...
...alles gut ;-))) es bedarf keiner Entschuldigung...
13.10.2009 um 02:12 Uhr
DonJohnson was hat den die Art der Erkrankung damit zu tun ob der Mitarbeiter ein Gespräch mit dem BR führen darf. Muss und kann nicht der Mitarbeiter selbst entscheiden ob er in der Lage ist ein Gespräch zu führen, vorausgesetzt er hätte vom Arzt dies verboten bekommen. Ich versteh schon die Fragestellung nicht, für mich würde sich diese Frage nicht stellen. Ein Mitarbeiter braucht oder will Hilfe vom BR , wie kommt denn der AG dann dazu dies zu verwehren. Welche Fürsorgepflicht der Firma gegenüber besteht denn für den Mitarbeiter, er hat doch keine ansteckende Erkrankung . Würde mich mal interessieren wie die Firma davon erfahren hat, dass der Mitarbeiter ein Gespräch mit dem BR möchte , wurde das am schwarzen Brett ausgehängt , oder hat der Mitarbeiter vorher beim Chef um Erlaubnis gefragt ob er mit dem BR ein Gespräch führen darf.
13.10.2009 um 09:53 Uhr
DonJohnson was hat den die Art der Erkrankung damit zu tun ob der Mitarbeiter ein Gespräch mit dem BR führen darf. Muss und kann nicht der Mitarbeiter selbst entscheiden ob er in der Lage ist ein Gespräch zu führen, vorausgesetzt er hätte vom Arzt dies verboten bekommen.
Nach einer Tranzplantation liegt Bettruhe usw nahe. Gegen ein Gespräch sagt allerdings niemand was, aber das schrieb ich ja schon...
13.10.2009 um 11:13 Uhr
Na ich kann hier nur vermuten, dass der Mitarbeiter nicht unmittelbar nach der OP aus dem Bett aufgeprungen ist um sich mit dem BR unterhalten zu können. :-). Ich habe vorrausgesetzt, dass der Mitarbeiter sich in der Erholungsphase befindet und zu Hause ist und deshalb in der Lage sein wird in den Betrieb zu kommen. Es geht doch hier nur darum darf der Mitarbeiter in den Betrieb kommen um mit dem BR ein Gespräch zu führen und da gibt es doch nur eine Antwort, uneingeschränkt "Ja". Wäre dies nicht so müssten wir in Zukunft unser BRBüro auserhalb des Betriebs ansiedeln weil der AG von seinem Recht solche Gespräche mit dem BR auf seinem Gelände verbieten würde rege Gebrauch machen würde.
13.10.2009 um 16:16 Uhr
mal abgesehen von rechten oder pflichten seitens AG oder BR. wäre es nicht klüger einen aussentermin wahrzunehmen?
könnte doch auch sein das der AN in zukunft benachteiligungen durch den AG erfährt, wenn man hier auf rechte pocht. diese benachteiligungen dann nachzuweisen dürfte nicht immer ganz einfach sein.
man sollte einfach als BR flexibler sein als der AG.
viele Grüße
träne
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