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Sonntagszulage in Freizeit umwandeln

DS
Die Spinne
Mrz 2023 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir haben die Sonntagszuschläge ( 50 Prozent)im Tarifvertrag niedergeschrieben. Ein Mitarbeiter bekommt seine Sonntagsarbeit in Freizeit wieder und die Zuschläge ausgezahlt. Nun meine Frage, kann der Sonntagszuschlag auch in Freizeit umgewandelt werden? so das der Mitarbeiter statt 8 Std Freizeit , 12 Stunden Freizeit bekommt. ( 8Std 100% + 4 Std 50% = 12 Stunden = 150 % daher kommen die 12 Std ). Da der Zuschlag bei uns gesetzlich ( über den Tarifvertrag) geregelt ist, finde ich nichts wo gesetzlich oder tariflich geregelt ist, das man den Zuschlag auch per Freizeit umwandeln kann. oder ist diese nur eine Möglichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verhandeln ohne gesetzliche Grundlage? LG

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Community-Antworten (2)

J
jutti1965

09.03.2023 um 09:30 Uhr

schau mal ob dich das weiter bringt: https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2010/BAG/Umwandlung-von-tariflichen-Zeitzuschlaegen-in-Zeit-Verhaeltnis-1-1-In-Verhaeltnis-Setzen-des-Zeitzuschlags-zu-dem-individuellen-Entgelt

das habe ich auch noch gefunden:

Zeitzuschläge können auf Wunsch des Arbeitnehmers in Zeitguthaben umgewandelt und durch Freizeit ausgeglichen werden (§ 8 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Voraussetzung ist, dass ein Arbeitszeitkonto i. S. d. § 10 TVöD eingerichtet ist und die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse die Umrechnung zulassen.

DS
Die Spinne

09.03.2023 um 14:27 Uhr

Hallo Jutti1965 vielen Dank für Deine Antwort, genau das habe ich gesucht. Du hast mir sehr, sehr, sehr gut geholfen DANKE :-) LG

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