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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonntagsarbeit - nur freiwillig, auch wenn der BR zustimmt?

B
BerlinPirat
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen!

Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema 'Sonntagsarbeit':

Unser Arbeitgeber hat die Zustimmung zur Sonntagsarbeit beantragt, der Betriebsrat hat unter der Maßgabe zugestimmt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde die entsprechende Genehmigung erteilt.

Der Bescheid des LAGetSi liegt nun vor - die Sonntagsarbeit ist in unserem Fall an diesem einen Tag zulässig.

Freundlicherweise schickte das Amt auch noch ein paar Hinweise mit, unter anderem diesen hier: "Es dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt werden, die sich freiwillig bereit erklärt haben, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten, es sei denn, sie haben sich lt. Arbeitsvertrag zur Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet."

Nun ist unser Arbeitgeber der Meinung, dass die Freiwilligkeit nicht mehr erforderlich ist, da der BR als Vertertung der Arbeitnehmer schon zugestimmt hat....

Wir sind uns da leider nicht so ganz sicher, was meint ihr dazu?

Dank & Gruß, Berlinpirat

10.73405

Community-Antworten (5)

D
Dielöwin

05.10.2009 um 13:18 Uhr

Hallo BerlinPirat

Auch bei uns war Sonntags Arbeitseinsatz angesagt. Habe aber erst unterschrieben nachdem ich mich bei den betreffenden MA erkundigt habe ob es denn auch auf freiwilliger Basis geschehen ist. Man staune es gibt wirklich MA die diese Sonntagsarbeit gerne tun(ich denke wegen der Zuschläge) Aber auf jeden Fall ersetzt es nicht die Freiwilligkeit nach der Unterschrift des BR

T
TROISDORFER

05.10.2009 um 13:22 Uhr

Es dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt werden, die sich freiwillig bereit erklärt haben, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten, es sei denn, sie haben sich lt. Arbeitsvertrag zur Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet .

So ist es auch,der AG kann da garnichts machen,überstunden sind IMMER freiwillig ... Nur der AV könnte was anderes regeln ...

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VIONÄR

05.10.2009 um 13:57 Uhr

Nach meiner Auffassung habt ihr doch mit eurer Zustimmung nur die kollektivrechtlichen Grundlagen geschaffen, damit überhaupt an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden kann. Wer dann arbeitet, dass sind doch individualrechtliche Fragen!

I
Immie

05.10.2009 um 14:02 Uhr

Was sollen es denn werden? Überstunden? Gibt es einen Dienstplan? Dann könnt ihr doch immer noch Einfluss nehmen, wer arbeitet. Oder wie sah eure Zustimmung für den Sonntag aus?

T
TROISDORFER

05.10.2009 um 17:40 Uhr

@BerlinPirat Ihr werdet doch nur die Einmalige Notwendigkeit zur Sonntagsarbeit zugestimmt haben ... ? Jetzt darf der AG MA am Sonntag beschäftigen,mehr Nicht . Wer letztendlich der Mehrarbeit an einem Sonntag zustimmt,liegt in der Freiwilligkeit des einzelnen. Ein muß gibt es NICHT !!!

Die persönlichen belange der MA sind bei Mehrarbeit(Überstunden) zu berücksichtigen .

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