Guten Morgen!

Ich habe mal wieder eine Frage zum Thema 'Sonntagsarbeit':

Unser Arbeitgeber hat die Zustimmung zur Sonntagsarbeit beantragt, der Betriebsrat hat unter der Maßgabe zugestimmt, dass die zuständige Aufsichtsbehörde die entsprechende Genehmigung erteilt.

Der Bescheid des LAGetSi liegt nun vor - die Sonntagsarbeit ist in unserem Fall an diesem einen Tag zulässig.

Freundlicherweise schickte das Amt auch noch ein paar Hinweise mit, unter anderem diesen hier:
"Es dürfen nur Arbeitnehmer beschäftigt werden, die sich freiwillig bereit erklärt haben, Sonn- und Feiertagsarbeit zu leisten, es sei denn, sie haben sich lt. Arbeitsvertrag zur Sonn- und Feiertagsarbeit verpflichtet."

Nun ist unser Arbeitgeber der Meinung, dass die Freiwilligkeit nicht mehr erforderlich ist, da der BR als Vertertung der Arbeitnehmer schon zugestimmt hat....

Wir sind uns da leider nicht so ganz sicher, was meint ihr dazu?


Dank & Gruß,
Berlinpirat