Jahresgehalt/Umrechnung bei Änderung der Wochenarbeitszeit
Bei uns werden Jahresgehälter vereinbart, in der Verträgen steht: Auszahlung auf 12 Monate verteilt bei X Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.
Nun ist bei uns eine Diskussion entbrannt, wie das neue Gehalt berechnet werden muss, wenn jemand seine wöchentliche Arbeitszeit reduziert und das Gehalt proportional umgerechnet werden soll. In diesem Fall von 35 auf 30 Stunden.
Ich würde davon ausgehen, daß das Jahresgehalt um 1/7 = 14,29 % gekürzt und dann wieder auf 12 Monate umgelegt wird.
Der AG legt aber in seiner Berechnung eine durchschnittliche Monatsstundenzahl und einen entsprechenden Stundenlohn zugrunde, was dann im Endergebnis (Jahresgehalt ) zu einer geringeren Summe führt.
Wie seht Ihr das, habt Ihr Erfahrungswerte und/oder gibt es zu sowas Rechtsprechungen?
Danke!
Community-Antworten (12)
20.01.2015 um 16:31 Uhr
Erst einmal seit Ihr ja - wenn es keine tarifliche Regelung gibt - bei den Entgeltgrundsätzen in der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Also tretet mit dem AG in Verhandlungen.
Zu bedenken wäre sicherlich, dass nicht jeder Monat die gleiche Anzahl von Tage hat, an denen gearbeitet wird.
20.01.2015 um 17:24 Uhr
Keine tarifliche Regelung - und Entgeltgrundsätze gibt's hier (noch) nicht. Wir sind ein neuer, junger BR und müssen diese Themen noch angehen und uns sicher noch viel in der Angelegenheit mit dem AG streiten.
Momentan geht es um die Rechenweise - bei einer festgelegten Aufsplittung des Jahresgehaltes in 12/12 kann es um die Anzahl der Tage im Monat ja eigentlich nicht gehen.
Solche Fälle der Gehaltsumrechnung müsste es doch schon mal gegeben haben...?
20.01.2015 um 17:39 Uhr
Mag ja sein, dass ich eine totale Niete in Mathematik bin, aber meines Erachtens muss (abgesehen von einzelnen gerundeten Cents vielleicht) beide Male das Gleiche herauskommen, egal ob ich
NeuesJahresgehalt = AltesJahresgehalt / AlteStunden * NeueStunden
rechne, oder
NeuesJahresgehalt = AltesJahresgehalt / 12 / AlteMonatsstunden * NeueMonatsstunden * 12
rechne.
Mitbestimmung bei den vier Grundrechenarten kann ich nicht erkennen.
20.01.2015 um 17:48 Uhr
Es kommt bei der Stunden-Berechnungs-Methode zu Rundungsdifferenzen, die in diesem Fall schon einige hundert Euro im Jahr ausmachen...
Und es geht ums Prinzip und die Frage, wie Jahresgehälter umgerechnet werden. Ich habe dazu trotz intensiver Recherchen nichts finden können - ist in D ja wohl auch noch nicht so gebräuchlich.
Zum Thema Mitbestimmung/Entgeldgrundsätze - gibt es in unserem Zusammenhang dazu schon Entscheidungen?
Als wir noch Monatsgehälter hatten, war es einfacher, da muss logischerweise auf durchscnittliche Stundenzahl gerechnet werden.
20.01.2015 um 18:37 Uhr
Zitat (redsock): "Es kommt bei der Stunden-Berechnungs-Methode zu Rundungsdifferenzen, die in diesem Fall schon einige hundert Euro im Jahr ausmachen..."
Das finde ich erstaunlich. Das Jahr hat (sofern es kein Faltjahr ist) 365*24 = 8760 Stunden. Setzt man jetzt einen Rundungsfehler von 1ct an, so wäre man damit bei 87,60 € Rundungsdifferenz im Jahr. Geht man vom gesetzlichen Urlaubsanspruch aus, verbleiben 48 Arbeitswochen. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden (wie oben angegeben) ergeben sich damit 1680 Arbeitsstunden, also maximal 16,80 € Rundungsdifferenz.
Wenn bei Euch Rundungsdifferenzen von "einigen hundert Euro" im Jahr entstehen, dann stimmt meines Erachtens mit Eurer Nathematik etwas nicht.
21.01.2015 um 09:57 Uhr
Zunächst einmal bekommen wir zum Glück den Urlaub bezahlt! :)
Der AG bzw. die Personalabteilung rechnet so: Jahresgehalt durch 152 (durchschnittliche Monatsarbeitszeit bei 35 Std = 152). Bei 30 Stunden wird eine durchschnittliche Monatsarbeitszeit von 130 Std. zugrunde gelegt. Im Dreisatz ergibt sich dann bspw. 60.000 ./. 152 = 394,73684 * 130 = 51.315,789
ICH rechne so: 60.000 JG ./. 35 * 30 (Wieder Dreisatz!) = 51.428,571
Die Rechenweise der Perso stammt noch aus Monatsgehälter-Zeiten. Nun wurden bei uns aber Jahresgehälter vertraglich festgeschrieben, "Auszahlung zu 12 gleichen Anteilen bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden". Da darf mMn die Basis für Berechnungen nicht eine durchschnittliche Monatsstundenzahl angesetzt werden, sondern die im Vertrag festgeschriebene Stundenzahl.
Die eigentliche Frage ist doch, wie Jahresgehälter zu behandeln sind. Wir machen erst seit kurzem damit Erfahrungen - früher gab's sowas nur bei Leitenden Angestellten und da wurde nicht über Arbeitszeiten verhandelt...
Wird wohl doch eine Frage für Juristen sein.
Aber danke, @Pjöööng, für Deine Rechenversuche!
21.01.2015 um 09:59 Uhr
Ich bin der selben Meinung von Pjöööng, Mathematisch solte dies keinen Unterschied machen. In der Rechnung ändert sich nur der Faktor wöchentliche Arbeitszeit. Wie kann da eine Abweichung von mehreren Hunderteuro rauskommen? Oder sind da irgendwelche Variablen, die wir jetzt nicht kennen? Bsp. Rechnungen: Rechnung mit durchschnittlicher Monatsarbeitszeit: 2000€ / 35 Stunden / 4,35 durschnittlichhe Wochen pro Monat = 13,14€ Stundenlohn 13,14€ * 30 Stunden * 4,35 durschnittlichhe Wochen pro Monat = 1714,77€ neuer Monatslohn Rechnung mit Wochenarbeitszeit: 2000€ / 35 Stunden = 57,14 € 57,14 * 30 Stunden = 1714,22€ Wei dieeser sehr einfachen Rechnungen komme ich auf einen Unterschied von ca 6€ weil schon nach der 2 Kommastelle gerundet hab. Aber niemals komme ich auf hunderte Euro.
Kannst du bitte mal die Rechnung mit fiktiven Zahlen hier reinstellen, ich glaube erst dann können wir das besser verstehen/nachvollziehen.
21.01.2015 um 10:12 Uhr
OK der Unterschied resultiert aus der ungenauen Umrechnung durch die Persoalabteilung. Wenn sie mit der durschnittlichen Monatsarbeitszeit rechnen wollen, dann bitte auch mit den Nachkommastellen. Rechnung: 60000 / 12 Monate/ 4,35 durschnittlichhe Wochen pro Monat / 35 Stunden= 32,84....... Stundenlohn 32,84..... * 30 Stunden * 4,35 durschnittlichhe Wochen pro Monat * 12 Monate = 51428,57....
Die durschnittliche Monatarbeitszeit ist nicht 152 sondern 152,25 bei 35 Stunden. Und die durschnittliche Monatarbeitszeit ist nicht 130 sondern 130,5 bei 30 Stunden.
21.01.2015 um 10:21 Uhr
Hallo outofmemory,
die Zahl 152 stammt aus einem alten Tarifvertrag (ach, waren das noch Zeiten, als wir noch tarifgebunden waren!), bei 130 handelt es sich um eine Phantasiezahl der Personalabteilung.
Und ja, Du hast sicher recht, daß dies ungenau ist. Sehe ich genauso.
Aber die eigentliche Frage ist doch, welcher Ansatz zur Rechnung korrekt ist. Umrechnung auf Monatsstundenzahl - oder prozentuale Umrechnung anhand der im Einzelvertrag festgelegten Wochenstunden?
21.01.2015 um 10:37 Uhr
Meines Wissensnach gibt es nicht den ultimativen Rechenweg, wenn dies nicht z.B. durch eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt ist. Das müsstest du nochmal prüfen, ob es da bei euch etwas gibt. Wenn es nichts gibt kann man sich doch vielleicht auf meine vorher gennate Rechnung einigen und diese für beide Parteien festschreiben. (BV)
Wichtig ist doch, dass wenn ein Rechenweg angewendet wird, dass dieser korrekt angewendet wird. Und nicht mal so und dann so....
21.01.2015 um 11:25 Uhr
Das ist eben noch "Neuland" für uns.
Deshalb meine Frage, ob es dazu schon Rechtssprechungen gibt bzw. jemand Erfahrungen damit hat.
Dieses Jahresgehalts-Ding wird sicher mehr und mehr auch auf andere Firmen zukommen.
Wir planen, hier mit dem AG zukünftig eine grundsätzliche Regelung zu treffen, aber das liegt eben noch in der Zukunft.
21.01.2015 um 19:16 Uhr
Da alle Wege zum gleichen Ergebnis führen sollten, ist es eigentlich völlig egal, auf welchem Wege gerechnet wird und deshalb werdet Ihr da keine Rechtsprechung finden.
Abgesehen davon: Judex non calculat!
Die Zahl 152 passt, das sind 4,342857 Wochen pro Monat oder 52,11429 Wochen pro Jahr
Die 30 Stunden pro Woche muss ich dann aber mit dem selben Faktor (152/35) umrechnen und dann komme ich auf 130,2857 Stunden im Monat. Eure Perso unterschlägt hier also 0,2857 Stunden pro Monat.
Wenn ich diese auf's Jahr hochrechne, dann komme ich auf knapp 3,5 Stundne im Jahr die dem Arbeitnehmer nunmehr nicht bezahlt werden sollen.
Bei Stundenlöhnen jenseits der 60 Euro ergeben sich damit in der Tat Differenezen von mehreren hundert Euro.
Wenn richtig gerechnet wird ist der Weg egal, wenn falsch gerechnet wird ist der Weg auch egal!
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