Erstellt am 19.01.2015 um 13:35 Uhr von Pickel
Erstellt am 19.01.2015 um 13:57 Uhr von outofmemory
BUrlG
§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht.
Erläuterung zur Entgeltfortzahlung:
Will der Arbeitnehmer einen Arzttermin während der Arbeitszeit wahrnehmen, so ist zu differenzieren. Ist der Arbeitnehmer bereits während des Arztbesuches arbeitsunfähig erkrankt, so hat er ohnehin einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz.
Ist der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig krank, so kommt ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB nur in Betracht, wenn der Arztbesuch zu dem jeweiligen Zeitpunkt medizinisch notwendig ist. Das ist stets bei akuten Beschwerden der Fall. Ein persönlicher Verhinderungsgrund zur Begründung des Freistellungsanspruches liegt aber auch dann vor, wenn die ärztliche Versorgung zur Arbeitszeit erforderlich ist, wie bei zwingend festgelegten Besuchsterminen, z. B. Blutabnahme im nüchternen Zustand oder Röntgen. Voraussetzung ist stets, dass der Arbeitnehmer auf die Termingestaltung des Arztes keinen Einfluss nehmen kann.
Bedingt dadurch, dass MRT Termine für Bandscheibenvorfälle nicht zu einer bestimmten Tageszeit durchgeführt werden müssen und es schon MRT-Zentren gibt, wo kurzfristig Termine erhältlich sind, wird es auf einen Ausgleich zu lasten des Arbeitnehmers gehen. Ob es Urlaub oder Zeitguthaben (Arbeitszeitkonten) ist, sollte egal sein.
Erstellt am 19.01.2015 um 14:14 Uhr von hermannhunn
Es wurden mehrere MRT stationen angerufen leider war das der frühste termin sogar bis ende Februar wurde gesagt und der termin wurde im Dezember schon vergeben der Mitarbeiter hat sich seit jan wieder gesund schreiben lassen hat aber immer noch schmerzen und wartet jetzt auf den erhofften termin um schnellstmöglich ein Befund und schnelle Heilung zu bekommen
Erstellt am 19.01.2015 um 14:23 Uhr von Pjöööng
Es würde mich ehrlich gesagt auch wundern wenn es MRT-Zentren gäbe bei denen AN kurzfristig Termine außerhalb der üblichen Arbeitszeiten bekämen.
Bei Anschaffungskosten im 7-stelligen Bereich und monatlichen Betriebskosten im 5-stelligen Bereich kann es sich wohl kaum jemand leisten die Geräte sozusagen auf Vorrat anzuschaffen. Diese Geräte müssen brummen damit sie wirtschaftlich darstellbar sind.
Außerdem gibt es da noch den Grundsatz der freien Arztwahl.
Erstellt am 19.01.2015 um 14:27 Uhr von hermannhunn
Also kommt 616 BGB zum tragen vielen dank für die info
Erstellt am 19.01.2015 um 14:43 Uhr von nicoline
*Also kommt 616 BGB zum tragen vielen dank für die info*
Es sei denn, der 616 BGB ist tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich abbedungen!
Erstellt am 19.01.2015 um 14:48 Uhr von outofmemory
OK, nur am Rande ich hatte einen Termin innerhalb von 3 Tagen bei einem MRT-Zentrum in Hamburg. Blenden wir das einfach mal aus.
Nicht desto trotz bieten die MRT-Stationen auch Termine zu nicht Arbeitszeiten. Daher könnte ein Patient auch sagen, dass er zu einer bestimmten Zeit einen Termin haben möchte. Zitat Pjööööng "Diese Geräte müssen brummen damit sie wirtschaftlich darstellbar sind." Richtig, daher meistens auch im 2-Schicht-System im Betrieb.
Das die Wartezeit dann noch länger ist, ist klar. Jedoch kein Grund für die Entgeltfortzahlung nach §616BGB.
Erstellt am 19.01.2015 um 15:23 Uhr von moreno
Na es wohnen nicht alle in Hamburg ich habe 6 Wochen auf den MRT Termin gewartet und der wurde vorgegeben und war in der Arbeitszeit ich habe den auch dort machen lassen wo ich in Behandlung bin(freie Arztwahl) und habe für diesen Tag Lohnfortzahlung in Anspruch genommen. Das ich auf so einen Termin vielleicht noch 6 Wochen länger warte damit ich ihn außerhalb der Arbeitszeit bekomme halte ich nicht für zumutbar!
Erstellt am 19.01.2015 um 15:29 Uhr von gironimo
>hat aber immer noch schmerzen<
.... was soll man dazu sagen.....
Erstellt am 19.01.2015 um 15:37 Uhr von hermannhunn
Ja wurde die 2 wochen mit schmerzmittel behandelt und es gibt Menschen die sich sonst nie krank schreiben lassen und er gehört dazu außerdem ist es auch hier der Fall dasman lange auf MRT Termin warten muss.
Erstellt am 19.01.2015 um 19:30 Uhr von nicoline
*ich hatte einen Termin innerhalb von 3 Tagen bei einem MRT-Zentrum in Hamburg.*
Wie schön für Dich, so ein Glück zu haben!
*Jedoch kein Grund für die Entgeltfortzahlung nach §616 BGB.*
Das entscheidet wer? Du? Wenn die Praxis der Terminvergabe, da wo der Betroffene lebt eine andere ist und die Terminvergabe nicht nach der Arbeitszeit möglich ist, wird der AG kaum verlangen können, dass man noch Wochen länger wartet, nur damit der Termin nach der Arbeitszeit stattfindet.
Erstellt am 20.01.2015 um 08:41 Uhr von Kölner
@all
Da redet man in einem BR-Forum über die Terminschicksale für ein MRT eines AN.
@hermannhuhn
Was hat denn der AG gesagt hinsichtlich der Terminlage des MRT und er Anrechnung der AZ?
Erstellt am 20.01.2015 um 12:53 Uhr von moreno
Na Kölner da redet man über Facharzttermine und die Entgeltfortzahlung nach 616BGB. Viele AN nehmen sich für solche Tage extra Urlaub oder bekommen nur die Zeit bezahlt die auf den Arzt Attest steht. Dies kann für einige AN gleich ein bis zwei Wochen im Jahr ausmachen wo ihm der Urlaub flöten geht. Und besser ist der Betriebsrat setzt sich mit dem AG zu diesem Thema auseinander als wenn der einzelne AN seinen Anspruch geltend machen muss.
Erstellt am 20.01.2015 um 13:14 Uhr von Snooker
Denke die Diskusion was der AG gesagt hat wegen der Lage des Termins und Anrechnung der AZ ist noch Sinnloser. Der AG hat es zu akzeptieren und gut iss.
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/thuesing-v-steinau-steinrueck-heise-ua-bgb-616-voruebergehende-verhinderung_idesk_PI10413_HI1459847.html
Erstellt am 20.01.2015 um 19:13 Uhr von Kölner
Moreno?
"Viele AN nehmen sich für solche Tage extra Urlaub oder bekommen nur die Zeit bezahlt die auf den Arzt Attest steht."
Hilf mir mal gerade auf die Sprünge mit dem Sinn dieses satzes?
Snooker, nicht denken. Das geht regelmäßig schief bei dir!
Erstellt am 20.01.2015 um 21:14 Uhr von hermannhunn
Bin relativ neu und dachte wenn dann frage ich hier denn wo sonst? ?? Und bevor ich dem AN etwas falsches sage fand ich das forum richtig
Erstellt am 20.01.2015 um 21:41 Uhr von nicoline
hermannhunn,
ist doch auch völlig in Ordnung. Nur musst Du Dir darüber im Klaren sein, dass hier nur "Meinungen" von etlichen usern mitgeteilt werden und unterschiedliche Meinungen führen in diesem Forum häufig zu mehr oder weniger sachlichen Diskussionen und Statements. Letztendlich musst Du entscheiden, welche der Meinungen Du jetzt für Deine Situation nutzen willst. Für eine rechtssichere Auskunft muss man einen Fachanwalt befragen oder die Rechtsberatung der Gewerkschaft in Anspruch nehmen, so man denn Mitglied ist.
Erstellt am 20.01.2015 um 21:50 Uhr von hermannhunn
Erstellt am 20.01.2015 um 21:53 Uhr von nicoline
Erstellt am 20.01.2015 um 21:53 Uhr von hermannhunn
Muss mich erst richtig einfuchsen l g
Erstellt am 20.01.2015 um 22:00 Uhr von nicoline
Wird schon werden und lass Dich nicht entmutigen! ;-))
Erstellt am 20.01.2015 um 22:08 Uhr von hermannhunn
Es gibt halt manchmal Kommentare die ich nicht verstehe und auch die Kommentare denke bedarf Jahre langer Arbeit aber bin ja am blättern um mich fortzubilden grins
Erstellt am 20.01.2015 um 22:10 Uhr von Nubbel
http://www.anwaelte-giessen.de/arbeitsrecht-wahrend-der-arbeitszeit-zum-arzt/
Erstellt am 20.01.2015 um 22:23 Uhr von hermannhunn
Erstellt am 20.01.2015 um 23:30 Uhr von Snooker
@herrmannhunn
Nicoline hat es schon richtig beschrieben, wo viele Menschen sind gibt es viele Meinungen.
Hier ist es nun aber leider so das einige andere Meinungen nicht akzeptieren und sich hier nicht anders aufführen als manch ein Chef in seinem Betrieb. Sie wollen den Rat geben das wenn ein BRV sich wie ein Chef im Gremium aufführt ihn doch ab zu wählen, merken aber slber nicht das sie sich selbst schon so aufführen und die eigentliche Basis verloren haben. Frage ruhig weiter hier, denn es gibt keine Dummen Fragen sondern ur dumme Antworten. Und sollte Dir an meinen Antworten mal was suspekt vor kommen , dann Frage nach. Anders wie bei einigen Möchtegernjuckis gebe ich dann gerne Auskunft wie ich was gemeint habe.