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Urlaubsstaffelung

P
pelikan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgende Sitiuatuion:

Unsere Urlaubsregelung war bisher nach Alter gestaffelt. Geht nicht mehr wegen AGG. Unsere bneue Urlaubsregelung ist nun nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Das ist ja ok.

Nun soll aber für eine Schnittmenge die Günstigere Staffelung zählen. D.h., für einige weiterhin nach Alter.

Ist das ok? oder verstösst man damit wieder gegen das AGG?

Lieben Dank für eure Rückmeldungen.

Beste Grüße Pelikan

90204

Community-Antworten (4)

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xumuimhxer

28.02.2014 um 12:03 Uhr

Das lässt sich über Besitzstandswahrung regeln: Jeder hat mindestens so viel Urlaub, wie er im letzten Jahr der Geltung der alten Regelung hatte.

P
pelikan

28.02.2014 um 12:06 Uhr

Hallo xumuimhxer,

so einfach. Danke :-)

Beste Grüße Pelikan

G
gironimo

28.02.2014 um 17:08 Uhr

..... ja, aber - wer regelt denn das bei Euch? Es gibt doch den § 77 Abs. 3 BetrVG

C
Cykex

28.02.2014 um 19:22 Uhr

Meinst du Urlaubsregelung wann wer was nehmen darf, oder die Anzahl von Urlaubstagen insgesammt wer wieviel bekommt m.f.g

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