Erstellt am 16.01.2015 um 11:48 Uhr von metallica
Es gibt sogar ein THW Gesetz in Deutschland:
http://www.gesetze-im-internet.de/thw-helfrg/BJNR001180990.html
Der AG Kann sich das Geld vom THW wiederholen.
§3 II
(2) Privaten Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich ihrer Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesagentur für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung bei einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder von mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen für die gesamte Ausfallzeit auf Antrag zu erstatten. Ihnen ist auf Antrag auch das Arbeitsentgelt zu erstatten, das sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund der gesetzlichen Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weiter leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf den Dienst im Technischen Hilfswerk zurückzuführen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten für die bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten entsprechend.
Erstellt am 16.01.2015 um 12:06 Uhr von nelchen
@ metallica
Besten Dank. Unser ArbG hat von privatem Vergnügen gesprochen und wollte das Arbeitsentgelt nicht weiter zahlen. Da können wir unserem Kollegen nun eine Beratung geben. Vielen dank.
Erstellt am 16.01.2015 um 13:28 Uhr von Widder
Sollte er mal einen PKW - Unfall haben, und eingeklemmt sein, ist er garantiert froh, wenn ihn jemand zu seinem Privatvergnügen, ob von der Feuerwehr oder vom THW, aus seinem Wrack schneidet.