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Funktionszulagen und Eingruppierung

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nelchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Leute, wir unterliegen einem Konzerntarifvertrag (Krankenhaus) mit entsprechender Entgeltordnung und Eingruppierungssystematik. Im Tarifvertrag ist immer von Zentralsterilisationsabteilungen die Rede. Unser Steriabteilung befindet sich direkt im OP. Sterileitung ist gleichermaßen OP- Leitung. Für die Arbeit im OP gibt es eine Zulage- für die Arbeit im Zentralsteri nicht. Ist auch in den entsprechenden Zuordnungstabellen auch so nachvollziehbar. Nun ist es aber faktisch kein Zentralsteri sondern eine "kleine Unterabteilung" der OP- Pflege. Mit welchen Argumenten könnte man den ArbG auf eine Zahlung der Zulage steuern, kan man die Überprüfung der Eingruppierung und der entsprechenden Zulagen als Betriebsrat erzwingen?

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Community-Antworten (5)

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nicoline

16.01.2015 um 14:28 Uhr

Hallo nelchen, *Unser Steriabteilung befindet sich direkt im OP. * Und sterilisiert auch für das gesamte Krankenhaus, oder nur für den OP?

Für die Arbeit im OP gibt es eine Zulage- für die Arbeit im Zentralsteri nicht. Ich verstehe das richtig: auch für die Arbeit in einem "richtigen" Zentralsteri gibt es keine Zulage?

Mit welchen Argumenten könnte man den ArbG auf eine Zahlung der Zulage steuern,

  1. Wenn ihr auch für das ganze Haus sterilisiert, wäre es ja vergleichbar mit einem Zentralsteri. Nur die bauliche Einheit mit dem OP kann ja nicht ausschlaggebend sein, eine evtl. im TV benannte Zulage nicht zu zahlen.
  2. Wenn der Zentralsteri eine eigenständige Abt. mit eigener Ltg und eigenem Personal ist, ist die Ltg eben auch nur für eine Abt. zuständig und verantwortlich. Eure OP Ltg ist ja für 2 Abt. verantwortlich. Das könnte doch ein Argument sein, wenigstens eine Zulage zu fordern / zahlen, wenn man schon die Kosten für extra Personal und Ltg spart..

kan man die Überprüfung der Eingruppierung und der entsprechenden Zulagen als Betriebsrat erzwingen Die korrekte Eingruppierung kann der BR immer bei Einstellung und Versetzung überprüfen und ggf. ablehnen. Da muss der AG sich dann die Zustimmung ersetzen lassen. Zwischendurch fällt das unter das Individualrecht. Bedeutet: der BR kann die korrekte Eingruppierung eines Beschäftigten natürlich überprüfen. Wenn der BR feststellt, dass diese nicht korrekt ist, muss der AN, ggf. mit der Stellungnahme des BR sich selber mit dem AG auseinandersetzen bzw. ggf klagen.

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nelchen

16.01.2015 um 14:49 Uhr

Hallo nicoline

Ja, der Steri arbeitet für unseren OP mit 3 Säälen sowie für das Herzkatheterlabor und die "Kleinligkeiten" der Stationen.

Nein, falsch ausgedrückt: für unseren gibt es keine Zulage, da es ja kein Zentralsteri ist. Im Zentralsteri gibt es eine Zulage für auf Dauer schriftlich übertragene Zusatzaufgaben.

Wir würden gern die Zulage für die Kollegen im Steri haben, genau wie es die OP-/ Anästhesie- und Kardiotechnikkollegen bekommen, da der Steri direkt im OP liegt.

Das es Individualrecht ist, haben wir uns schon gedacht. dennoch möchten wir die 4 Kollegen gern unterstützen.

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gironimo

16.01.2015 um 16:33 Uhr

Die Bezahlung einer Arbeit erfolgt nicht nach der Abteilung, in der man beschäftigt ist, sondern nach den Tätigkeiten, die durchgeführt werden.

Sichertlich haben die Tarirfparteien der Einfachheit halber die Abteilung genannt und damit ein Bündel von Tätigkeiten und damit verbundenen Qualifikationen zusammengefasst.

Das Argument wäre daher aus meiner Sicht, dass bei Euch vergleichbare Tätigkeiten und Qualifikationen notwendig sind, um die Arbeiten durchzuführen.

Um meine Vermutung zu bestätigen, kannst Du Dich ja auch einmal an die Gewerkschaft wenden, die den Tarif abgeschlossen hat.

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nicoline

16.01.2015 um 18:05 Uhr

Im Zentralsteri gibt es eine Zulage für auf Dauer schriftlich übertragene Zusatzaufgaben. Bedeutet das, dass man für eine "ganz normale Tätigkeit" im Zentralsteri keine Zulage bekommt?

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nicoline

16.01.2015 um 21:01 Uhr

Ich kenne einen Konzerntarifvertrag in dem es eine ähnliche Formulierung gibt, wie Du sie hier eingestellt hast. Allerdings gibt es dort die Funktionszulage für den OP unter der Voraussetzung, dass KEINE Eingruppierung in die EG.... oder EG .... besteht. Ich will damit sagen, dass die Funktionszulage für den OP nicht so ohne weiteres gezahlt wird, sondern an Bedingungen geknüpft ist.

Im Zentralsteri gibt es eine Zulage für auf Dauer schriftlich übertragene Zusatzaufgaben. Die Zulage für die auf Dauer schriftlich übertragene Zusatzaufgabe ist in diesem Konzern TV für den Zentralsteri an Leitungsaufgaben gebunden. Ihr solltet den TV mal genau studieren um herauszubekommen, ob auf diesem Wege überhaupt eine Möglichkeit besteht, an eine Zulage zu kommen.

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