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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anordnungen durch Betriebsrat immer richtig ?

W
Walküre
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben seit kurzer Zeit einen Betriebsrat, mit dem ich leider nichts anfangen kann. Ich arbeite in einem Lager wo die meisten Mitarbeiter nur Teilzeitverträge haben. Durch ein paar Überstunden im Monat haben wir unser Gehalt verbessert. Jetzt hat der Betriebsrat beschlossen, dass ab sofort keine Überstunden mehr gemacht werden dürfen bzw nur mit schriftlicher Anfrage durch die jeweiligen Chefs beim BR. Viele von den Mitarbeitern sind dagegen (wollen auch keinen Vollzeitvertrag). Ungerecht finde ich, dass die BR-Mitglieder ihre Arbeitszeit am Arbeitsplatz leisten und zusätzlich ihre Arbeit im BR verrichten können, die natürlich vergütet wird. Warum darf der BR "Überstunden" leisten und alle anderen Mitarbeiter nicht. Das heisst, dass der kleine Mitarbeiter das Nachsehen hat. Da ich einen Vollzeitvertrag habe, bin ich finanziell nicht auf Überstunden angewiesen, aber ich arbeite gern in meiner Abteilung und möchte diese zum Schichtwechsel vernünftig und sauber übergeben, damit auch die nächste Schicht ordentlich mit der Arbeit starten kann. Wer kann uns da ein paar Tipps geben. Vielen Dank im Voraus.

1.91503

Community-Antworten (3)

K
Kölner

15.01.2015 um 23:30 Uhr

Extra sollte der br nix bekommen...

E
Erbsenzähler

16.01.2015 um 08:40 Uhr

@Walküre Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden und deshalb beim BR angemeldet werden. Das ist rechtlich in Ordnung. Grundlos kann der BR aber diese nicht verwehren. Ich nehme mal an - ohne eure Chefs zu kennen - das die Überstunden nicht dem Betriebsrat gemeldet haben. Das ist nicht in Ordnung. Es ist eine der vielen Pflichten des Betriebsrat über die Arbeitszeiten (im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes) der Mitarbeiter zu wachen.

Der Betriebsrat darf weder schlechter noch besser gestellt sein als jeder andere Mitarbeiter. Also müssen sie bei den Überstunden genauso verfahren wie bei jeden normalen Mitarbeiter.

Also jede Überstunde muss vom Betriebsrat genehmigt werden.

B
Boogel

16.01.2015 um 08:46 Uhr

Hallo Walküre!

Ich bin selbst auch im BR-Gremium und auch wir hatten in unserem BR-Gremium die Diskussion mit den Überstunden. Wir haben das ganze vorher mit den einzelnen Abteilungsleitern besprochen, wie überhaupt die Einstellung der Mitarbeitern zu Überstunden in den Abteilungen ist. Die Situation war ähnlich wie bei dir. Auch bei uns lassen sich einige MA regelmäßig ihre Überstunden auszahlen. Die Frage ist natürlich immer, wie diese Überstunden zusammen kommen. Ist es tatsächlich durch Mehrarbeit oder wird die Arbeitszeit einfach nur "künstlich" verlängert. Es empfiehlt sich eine Art Korridor einzurichten, d.h. ein Stundenkonto mit Plus bzw. Minus.

Zur BR-Arbeit ist folgendes zu sagen: Auszug § 37 Abs. 2 BetrVG "Ein Betriebsratsmitglied hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf vorübergehende Freistellung von der Arbeit aus konkretem Anlass ... allerdings hat die Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung..."

Das bedeutet, dass BR-Arbeit WÄHREND(!) der regulären Arbeitszeit stattzufinden hat. Jedes BR-Mitglied ist also freizustellen, wenn es die Umstände erfordern. Der Mitarbeiter muss sich lediglich bei seinem Vorgesetzten abzumelden und darf dann seiner BR-Arbeit nachgehen. (Natürlich im Rahmen des "Normalen") Damit es nicht zu Spannungen kommt, sollte dies auch bisschen geplant werden.

VG

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