Erstellt am 15.01.2015 um 22:30 Uhr von Kölner
Extra sollte der br nix bekommen...
Erstellt am 16.01.2015 um 07:40 Uhr von Erbsenzähler
@Walküre
Überstunden müssen vom Betriebsrat genehmigt werden und deshalb beim BR angemeldet werden. Das ist rechtlich in Ordnung. Grundlos kann der BR aber diese nicht verwehren.
Ich nehme mal an - ohne eure Chefs zu kennen - das die Überstunden nicht dem Betriebsrat gemeldet haben. Das ist nicht in Ordnung. Es ist eine der vielen Pflichten des Betriebsrat über die Arbeitszeiten (im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes) der Mitarbeiter zu wachen.
Der Betriebsrat darf weder schlechter noch besser gestellt sein als jeder andere Mitarbeiter. Also müssen sie bei den Überstunden genauso verfahren wie bei jeden normalen Mitarbeiter.
Also jede Überstunde muss vom Betriebsrat genehmigt werden.
Erstellt am 16.01.2015 um 07:46 Uhr von Boogel
Hallo Walküre!
Ich bin selbst auch im BR-Gremium und auch wir hatten in unserem BR-Gremium die Diskussion mit den Überstunden. Wir haben das ganze vorher mit den einzelnen Abteilungsleitern besprochen, wie überhaupt die Einstellung der Mitarbeitern zu Überstunden in den Abteilungen ist. Die Situation war ähnlich wie bei dir. Auch bei uns lassen sich einige MA regelmäßig ihre Überstunden auszahlen. Die Frage ist natürlich immer, wie diese Überstunden zusammen kommen. Ist es tatsächlich durch Mehrarbeit oder wird die Arbeitszeit einfach nur "künstlich" verlängert. Es empfiehlt sich eine Art Korridor einzurichten, d.h. ein Stundenkonto mit Plus bzw. Minus.
Zur BR-Arbeit ist folgendes zu sagen:
Auszug § 37 Abs. 2 BetrVG
"Ein Betriebsratsmitglied hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf vorübergehende Freistellung von der Arbeit aus konkretem Anlass ... allerdings hat die Wahrnehmung der Betriebsratsaufgaben Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung..."
Das bedeutet, dass BR-Arbeit WÄHREND(!) der regulären Arbeitszeit stattzufinden hat. Jedes BR-Mitglied ist also freizustellen, wenn es die Umstände erfordern. Der Mitarbeiter muss sich lediglich bei seinem Vorgesetzten abzumelden und darf dann seiner BR-Arbeit nachgehen.
(Natürlich im Rahmen des "Normalen") Damit es nicht zu Spannungen kommt, sollte dies auch bisschen geplant werden.
VG