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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Unkollegiales Verhalten im Betriebsrat - Was lässt sich gegen diesen BR tun?

Z
zornig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Freunde, ich habe ein problem mit dem ich nicht mehr klarkommen. wir sind ein 3 köpfiger BR, leider ist ein BR dabei der immer im alleingang div. anordnungen der GL genehmigt. Was lässt sich gegen diesen BR tun?

Heute genehmigte er die anordnung, dass die raucherpausen auf 2 pausen begrenzt werden.

uns beiden anderen BR geht es nicht um das rauchen, sondern darum das wir eine gemeinschaft sind und gemeinsam zu entscheiden haben, welche anordnungen wir genehmigen. ausserdem hat er mich, nachdem ich den aushang gesehen habe, angelogen. ich fragte ihn ob der unseren 3 BR nach seiner meinung gefragt hätte, er sagte ja. was nicht stimmt der andere BR weis nichts davon. es ist nicht die erste lüge.

Ist diese genehmigung überhaupt gültig?

4.572014

Community-Antworten (14)

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DonJohnson

18.01.2010 um 19:29 Uhr

Selbstverständlich ist die nicht gültig - es gibt keinen Beschluss vom Gremium.

Das solltet ihr auch öffentlich machen und den AG drauf hinweisen, dass es diesbezüglich keine BV gibt - und er das so nciht aushängen darf usw usw usw usw..

Lass mich mal raten - der Kollege ist euer BRV... habe ich Recht?

Und so ein Schrott von wegen "Genehmigung" ist eh der Hammer - wenn sollte das in einer BV abgeschlossen werden...

Oh ich könnte noch so viel schreiben - darf aber nicht - Antwort ist der WAF schon jetzt viiiiiieeeeel zu lang ;-)

Z
zornig

18.01.2010 um 19:33 Uhr

nein, er ist schriftführer und der einzige mann.

ich bin BRV und eine Frau und die stellv. BRV ist ebenfalls eine Frau.

kann ich ihn strafen???

D
DonJohnson

18.01.2010 um 19:38 Uhr

Wat willste denn strafen - meinste nciht, dass es Strafe genug ist, wenn er bloß ghestellt wird vor den Kollegen? und vor dem Chef?

Ich würde keine weitere Sanktionen erheben - aber du mußt die Zügel wieder in die Hand bekommen...

Schon mal über Seminare nachgedacht???

T
TROISDORFER

18.01.2010 um 19:39 Uhr

Bestrafen könnt ihr ihn nicht,aber deutlich machen das ihr es nicht mehr mitmacht,genauso auch dem AG mitteilen ....das was DonJohnson schrieb hat Hand und Fuß !!! Als Frau im BR steht ihr aufkeinenfall schlechter da,euer Schriftführer ist ein ganz schlimmer finger und die gibt es immer und überall ....

Wie es schon der Don schrieb: Genehmigungen durch den BR gibt es nicht !!! MFG Troisdorfer

D
DonJohnson

18.01.2010 um 19:44 Uhr

Troisdorfer Tja, selbst ich habe mal einen "lichten Moment" ;-))) Aber meine Glaskugel ist echt matt geworden - dass der Schriftführer so was macht.... und der AG das mit dem..... dazu mag ich echt ncihts mehr sagen wollen :-((((

T
TROISDORFER

18.01.2010 um 19:54 Uhr

@DonJohnson

Männer unter sich,da werden Nägel mit Köpfen gemacht ;-)

D
DonJohnson

18.01.2010 um 20:02 Uhr

Troisdorfer Aus meiner Erfahrung heraus, sind die Frauen eigentlich das eher angriffsvollere Geschlecht ;-)))

T
TROISDORFER

18.01.2010 um 20:06 Uhr

Die beiden BR-Damen werden es dem Schriftfüher schon zeigen,hoffendlich haben sie Haare auf den Zähnen .... :-()

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neskia

18.01.2010 um 20:42 Uhr

Hallo, so sattelfest in Sachen Betriebsverfassungsgesetz scheint ihr aber nicht zu sein! Ein Betriebsrat hat nichts mit Vereinsmeierei zu tun. Damit du deiner Stellung bewusst wirst empfehle ich dir den Absatz 2 des §26 BetrVG zu verinnerlichen: "Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt."

Deine Frage "Ist diese genehmigung überhaupt gültig?" finde ich schon amüsant. Ich glaube ihr wisst garnicht wie ein gültiger Beschluss gefasst wird, jedenfalls nicht durch eine Umfrage auf dem Flur.

  • kann ich ihn strafen???

Besuche ein Grundlagenseminar damit ist dir mehr geholfen.

Erste Maßnahme ist den Arbeitgeber auch auf §26 BetrVg hinweisen. Beschlüsse teilt nur der Betriebsratsvorsizende und in dessen Abwesenheit der Stellvertreter mit. Dann einen Beschluss fassen in dem dem AG untersagt wird einseitig die Raucherpausen zu begrenzen und ihn dem Arbeitgeber mitteilen. Sollte der Arbeitgeber behaupten dass der BR den Aushang genehmigt hat, ihn auf §26 verweisen, dann sollte das in Zukunft besser funktionieren.

E
Erwin

18.01.2010 um 21:10 Uhr

zornig

die beste Chance hier dauerhaft was zu ändern/ bessern wäre bei der anstehenden Wahl!

Denn wer nicht gewählt wird kann so etwas nicht machen. Dann muss vielleicht der AG sogar neu lernen was BR-Arbeit ist.

N
neskia

19.01.2010 um 00:36 Uhr

Bei so wenig Basics müssten drei neu in den BR ;-))

D
DonJohnson

19.01.2010 um 00:40 Uhr

@neskia !!!

N
neskia

19.01.2010 um 02:18 Uhr

kannst du dir vorstellen, dass dieser BR nur einen gültigen Beschluss hingebracht hat?

T
TROISDORFER

19.01.2010 um 06:15 Uhr

...Ist nartürlich auch eine art Unkollegiales Verhalten des Betriebsrates, die Intressen der Belegschaft,gar nicht oder nicht richtig zu vertreten !!!

MFG Troisdorfer

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