Erstellt am 18.01.2010 um 18:29 Uhr von DonJohnson
Selbstverständlich ist die nicht gültig - es gibt keinen Beschluss vom Gremium.
Das solltet ihr auch öffentlich machen und den AG drauf hinweisen, dass es diesbezüglich keine BV gibt - und er das so nciht aushängen darf usw usw usw usw..
Lass mich mal raten - der Kollege ist euer BRV... habe ich Recht?
Und so ein Schrott von wegen "Genehmigung" ist eh der Hammer - wenn sollte das in einer BV abgeschlossen werden...
Oh ich könnte noch so viel schreiben - darf aber nicht - Antwort ist der WAF schon jetzt viiiiiieeeeel zu lang ;-)
Erstellt am 18.01.2010 um 18:33 Uhr von zornig
nein, er ist schriftführer und der einzige mann.
ich bin BRV und eine Frau und die stellv. BRV ist ebenfalls eine Frau.
kann ich ihn strafen???
Erstellt am 18.01.2010 um 18:38 Uhr von DonJohnson
Wat willste denn strafen - meinste nciht, dass es Strafe genug ist, wenn er bloß ghestellt wird vor den Kollegen? und vor dem Chef?
Ich würde keine weitere Sanktionen erheben - aber du mußt die Zügel wieder in die Hand bekommen...
Schon mal über Seminare nachgedacht???
Erstellt am 18.01.2010 um 18:39 Uhr von Troisdorfer
Bestrafen könnt ihr ihn nicht,aber deutlich machen das ihr es nicht mehr mitmacht,genauso auch dem AG mitteilen ....das was DonJohnson schrieb hat Hand und Fuß !!!
Als Frau im BR steht ihr aufkeinenfall schlechter da,euer Schriftführer ist
ein ganz schlimmer finger und die gibt es immer und überall ....
Wie es schon der Don schrieb:
Genehmigungen durch den BR gibt es nicht !!!
MFG Troisdorfer
Erstellt am 18.01.2010 um 18:44 Uhr von DonJohnson
Troisdorfer
Tja, selbst ich habe mal einen "lichten Moment" ;-))) Aber meine Glaskugel ist echt matt geworden - dass der Schriftführer so was macht.... und der AG das mit dem..... dazu mag ich echt ncihts mehr sagen wollen :-((((
Erstellt am 18.01.2010 um 18:54 Uhr von Troisdorfer
@DonJohnson
Männer unter sich,da werden Nägel mit Köpfen gemacht ;-)
Erstellt am 18.01.2010 um 19:02 Uhr von DonJohnson
Troisdorfer
Aus meiner Erfahrung heraus, sind die Frauen eigentlich das eher angriffsvollere Geschlecht ;-)))
Erstellt am 18.01.2010 um 19:06 Uhr von Troisdorfer
Die beiden BR-Damen werden es dem Schriftfüher schon zeigen,hoffendlich
haben sie Haare auf den Zähnen .... :-()
Erstellt am 18.01.2010 um 19:42 Uhr von neskia
Hallo, so sattelfest in Sachen Betriebsverfassungsgesetz scheint ihr aber nicht zu sein! Ein Betriebsrat hat nichts mit Vereinsmeierei zu tun.
Damit du deiner Stellung bewusst wirst empfehle ich dir den Absatz 2 des §26 BetrVG zu verinnerlichen:
"Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt."
Deine Frage "Ist diese genehmigung überhaupt gültig?" finde ich schon amüsant. Ich glaube ihr wisst garnicht wie ein gültiger Beschluss gefasst wird, jedenfalls nicht durch eine Umfrage auf dem Flur.
- kann ich ihn strafen???
Besuche ein Grundlagenseminar damit ist dir mehr geholfen.
Erste Maßnahme ist den Arbeitgeber auch auf §26 BetrVg hinweisen. Beschlüsse teilt nur der Betriebsratsvorsizende und in dessen Abwesenheit der Stellvertreter mit.
Dann einen Beschluss fassen in dem dem AG untersagt wird einseitig die Raucherpausen zu begrenzen und ihn dem Arbeitgeber mitteilen. Sollte der Arbeitgeber behaupten dass der BR den Aushang genehmigt hat, ihn auf §26 verweisen, dann sollte das in Zukunft besser funktionieren.
Erstellt am 18.01.2010 um 20:10 Uhr von erwin
zornig
die beste Chance hier dauerhaft was zu ändern/ bessern wäre bei der anstehenden Wahl!
Denn wer nicht gewählt wird kann so etwas nicht machen. Dann muss vielleicht der AG sogar neu lernen was BR-Arbeit ist.
Erstellt am 18.01.2010 um 23:36 Uhr von neskia
Bei so wenig Basics müssten drei neu in den BR ;-))
Erstellt am 18.01.2010 um 23:40 Uhr von DonJohnson
Erstellt am 19.01.2010 um 01:18 Uhr von neskia
kannst du dir vorstellen, dass dieser BR nur einen gültigen Beschluss hingebracht hat?
Erstellt am 19.01.2010 um 05:15 Uhr von Troisdorfer
...Ist nartürlich auch eine art Unkollegiales Verhalten des Betriebsrates,
die Intressen der Belegschaft,gar nicht oder nicht richtig zu vertreten !!!
MFG Troisdorfer