Urlaub Planung
Hallo zusammen, es gibt wieder mal das Problem, wir sind ein 4 Schicht Betrieb. Der Abeitgeber wünscht das unsere Kollegen den Urlaub so aufteilen in den Schichten das nur 3 Mitarbeiter gleichzeitig ihren Urlaub wahrnehmen können, dass wenn Mitarbeiter Krank werden die Anlagen weiter laufen.Wir sind momentan 18Mitarbeiter auf der Schicht. Meine Frage: kann der Arbeitgeber so etwas anweisen. Und haben wir als BR eine andere Handhabe. Ich bin euch für eure Antworten im vorraus sehr Dankbar.
Community-Antworten (2)
15.01.2015 um 00:16 Uhr
Hmmm wenn ihr nicht um Eure Mitbestimmung bei der Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen wisst dann würd ich mal sagen ...Seminare Seminare! :-)
15.01.2015 um 09:02 Uhr
Natürlich habt Ihr eine Handhabe - die Mitbestimmung aus dem § 87 BetrVG. Anweisen kann der AG nur das, auf was er sich mit dem BR zuvor geeinigt habt.
Also müsst Ihr Eure eigenen Vorstellungen formulieren und dann verhandeln. Am Schluss steht dann die Betriebsvereinbarung "Urlaubsgrundsätze"
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