Suche nach Literatur/Quellen Thema: Kurzarbeit vs. Rufbereitschaft
Guten Tag,
Mein Ziel ist es vorrangig mich in dieses Thema einzuarbeiten, um mit den BR Kollegen weitere Überlegungen und ggf. Handeln zu besprechen. Daher suche ich Hinweise auf Quellen/Literatur, um auch ggf mit der GL auch ohne BA für Arbeit argumentieren zu können.
Situation:
In unserem Unternehmen wird, wie in vielen anderen auch, zur Zeit Kurzarbeit geleistet. Im Hinblick auf Arbeitsplatzsicherung ist das auch "gut" so. Im wesentlichen (über 90%) wird diese von einer Abteilung / deren MA geleistet. Leider kommt es, aus meiner Sicht sehr häufig vor, das in KA "geschickte" MAs kurzfristig, oft am gleichen Tag, aus der KA zurückgeholt werden. Zusätzlich erwartet der AG eine "permanente" erreichbarkeit der in KA befindlichen MAs (unter androhung vom Abmahnungen und deren Folgen). Auch erwartet der AG, das MA die sich in KA befinden in das Firmennetz einloggen um zu sehen, ob sich an der KA-Planung (sofern man das so nennen kann) etwass geändert hat und entsprechend selbstständig darauf zu reagieren. Natürlich freut man sich über Aufträge und somit Arbeit.
Eine zwingende Grundlage für KA ist ein erheblicher Verlust von Arbeit / Aufträgen, hierauf wird/kann mit KA reagiert werden um AP und Fachpersonal zu halten. Hier ist jedoch die Planung der Kurzarbeit proportional zum Mangel an Arbeit zu sehen. (grobes Beispiel: Innerhalb einer Abteilung 20% weniger Arbeit bedeutet 20% KA verteilt auf die MAs) Wenn aber bei geringfügigen Änderungen (welche eigentlich auch vor Beginn der KA an der Tagesordnung waren) MA aus der KA geholt werden, scheint mir die Planung zweifelhaft zu sein!
Meine Fragen (und die der Kollegen an mich):
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gibt es Frist für die KA Planung? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?
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gibt es Fristen für Rückruf aus KA? Wenn ja, wo kann man das nachlesen?
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Muss der AN (in KA) wirklich "permanent" erreichbar sein, oder ist das bereits "Rufbereitschaft, welche zu vergüten wäre? Quellen?
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Ist es nicht so das die BA ür Arbeit ein Abrufrecht hat, nicht jedoch der AG? QUELLEN?
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hat der AN (in KA) wirklich die Pflich Informationen über die Planung (seiner) Arbeitszeit/KA einzuholen, oder hat der AG eine Bringschuld? auch hier bitte Quellen!
(junger BR sucht Rat!)
Für Antworten bedanke ich mich bereits jetzt recht herzlich!
Community-Antworten (1)
17.06.2010 um 13:58 Uhr
@JokerMVP Um Deine Fragen hier ausführlich beantworten zu können, könnte man den ganzen Tag ausfüllen. Ich empfehle deshalb hier sich als Betriebsrat umgehend mit der Agentur für Arbeit in verbindung zu setzen. Grunsätzlich zählt Rufbereitschaft auch während der Kurzarbeit. Jedoch muß diese Zeit dann auch wie die Rufbereitschaft ohne Kurzarbeit bezahlt werden. Grund hier. Kurzarbeit muß im vorraus geplant werden.
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