Rückkehr aus Elternzeit auf anders eingruppierte Stelle
Liebe Wissende, bitte helft uns bei folgender Frage:
Eine Kollegin will während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Ihre angestammte Abteilung wurde inzwischen geschlossen. Jetzt bietet der AG ihr eine Stelle in einer anderen Abteilung an, die lt. Stellenschlüssel eine Tarifgruppe unter ihrer bisherigen Position liegt - zunächst zu den gleichen Konditionen, die sie vorher hatte. So weit so schön. Die Frage ist: Wie geht es weiter, wenn sie aus der Elternzeit zurückkehrt? Kann der AG die zu hohe Eingruppierung der Kollegin dann irgendwann korrigieren? Wenn ja: wann und wie? Und wie können wir das ggf. verhindern?
Community-Antworten (1)
14.01.2015 um 19:11 Uhr
Die Beschäftigung während der Elternzeit ist separat zu betrachten. Nach der Rückkehr aus der Elternzeit hat sie einen Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz vor der Elternzeit.
Will der AG mit dem Gehalt runter, kann er es mit einer Änderungskündigung versuchen. Dann ist der BR nach §§ 99 und 102 BetrVG zu beteiligen.
Die Kollegin kann dann auch den Rechtsweg gehen.
Habt Ihr bei der Abteilungsschließung nicht über den Fall gesprochen ?????
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