Mehrarbeitspauschale
Weiß hier jemand, ob einem AN die Mehrarbeitspauschale ersatzlos gestrichen werden kann, weil es z.B. eine neue BV zur Arbeitszeit gibt?
Community-Antworten (3)
13.01.2015 um 18:34 Uhr
Wenn Du nicht schreibst, was Deine Mehrarbeitspauschale leistet, dann wird niemand vernünftige Antworten geben können.
13.01.2015 um 18:55 Uhr
mach ich gerne aber das ist etwas kompliziert. "Leisten" tut die Mehrarbeitspauschale" in diesem Fall nichts. Der AN hat um eine Gehaltserhöhung gebeten und sie auch bekommen. Der AG hat den Betrag der Erhöhung als Mehrarbeitspauschale deklariert, ohne es mit dem AN abgesprochen zu haben. Demnach gab es auch keine Absprache oder Vereinbarung wie viele Ü-Stunden dadurch abgedeckt sind. Der AN wusste ja noch nicht mal was davon. Er hatte mehr Geld und das war alles was ihn interessiert hat.
Hatte der AN wirklich einen Haufen Ü-Stunden wurden die abgefeiert oder auch mal ausgezahlt. Auf die Mehrarbeitspauschale wurde nie verwiesen -bis jetzt.
Wechsel in der GF und es wurde angedeutet, dass man sich die Mehrarbeitspauschalen "vornehmen" möchte.
Was genau das bedeuten wird wissen wir noch nicht. Deshalb meine Frage.
14.01.2015 um 00:09 Uhr
Was genau das bedeuten wird wissen wir noch nicht<
Scheint alles sehr merkwürdig. Ihr solltet den AG auffordern, Euch das Ganze einmal aus seiner Sicht zu erleutern (Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG)
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