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Lohn- und Gehaltslisten

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Ein neuer BR sollte sich ja einen Überblick verschaffen.

Frage I: Zählt ihr dazu auch die Einsichtnahme in die Lohn-und Gehaltsliste?

Frage II: Wenn wir gerade an einer BV zur Arbeitszeit arbeiten ist dann die Kenntnis der Lohn- und Gehaltsliste erforderlich?

Frage III: Wenn ein AN eine Mehrarbeitspauschale erhält und der BR für diesen AN einen Antrag auf Überstunden erhält, muss der BR dann dies in seiner Entscheidung berücksichtigen?

Frage IV: Wenn ein BRM wenig Engagement in der BR Arbeit zeigt aber ganz erpicht auf die Lohn- und Gehaltsliste ist um die erlangten Kenntnisse für eigene Gehaltsverhandlungen zu nutzen. Darf der BRV die Details dem Gremium vorenthalten?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

14.09.2014 um 23:26 Uhr

Zu I: Im Prinzip gehört das dazu. Aber vielleicht nicht gleich zu Beginn - anderes ist vielleicht wichtiger.

Zu 2: Nein bei der BV Arbeitszeit spielen Gehälter keine Rolle.

zu 3:Ob bei einem AN Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten wird , spielt für den BR keine Rolle. Er entscheidet ja nach kollektiven Gesichtspunkten. Auf gut deutsch: Selbst wenn bei einem AN bis zu x Std. Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten sind, kann der BR trotzdem seine Zustimmung verweigern.

Zu 4: >Darf der BRV die Details dem Gremium vorenthalten?< Nein; das Wissen,das der BRV erlangt , ist für alle BRs da.

W
wieso

15.09.2014 um 00:12 Uhr

vielen Dank für die schnelle Antwort.

zu 4: im Prinzip finde ich das auch richtig aber bei diesem heiklen Thema etwas schwierig.

Es kommt beim AG sicherlich nicht gut an, wenn ein BRM die erlangten Informationen zu seinem Vorteil nutzt. Selbst wenn das BRM bei der geplanten Gehaltsverhandlung keine Beispiele vorbringt, kann sich der AG ausrechnen warum das BRM damit um die Ecke kommt.

Selbstverständlich steht es auch einem BRM frei sein Gehalt zu verhandeln aber wenn das nach Einsicht der Lohn/Gehaltsliste erfolgt wirft das m.E. ein "schlechtes Licht" auf den gesamten BR.

Machen kann man da wohl nichts ausser die Lohn/Gehaltsliste vorerst nicht anzufordern und dem BRM zu raten, vorher zu verhandeln.

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