Hallo,

ich habe Verständnisprobleme mit folgender Regelung im Tarifvertrag (bin nicht in der Gewerkschaft)

Die Umgruppierung hat mindestens unter Wahrung des Besitzstandes der bisherigen Gehaltshöhe zu erfolgen, wobei übertarifliche Zulagen ganz oder teilweise in das neue Tarifgehalt eingebaut werden können.

Zum Fall:
Mitarbeiter ist Abteilungsleiter und soll ab Datum xy nicht mehr Abteilungsleiter sein. Nachdem sich seine Tätigkeit deshalb ändert wäre eine Umgruppierung gerechtfertigt. Allerdings verstehe ich die Regelung im TV so, dass er finanziell keinen Verlust erleiden darf.

Wenn die Differenz zwischen den Lohngruppen 200 € betragen würde, dann wären die 200 € schon mal Besitzstand. Wie verhält es sich mit dem übertarifl. Zuschlag und der Mehrarbeitspauschale? Ich denke, dass auch dies zum Besitzstand gehört.

Sehe ich das richtig?