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Umgruppierung durch Versetzung

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe Verständnisprobleme mit folgender Regelung im Tarifvertrag (bin nicht in der Gewerkschaft)

Die Umgruppierung hat mindestens unter Wahrung des Besitzstandes der bisherigen Gehaltshöhe zu erfolgen, wobei übertarifliche Zulagen ganz oder teilweise in das neue Tarifgehalt eingebaut werden können.

Zum Fall: Mitarbeiter ist Abteilungsleiter und soll ab Datum xy nicht mehr Abteilungsleiter sein. Nachdem sich seine Tätigkeit deshalb ändert wäre eine Umgruppierung gerechtfertigt. Allerdings verstehe ich die Regelung im TV so, dass er finanziell keinen Verlust erleiden darf.

Wenn die Differenz zwischen den Lohngruppen 200 € betragen würde, dann wären die 200 € schon mal Besitzstand. Wie verhält es sich mit dem übertarifl. Zuschlag und der Mehrarbeitspauschale? Ich denke, dass auch dies zum Besitzstand gehört.

Sehe ich das richtig?

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Community-Antworten (16)

G
gironimo

12.02.2015 um 20:39 Uhr

Handelt es sich denn überhaupt um einen Tarifangestellten? Er ist Abteilungsleiter?

Bei der übertarifl. Zulager kommt es auf die Anspruchsgrundlage an. Entfällt diese, dann auch die Zulage. Gleiches gilt auch für die Mehrarbeitspauschale. Diese würde entfallen, wenn keine Mehrarbeitstunden mehr pauschal vergütet werden sollen. Aber das würde eine entsprechende Vereinbarung voraussetzen.

W
wieso

12.02.2015 um 21:24 Uhr

Ja. es handelt sich um einen Tarifangestellten.

Die Zulagen sind nicht von erheblicher Bedeutung (Betrag < 100 €). Hauptsächlich geht es um die Differenz in den Lohngruppen. Umgruppieren möglich aber die Differenz ist besitzstand und somit unantastbar.

So jedenfalls verstehe ich den TV.

N
nicoline

13.02.2015 um 08:08 Uhr

wieso, in unserem TV gibt es Regelungen zu Höhergruppierung und Herabgruppierung. Dein TV Text würde bei uns zur Höhergruppierung gehören.

Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten

Wenn man wie bei Euch scheinbar immer Besitzstand hat, was macht dann eine Herabgruppierung für einen Sinn? Die zweite Frage ist, ob das überhaupt so einfach geht, oder ob hier nicht erst eine Änderungskündigung erfolgen muss. Der Beschäftigte sollte sich unbedingt beraten lassen.

H
Hoppel

13.02.2015 um 08:23 Uhr

Die Lösung ist doch recht einfach und üblich > Abschmelzung

AN wird in die niedrigere Entgeltgruppe umgestuft, das aktuelle Gehalt nimmt er mit (die Differenz wird als Zulage gezahlt) und dann macht er so lange keine tariflichen Gehaltsentwicklungen mit, bis das Tarifniveau erreicht ist.

Was konkret möglich ist, z.B. welche Zulagen angerechnet werden müssen etc. , kann hier aber nicht beurteilt werden. Da kommt es auf die konkrete Vertragsgrundlage an.

P
Pjöööng

13.02.2015 um 10:25 Uhr

Ich habe ehrlich gesagt erhebliche Zweifel dass das Zitat aus dem Tarifvertrag wörtlich ist. Das ist doch alles sehr unsauber formuliert.

Aber sei's drum. Nach meinem Verständnis wird hier nur die Umstufung selber und nicht die spätere Gehaltsentwicklung geregelt. Also nur die Anrechnung , aber keine Abschmelzung.

Es ist dort von dem "Besitzstand der bisherigen Gehaltshöhe" die Rede. Sprich: Das Bruttogehalt muss (mindestens) erhalten bleiben. Bei einer Abgruppierung bedeutet dies nach meinem Verständnis, dass das Brutto nicht verringert werden darf. Bei einer Höhergruppierung dpürfen bisherige übertarifliche Lohnteile auf das Tarifgehalt angerechnet werden, sprich es gibt nur dann (zwingend) eine Lohnerhöhung, wenn das neue Tarifgehalt über dem bisherigen Brutto liegt.

Wie sich die Gehälter zukünftig entwickeln scheint hier nicht geregelt zu sein.

Um das aber genau beurteilen zu können, sollte man den ganzen TV vorliegen haben.

W
Widder

13.02.2015 um 12:25 Uhr

wieso fragst du nicht bei der zuständigen Gewerkschaft nach?? Hast du Angst davor Mitglied zu werden und was für den Tarifvertrag, dessen Nutzen du ja hast, zu leisten.

M
Moreno

13.02.2015 um 13:37 Uhr

Nein Mitglied möchte ich nicht werden aber gute Gehaltserhöhungen sollen schon für mich drin sein :-( Eigentlich schon ganz schön dreist hier zu fragen was einem tariflich zusteht aber nicht bereit sein einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen!

P
Pjöööng

13.02.2015 um 14:18 Uhr

Artikel 9 des Grundgesetzes ist schon dreist...

M
Moreno

13.02.2015 um 20:21 Uhr

Na Pjöööng jetzt schmeißt Du aber Äpfel mit Birnen durcheinander! Und dies gewaltig hat hier einer gesagt das Wieso in der Gewerkschaft sein muss? Aber wenn er dies nicht will dann soll er hier auch nicht nach Auslegungen des Tarifvertrages fragen!

N
nicoline

13.02.2015 um 20:58 Uhr

Ich freue mich, mal wieder nicht zu verstehen, was moreno unbedingt verstehen will und sicher auch kann. das Wieso in der Gewerkschaft sein muss? Aber wenn er dies nicht will dann soll er hier auch nicht nach Auslegungen des Tarifvertrages fragen! Wer sagt, dass wieso für sich selbst fragt? => die Glaskugel

Eigentlich schon ganz schön dreist hier zu fragen was einem tariflich zusteht Unabhängig davon, wie sehr Dir das stinkt, ist es nun mal so: auch, wenn man kein Gewerkschaftsmitglied ist, hat man nun mal ein Anrecht auf korrekte Vergütung, wenn die Anwendung des TV im AV vereinbart wurde! => vergessen?

Und jetzt los, mach Deinem Niveau alle Ehre!

W
wieso

13.02.2015 um 21:22 Uhr

also, ich frage in der Tat nicht für mich. Den Text habe ich 1:1 dem TV entnommen. Da kann ich nichts dafür, dass der so formuliert ist.

M
Moreno

13.02.2015 um 21:47 Uhr

Ach Nicoline mal wieder na klar ich frage mal im Forum und dann brauch ich nicht in der Gewerkschaft sein. Ich mag solche Trittbrettfahrer nun mal nicht auch wenn es die Gesetzeslage hergibt. Und dies ist mein gutes Recht! Soll er sich doch einen Rechtsanwalt nehmen und fragen was ihm zusteht!

K
Kölner

13.02.2015 um 22:15 Uhr

Moreno, dieses Gelaber ist genauso eindimensional wie manches andere an Arbeitsrechtmärchen. Nimm mal den Gewerkschaftschip aus Deiner Rübe.

Diese Monstranz "Gewerkschaft ist das non-plus-Ultra" ist out und leider nur durch das TVG noch legitimiert. Zumal Gewerkschaft nur und ausschließlich noch aus der Erinnerung der "Guten-alten-Zeit" Ihre Schafe bezieht.

Es ist demnach eher eine Frechheit von Gewerkschaftshanseln wie dir, mit wenig Sinn und Verstand mal eben auf nicht-Gewerkschafter drauf zu hauen. Sie scheinen nichts aus der eigenen Geschichte gelernt zu haben.

M
Moreno

13.02.2015 um 22:59 Uhr

Kölner Dein Geschimpfe auf die Gewerkschaft ist wohl wesentlicher dümmer als wenn ich zur Gewerkschaft stehe! Finde es eigentlich schade da ich Dich eigentlich als intelligenten Menschen einschätze. Wer meint denn noch bei unseren Arbeitgebern das sie Lohnerhöhungen geben ohne das eine Gewerkschaft dafür kämpft. Dann wird der Mindestlohn zum Lohn für alle Arbeitnehmer werden. Wenn ich sehe das selbst unsere schlecht bezahlten Auszubildenen bereit sind 5 Euro im Monat für die Gewerkschaft zu bezahlen und dann solche Trittbrettfahrer kommen bekomm ich nen Hals und steh dazu!

M
Melissa

14.02.2015 um 17:11 Uhr

Ja Moreno, so sind sie die Gewerkschaftsablehner!

Alles beschreien und dabei vergessen, woher die Grundlagen kommen auf deren Basis sie sich im Arbeitsleben bewegen.

Solche Menschen sollten sich einmal hinterfragen, für was für einen Lohn sie heute tätig wären, bei dann ev. unendlichen Stunden, wenn es diese bösen GW nicht gäbe.

Da wir dann wahrscheinlich ja auch kein BetrVG hätten, könnten wir uns hier, da es dann dieses Forum auch nicht geben würde, mit dergleichen nicht mehr herumschlagen und müssten wieder raus auf die Straße.

Auch was die Intelligenz betrifft, scheinst Du einwenig zu irren. Diese zeigt sich eher nicht durch ein oder zwei spezielle Fähigkeiten, sondern eher durch eine gewisse Auffassungs- und Zuordnungsfähigkeit, die ein Mindestmaß von Allgemeinwissen voraussetzt. Wo soll man aber etwas einordnen, wenn es schon an der Fähigkeit des Erkennens einer Basis fehlt?

Und natürlich haben auch die GW rein nichts zur Einführung des Milog beigetragen. Und wenn, dann natürlich nur das auch hier Vorhandene negative. Wobei dann noch wichtig wäre, für wen etwas dort negativ ist.

N
Nubbel

14.02.2015 um 17:42 Uhr

ach leute, auch als gewerkschaftsmitglied sollte man dann und wann aus seinem schüsselchen klettern. muss man in der gewerkschaft sein um für ein gewerkschaftsmitglied eine Frage zu beantworten? wohl kaum. und wenn arbeitgeber einen tv auch für arbeitnehmer anwendet die nicht gewerkschaftsmitglied sind kann doch der kollege nichts dafür. und melissa, porolen nachplappern ist eine gefährliche angelegenheit auch wenn man für die gewerkschaft arbeitet

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