Mehrarbeitspauschale Mitbestimmunghspflichtig?
Guten Morgen
unser AG möchte eine "Mehrarbeitspauschale" einem Mitarbeiter zahlen. Diese Pauschale soll einen Ausgleich darstellen für den erhöhten Arbeitsaufwand.
Ist diese Mehrarbeitspauschale Mitbestimmungspflichtig???
Danke für die Hilfe
Schneepflug
Community-Antworten (7)
27.01.2010 um 09:44 Uhr
Hallo Schneepflug
nach §87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG ja. Soll die Pauschale nur ein Mitarbeiter oder alle Mitarbeiter bekommen?
27.01.2010 um 09:47 Uhr
Hallo, Wenn der MA, und nur er, tatsächlich Mehrarbeit geleistet hat sehe ich keine Mitbestimmung. Nicht jeder Chef gibt freiwillig eine Zulage.
27.01.2010 um 10:04 Uhr
Hey mainpower, das ist Richtig, nicht jeder Chef gibt freiwillig eine Zulage. Ich würde auch nie dagegen sein, aber wenn es nur einer bekommt und die anderen bei Mehrarbeit nicht, so würde ich schon einmal nachhacken.
27.01.2010 um 10:21 Uhr
Andrere frage: Ist die Mehrarbeit von euch genehmigt ? MFG Troisdorfer
27.01.2010 um 10:45 Uhr
@Schmusezecke, deshalb habe ich ja nachgefragt ob nur er Mehrarbeit geleistet hat.
@Troisdorfer, Mehrarbeit muss nicht gleich Überstunden bedeuten. Er hat im Rahmen seiner Tätigkeit kurzfristig mehr geleistet und das will der Chef honorieren. So habe ich die Frage verstanden.
27.01.2010 um 13:19 Uhr
@mainpower Recht haste,leider ist Mehrarbeit oft nur mit Erhöhung der Stundenzahl (Überstunden)möglich um somehr bin ich gespannt auf Schneepflugs Antwort . @Schneepflug Wie sieht diese Mehrarbeit aus ? Mehrarbeitspauschale und Mehrarbeitszulage sind nicht das gleiche, von Pauschale halte ich persöhnlich garnichts ... MFG Troisdorfer
27.01.2010 um 15:06 Uhr
Hallo Troisdorfer, bei uns werden alle Mehrarbeitsstd. genehmigt, was über den Gleitzeitrahmen läuft.
Mit freundlichem Grüßle
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