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Mehrarbeitspauschale Mitbestimmunghspflichtig?

S
Schneepflug
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen

unser AG möchte eine "Mehrarbeitspauschale" einem Mitarbeiter zahlen. Diese Pauschale soll einen Ausgleich darstellen für den erhöhten Arbeitsaufwand.

Ist diese Mehrarbeitspauschale Mitbestimmungspflichtig???

Danke für die Hilfe

Schneepflug

4.02207

Community-Antworten (7)

S
Schmusezecke

27.01.2010 um 09:44 Uhr

Hallo Schneepflug

nach §87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG ja. Soll die Pauschale nur ein Mitarbeiter oder alle Mitarbeiter bekommen?

M
Mainpower

27.01.2010 um 09:47 Uhr

Hallo, Wenn der MA, und nur er, tatsächlich Mehrarbeit geleistet hat sehe ich keine Mitbestimmung. Nicht jeder Chef gibt freiwillig eine Zulage.

S
Schmusezecke

27.01.2010 um 10:04 Uhr

Hey mainpower, das ist Richtig, nicht jeder Chef gibt freiwillig eine Zulage. Ich würde auch nie dagegen sein, aber wenn es nur einer bekommt und die anderen bei Mehrarbeit nicht, so würde ich schon einmal nachhacken.

T
TROISDORFER

27.01.2010 um 10:21 Uhr

Andrere frage: Ist die Mehrarbeit von euch genehmigt ? MFG Troisdorfer

M
Mainpower

27.01.2010 um 10:45 Uhr

@Schmusezecke, deshalb habe ich ja nachgefragt ob nur er Mehrarbeit geleistet hat.

@Troisdorfer, Mehrarbeit muss nicht gleich Überstunden bedeuten. Er hat im Rahmen seiner Tätigkeit kurzfristig mehr geleistet und das will der Chef honorieren. So habe ich die Frage verstanden.

T
TROISDORFER

27.01.2010 um 13:19 Uhr

@mainpower Recht haste,leider ist Mehrarbeit oft nur mit Erhöhung der Stundenzahl (Überstunden)möglich um somehr bin ich gespannt auf Schneepflugs Antwort . @Schneepflug Wie sieht diese Mehrarbeit aus ? Mehrarbeitspauschale und Mehrarbeitszulage sind nicht das gleiche, von Pauschale halte ich persöhnlich garnichts ... MFG Troisdorfer

S
Schmusezecke

27.01.2010 um 15:06 Uhr

Hallo Troisdorfer, bei uns werden alle Mehrarbeitsstd. genehmigt, was über den Gleitzeitrahmen läuft.

Mit freundlichem Grüßle

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