Erstellt am 26.08.2009 um 08:27 Uhr von mainpower
Hallo,
wo ist da das Problem?
keine Arbeit/Überstunden-kein Geld
Erstellt am 26.08.2009 um 09:10 Uhr von erwin
@mainpower
..hier kann nur der Neidfaktor der Anlass der Antwort von Dir sein. Ich hoffe einmal Du bist dann kein BR!!! Denn ein BR müsste sich immer für die EInhaltung von ArbV/ TV und Gesetzen einsetzen, auch wenn er selbst dieses nicht bekommt.
@Annemarie
Sofern die Pauschale Bestandteil des ArbV ist kann der AG diese nicht streichen, er muss sie zahlen. Aber der BR kann hier nicht viel machen da es Induvidualrecht ist. Die Betroffenen müssten bei Streichung klagen.
Was macht der AG wenn AN einmal mehr Überstunden machen als die Pauschale vorsieht?
Der BR könnte dem AG signalisieren, dass er sollte der AG sein Ansinnen nicht einstellen, gundsätzliche Probleme bei der Gewährung/ Zustimmung zur Mehrarbeit haben.
Das BAG hat aber auch teils mit solchen Pauchalen Mehrarbeitsvergütungen Problemen, nämlich dann wenn durch die Pauschalierung umgerechnet eine Stundenvergütung herauskommt welche unter dem Tariflohn liegt. Ein entsprechendes Urteil gibt es betreffen solcher Pauschalen bei AT-Ang.
Erstellt am 26.08.2009 um 09:31 Uhr von mainpower
@erwin
das hat nichts mit Neid zu tun. Nur wo ist das Gerecht?
Da ist doch jeder in den A,,,,,,,gekniffen wenn er Überstunden macht.Ohne bekommt er doch das gleiche Geld.
Erstellt am 26.08.2009 um 10:57 Uhr von erwin
@mainpower
ja, dass ist aber der Wille des AG. Der BR hat sich nun einmal dafür einzusetze/ zu achten dass der AG Regelungen einhält.
PS: Die AN die 1 oder 10 oder 30 Überstunden machen erhalten ja möglicher wiese auch die gleiche Pauschale. Das ist nun einmal bei Pauschalen so.
Ich bin grundsätzlich gegen pauschale Regelungen gerade bei Mehrarbeit. Denn hier legen i.d.R. immer AN drauf!
Also, Deine Antwort nochmals überdenken, denn sonst bleibt es beim Neidfaktor!!