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Urlaubs-Anspruch bei Kurzarbeit

N
nezzo
Nov 2016 bearbeitet

Frage: Wie verhält es sich mit dem Urlaub , indem Kurzarbeit angesagt ist. Dort müssen die Mitarbeiter 4 Tage im Monat nicht arbeiten, sollen dafür aber zusätzlich Ihren Urlaub opfern. Ist das Rechtens?

Gruß und danke

1.25105

Community-Antworten (5)

D
Dezibel

13.01.2015 um 13:16 Uhr

Kurzarbeit hat mit Urlaub nichts zu tun. Was steht denn genau in der BV?

K
Kölner

13.01.2015 um 13:19 Uhr

@Dezibel ...wer sagt denn, dass es einen BR gibt? ;-)

B
Bürokrat

13.01.2015 um 14:06 Uhr

Und selbst mit BV gelten die Vorgaben des SGB III. Demnach besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld (u. a.) nur, wenn der Arbeitsausfall nicht vermeidbar ist und nicht durch "Gewährung von Urlaub ganz oder teilweise verhindert werden kann". In der Praxis muss man zumindest den vom Vorjahr übertragenen Urlaub (wenn vorhanden) dafür opfern. Den Urlaub des laufenden Jahres in der Regel nicht, da man hier argumentieren kann, dass berechtigte Interessen des AN dagegenstehen, sprich eine Inanspruchnahme zu einem späteren Zeitpunkt (im laufenden Jahr) beabsichtigt wird.

W
Widder

13.01.2015 um 14:34 Uhr

Urlaub geht vor Kurzarbeit, das ist die Faustregel, aber nur für die Tage, die nicht fest verplant sind, wie z. B. Betriebsurlaub. Alle Möglichkeiten die zur Vermeidung von Kurzarbeit machbar sind, müssen vor der Inanspruchnahme abgefrühstückt werden.

D
Dezibel

13.01.2015 um 16:44 Uhr

...wer sagt denn, dass es einen BR gibt? ;-) Keiner, ich denke mir manchmal zu viel ... oder war das hier nicht ein Betriebsräteforum? Egal ...

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